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Appell an die Union
Schutz queerer Menschen: Lehmann fordert Grundgesetzänderung
Heute vor 30 Jahren wurde der Paragraf 175 und damit die Strafbarkeit von Homosexualität endgültig aufgehoben. Zum Jahrestag fordert der Queerbeauftragte Sven Lehmann einen Diskriminierungsschutz in der Verfassung.

Sven Lehmann, hier bei einer Rede im Deutschen Bundestag, ist seit dem 5. Januar 2022 Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
- 11. Juni 2024, 02:31h 2 Min.
Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), dringt auf eine Grundgesetz-Änderung zum besseren Schutz queerer Menschen in Deutschland. Anlässlich des 30. Jahrestags der Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität in Deutschland warb der Grünen-Politiker dafür, diese Gruppe noch stärker als bislang vor Diskriminierung zu schützen. "Queere Menschen sind die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe, die noch keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz haben", sagte Lehmann der Deutschen Presse-Agentur.
Artikel 3 des Grundgesetzes verbiete zwar die Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie etwa Geschlecht, Herkunft oder Glaube. Was aber bislang fehle, sei das Merkmal der sexuellen Identität. "Ein ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Schutz ist wichtig, auch damit bestimmte Errungenschaften, wie die Ehe für alle, nicht wieder zurückgedreht werden können." Auch angesichts zunehmender Angriffe durch Rechtsextreme und religiöse Fundamentalist*innen brauche es einen besseren verfassungsrechtlichen Schutz, erklärte Lehmann.
Paragraf 175 wurde am 11. Juni 1994 aufgehoben
Vor 30 Jahren, am 11. Juni 1994, wurde der Artikel 175 des Strafgesetzbuches endgültig aufgehoben. Er sei ein "dunkles Kapitel deutscher Geschichte", das Leben zerstört habe, sagte der Queer-Beauftragte.
Der 1871 eingeführte Paragraf hatte die gleichgeschlechtliche Liebe zwischen Männern jahrzehntelang unter Strafe gestellt. Im Jahr 1969 war die Strafbarkeit homosexueller Handlungen in der Bundesrepublik zwar bereits gelockert worden – die vollständige Aufhebung kam aber erst 1994. Im Rahmen der Rechtsanpassung der beiden deutschen Staaten entschied sich die damalige schwarze-gelbe Bundesregierung für das fortschrittliche Recht der DDR, die den Paragrafen bereits kurz vor Mauerfall gestrichen hatte. Seitdem gelten für homo- und heterosexuelle Handlungen in Deutschland gleiche Schutzaltersgrenzen (queer.de berichtete).
Dass der Artikel so lange bestehen konnte, zeigt aus Sicht von Lehmann, dass das Grundgesetz in seiner jetzigen Form "staatliche Menschenrechtsverbrechen" an queeren Menschen nicht verhindern konnte. Deshalb gebe es hier dringenden Nachschärfungsbedarf.
Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich
Die Verankerung von sexueller Identität als Diskriminierungsmerkmal im Grundgesetz steht auch als Vorhaben im Koalitionsvertrag. Dies umzusetzen wird indes nicht einfach: Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Lehmann begrüßte in diesem Zusammenhang Unterstützungssignale aus CDU-geführten Landesregierungen. Die Regierung von Kai Wegner in Berlin habe beispielsweise eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung von Artikel 3 angekündigt, sagte Lehmann (queer.de berichtete). Positive Signale kämen auch aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Lehmann appellierte auch an den CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz und die Unionsfraktion im Bundestag, sich hinter das Vorhaben zu stellen. (cw/dpa)














