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  • 22. Juni 2024, 13:03h 2 Min.

Tessa Ganserer (Bild: IMAGO / Panama Pictures)

Die trans Bundestags­abgeordnete Tessa Ganserer will am 1. August 2024, dem ehestmöglichen Tag, eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens anmelden. Hintergrund ist das am Freitag im Bundes­gesetz­blatt veröffentlichte Selbst­bestimmungs­gesetz (SBGG), das damit wie geplant in Kraft treten kann (queer.de berichtete).

"Ich freue mich sehr über diesen finalen Schritt des Selbst­bestimmungs­gesetzes auf seinem langen Weg", erklärte Ganserer am Freitag in einer Pressemitteilung. "Damit wird das Recht auf eine echte Selbst­bestimmung für trans Personen endlich Realität. Ich selbst werde am 1. August beim Standesamt in meinem Geburtsort Zwiesel nach Paragraph 4 SBGG eine Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens anmelden."

Nach der Anmeldung gilt eine von queeren Verbänden kritisierte dreimonatige Wartefrist. "Da der 1. November in Bayern ein Feiertag ist, werde ich dort dann am 4. November die notwendige Erklärung abgeben und damit meine amtlichen Dokumente endlich korrigieren lassen", kündigte Ganserer an.

Tessa Ganserer gehörte von 2013 bis 2021 dem Bayerischen Landtag an. 2018 war sie die erste Abgeordnete in Deutschland, die ihre Transidentität publik machte. Die Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) erklärte damals dazu, dass sie Ganserer – unabhängig vom rechtlichen Status – als Frau behandeln werde. In der folgenden Landtagssitzung am 23. Januar 2019 informierte Aigner im Plenum die Abgeordneten über die Änderung und bat "sehr darum, Frau Ganserer im persönlichen Gespräch als Frau anzusprechen. Schreiben sollen an 'Markus (Tessa) Ganserer' adressiert werden, wobei die explizite Anrede 'Herr' nicht angezeigt ist." Aigner berief sich darauf, dass noch "rechtliche Notwendigkeiten zu berücksichtigen" seien, "über die wir uns nicht hinwegsetzen können". (mize)

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