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Berlin
Bundestag verhängt erneut Ordnungsgeld gegen Beatrix von Storch
Wegen transfeindlicher Zwischenrufe über die Grünen-Abgeordnete Tessa Ganserer muss die AfD-Politikerin Beatrix von Storch bis zu 2.000 Euro Strafe zahlen. Bereits Ende letzten Jahres wurde gegen sie ein Ordnungsgeld verhängt.

Schreit gerne im Bundestag rum: Beatrix von Storch (Bild: IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
- 27. Juni 2024, 02:43h 3 Min.
Wegen transfeindlicher Bemerkungen über die Grünen-Abgeordnete Tessa Ganserer muss die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch im Bundestag ein Ordnungsgeld zahlen. Parlaments-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) verhängte die Sanktion am Mittwochabend, weil sich von Storch bei mehreren Zwischenrufen "herabwürdigend und respektlos" über Ganserer geäußert habe.
"Dies geschah, obwohl sie in dieser Angelegenheit bereits mehrfach ermahnt wurde und bereits Ordnungsrufe erhalten hat", erläuterte Göring-Eckardt. "Sie hat damit bewusst und in einem nicht nur geringfügigen Maße gegen die parlamentarische Ordnung und Würde verstoßen."
Ganserer, die 2021 in den Bundestag eingezogen war, ist eine von zwei trans Abgeordneten. Von Storch habe unter anderem gesagt, Ganserer sei "biologisch und juristisch ein Mann", und habe von der Grünen-Politikerin als "Herr Ganserer" gesprochen.
Bereits im letzten Jahr Ordnungsgeld verhängt
Ein Ordnungsgeld wird im Bundestag nur äußerst selten verhängt, in der Regel belässt es das Präsidium bei einem Ordnungsruf. Gegen Beatrix von Storch hatte Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Die Linke) allerdings bereits Ende letzten Jahres ein Ordnungsgeld ausgesprochen. Anlass waren wütende Kommentare von Storchs in sozialen Medien nach der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes am 15. November 2023 (queer.de berichtete).
Bereits während der Debatte hatte sich von Storch zwei Ordnungsrufe – also Verwarnungen – von Pau eingefangen. Grund war, dass sie im Plenum den abgelegten Namen der grünen Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer verwendete und sie als Mann bezeichnete. Pau rief mehrfach zum Respekt "vor allen Anwesenden" auf und warnte von Storch, dass sie bei abwertenden Einträgen in sozialen Netzwerken andere Maßnahmen ergreifen werde. Auf Facebook schrieb von Storch dennoch nach dem Ende der Debatte in Großbuchstaben: "Ordnungsrufe! Linke Präsidentin rastet aus." Auf X wiederholte sie den abgelegten Vornamen von Ganserer und warf ihr erneut vor, ein Mann zu sein.
Gegen die beiden Ordnungsrufe und das Ordnungsgeld klagt die AfD-Abgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht (queer.de berichtete). "Es kann in einem demokratischen Rechtsstaat nicht sein, dass das Aussprechen von Tatsachen in einer Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages von der Sitzungsleitung sanktioniert wird", begründete von Storch das Organstreitverfahren. "Kritische Abgeordnete mundtot zu machen, erinnert an unselige Ostblockzeiten." In dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 BVE 16/23 wurde noch kein Urteil gefällt.
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AfD-Hetze gegen Ganserer schon seit Jahren
Beatrix von Storch und andere AfD-Politiker*innen haben sich bereits seit Jahren auf Tessa Ganserer eingeschossen. Vor zwei Jahren warf von Storch Ganserer etwa vor, "als Frau verkleidet" zu sein (queer.de berichtete). Parlamentsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne), die damals die Sitzung leitete, appellierte danach, "Respekt vor der Kollegin Tessa Ganserer" zu zeigen, verzichtete aber auf einen Ordnungsruf.
Nach der Geschäftsordnung des Parlaments kann das Präsidium "wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall können es sogar 2.000 Euro sein. Bei "gröblichen Verletzungen" kann ein Mitglied des Bundestages sogar bis zu 30 Tage vom Parlamentsbetrieb ausgeschlossen werden. (cw/dpa)















