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Niedersachsen

Keine Strafanzeigen nach Störung des Wulf-Vortrags

Letzte Woche verhinderten Demonstrant*innen an der Uni Göttingen einen Vortrag der CDU-Politikerin Mareike Wulf zum Selbstbestimmungsgesetz. Der Innenausschuss des Landtags kam deshalb zu einer Sondersitzung zusammen.


Mit Trillerpfeifen, lauten Rufen und Klopfen gegen die Scheiben verhinderten Student*innen in der vergangenen Woche einen Vortrag der CDU-Bundestagsabgeordneten Mareike Wulf an der Uni Göttingen (Bild: Deutscher Bundestag / Xander Heinl / photothek)
  • 28. Juni 2024, 05:17h 2 Min.

Nach der Aktuellen Stunde am Mittwoch im Bundestag beschäftigte sich am Donnerstag auch der Niedersächsische Landtag mit dem abgebrochenen Vortrag der CDU-Bundestagsabgeordneten Mareike Wulf an der Universität Göttingen. Der Innenausschuss kam in Hannover zu einer Sondersitzung zusammen.

In der vergangenen Woche hatten protestierende Student*innen mit Trillerpfeifen, lauten Rufen und Klopfen gegen die Scheiben so viel Lärm gemacht, dass Wulf ein geplantes Referat nicht halten konnte und den Hörsaal schließlich in Begleitung der Polizei verließ (queer.de berichtete). Thema der Veranstaltung war das Selbstbestimmungsgesetz, das Erleichterungen für trans, inter und nichtbinäre Menschen vorsieht. Die vom Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) eingeladene Wulf ist eine Gegnerin des Gesetzes, das am 1. August in Kraft tritt.

Polizei unterschätzte die Proteste gegen den Vortrag

In der Ausschusssitzung wurde nach einem Bericht der "Hannoverschen Allgemeinen" (Bezahlartikel) deutlich, dass die Polizei den Protest gegen den Vortrag unterschätzt hat. Nach Angaben des Innenministeriums waren zunächst nur fünf Beamt*innen vor Ort. Gerechnet wurde mit maximal 50 Demonstrant*innen, es kamen jedoch rund 200 Personen. Daraufhin wurde ein weiterer Streifenwagen angefordert. Nach Angaben der Polizei wurden keine Strafanzeigen wegen der Proteste gestellt.

Politiker*innen aller Parteien verurteilten in der Sondersitzung die Störung des Vortrags, bei der Bewertung der Sicherheitslage und der Bedeutung des Vorfalls gingen die Meinungen jedoch auseinander. So kritisierten Abgeordnete von CDU und AfD laut NDR, dass der Polizeieinsatz angesichts der vielen Protestierenden hätte neu bewertet werden müssen. Die Regierungsparteien SPD und Grüne argumentierten dagegen, dass in erster Linie der Veranstalter für die Sicherheit zuständig sei. Zusätzlich zu Ordner*innen hätte der RCDS einen Sicherheitsdienst beauftragen müssen.

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SPD: Man kann nicht bei jedem Vorfall eine Sondersitzung einberufen

Aus den Regierungsfraktionen wurde der Opposition auch ein Aufbauschen des Vorfalls vorgeworfen. So erinnerte der SPD-Abgeordnete Ulrich Watermann an die Bauernproteste Anfang des Jahres, man könne nicht bei jedem Vorfall eine Sondersitzung einberufen. Die Grünen-Abgeordnete Pippa Schneider verwies auf die "transfeindlichen Äußerungen" aus den Reihen des Veranstalters im Vorfeld. (mize)

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