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Artikel 3

75 Jahre Grundgesetz: Wann schützt die Verfassung auch queere Menschen?

Das Grundgesetz hat Geburtstag. Queere Aktivist*innen erinnern deshalb daran, dass die deutsche Verfassung noch immer keinen ausdrücklichen Schutz queerer Menschen beinhaltet.


Das Grundgesetz wurde am 23. Mai 1949 erlassen (Bild: Tim Reckmann / flickr)

  • 23. Mai 2024, 07:44h 3 Min.

Anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland am Donnerstag haben queere Aktivist*innen ihre Forderung nach dem Schutz queerer Menschen im Grungesetz erneuert. Dazu findet am Nachmittag ab 13 Uhr eine Kundgebung am Bertolt-Brecht-Platz in Berlin statt – und zwar vor dem Berliner Ensemble, in dem um 14.30 Uhr mit einem Staatsakt die Feierlichkeiten zu 75 Jahre Grundgesetz von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eröffnet werden. Motto der Kundgebung: "75 Jahre Grundgesetz – Es wird Zeit: Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität JETZT!"

#Berlin: Kundgebung zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes – es wird Zeit: Schutz der sexuellen und geschlechtlichen...

Posted by Lesben- und Schwulenverband – LSVD on Tuesday, May 21, 2024
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"75 Jahre Grundgesetz: ein Grund zum Feiern! Was nicht so feierlich ist: Das Grundgesetz schützt bis heute noch immer nicht explizit Menschen vor Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität", erklärte Chris*tian Gaa, Mitinitiator der Initiative Grundgesetz für alle (GFA), die die Protestaktion mitorganisiert. "Unter der aktuellen Fassung des Grundgesetzes konnte so zum Beispiel der Anti-Homo-Paragraph 175 oder das diskriminierende Transsexuellengesetz existieren."

Grundgesetz-Änderung im Ampel-Koalitionsvertrag

Hintergrund ist, dass die Ampelkoalition in ihrem Koalitionsvertrag im November 2021 angekündigt hat, den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes "um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität" zu ergänzen (queer.de berichtete). Dies wird bereits seit Jahren von LGBTI-Aktivist*innen gefordert. "Sexuelle Identität" wird zwar bereits im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus dem Jahr 2006 erwähnt. Eine Grundgesetzänderung würde aber nach Ansicht von Aktivist*innen dazu beitragen, dass diese Entwicklung unumkehrbar werde – gerade mit Blick auf eine stärkere Rolle der AfD, die queeren Menschen Rechte wieder entziehen könnte. Zudem führe es zu einer nicht hinnehmbaren Diskriminierungshierarchie, wenn im AGG andere Merkmale genannt würden als im Grundgesetz.

Für die Grundgesetzänderung ist die Ampel jedoch auf Unterstützung aus der Union angewiesen, da eine Zweidrittelmehrheit sowohl in Bundestag als auch Bundesrat notwendig ist. Hier hatte es zuletzt widersprüchliche Signale gegeben. Während der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak "keine breite Ablehnungsfront" in der Union sieht und sich etwa NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und Berlins Bürgermeister Kai Wegner für eine Reform einsetzen, bremst der stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Andreas Jung die Erwartungen.

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Sven Lehmann: Merz muss sich bewegen

Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, sieht nun CDU-Bundeschef Friedrich Merz in der Pflicht: "Ich freue mich, dass nicht nur viele Abgeordnete der CDU/CSU das unterstützen, sondern auch immer mehr CDU-geführte Bundesländer wie NRW oder Berlin. Das macht mich zuversichtlich", erklärte der Grünenpolitiker aus Köln. "Am Ende wird entscheidend sein, ob Friedrich Merz die Abstimmung freigibt. In ihrem neuen Grundsatzprogramm hat die CDU auch betont, sich jeglicher Diskriminierung entgegenzustellen. Diesen Vorsatz könnte Friedrich Merz durch die Unterstützung für die Ergänzung von Artikel 3 unter Beweis stellen." (dk)

Wöchentliche Umfrage

» 75 Jahre Grundgesetz: Was glaubst du, kommt jetzt endlich der Schutz queerer Menschen in Artikel 3?
    Ergebnis der Umfrage vom 20.05.2024 bis 27.05.2024
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