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Eilantrag erfolgreich und vergebens

Maja T. an Ungarn ausgeliefert – Karlsruher Beschluss zu spät

Der nichtbinären Person werden gewalttätige Übergriffe aus einer koordinierten Gruppe heraus auf Rechtsextremisten in Budapest vorgeworfen.


Symbolbild: Mit Maja T. befassen sich Gerichte in zwei Staaten (Bild: Morgan4uall / pixabay)

  • 28. Juni 2024, 14:48h 4 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag die Auslieferung einer 23-jährigen Person aus der linken Szene nach Ungarn vorläufig untersagt – allerdings kam die Entscheidung zu spät. Wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte, wurde es von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin um 11.47 Uhr per E-Mail informiert, dass die fragliche Person bereits um 10.00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei. Die Richter hatten nach eigenen Angaben um 10.50 Uhr die Auslieferung der Person vorläufig untersagt, die sich selbst als nicht-binär identifiziert und in der linken Szene als Maja T. bekannt ist. Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei um 7.38 Uhr am Gericht eingegangen, nachdem Behörden die Auslieferung in der Nacht über Österreich begonnen hatten.

Laut Bundesverfassungsgericht werfen die ungarischen Behörden T. vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten "in zahlenmäßiger Überlegenheit koordiniert und unter Einsatz vor allem von Teleskopschlagstöcken anzugreifen". In der Zeit vom 9. bis zum 11. Februar 2023 soll T. gemeinsam mit weiteren Personen Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder von ihnen hierfür gehaltene Personen in Budapest angegriffen und verletzt haben.

Parallel ermittele in Deutschland die Bundesanwaltschaft wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin der Deutschen Presse-Agentur. T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß in der Haftanstalt Dresden ein. Laut einer früheren Meldung der Bundesanwaltschaft habe diese im Februar die Ermittlungen zur Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung und der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen an sich gezogen.

Laut Karlsruhe hatte das Kammergericht die Auslieferung am Donnerstag für zulässig erklärt, der Beschluss sei dem Anwalt gegen 17.26 Uhr zugestellt worden. Der Eilantrag dagegen war nun erfolgreich. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird in der Entscheidung aus Karlsruhe angewiesen, die Übergabe an die ungarischen Behörden zu verhindern und eine Rückführung in die Bundesrepublik zu erwirken.

Kein faires Verfahren in Ungarn erwartet

Nach einem "taz"-Bericht hatte der Anwalt argumentiert, dass Maja T. unter der rechtsautoritären Regierung von Viktor Orban kein faires Verfahren erwarten könne. Auch seien die Haftbedingungen in dem Land nicht menschenrechtskonform, insbesondere für nonbinäre Menschen. Das Bundesverfassungsgericht lieferte zunächst keine Begründung für seine Eilentscheidung, die in der Regel vor allem eine Folgenabwägung darstellt. Es wollte die Auslieferung für maximal sechs Wochen aussetzen, bis es nach einer noch einzulegenen Verfassungsbeschwerde über diese entscheiden könne. In seiner Pressemitteilung ging das Gericht nicht auf den Aspekt der Nichtbinarität ein und verwendete für T. keine geschlechtsneutralen Formulierungen.

Das Verfahren in Ungarn bezieht sich auf Angriffe auf mutmaßliche Teilnehmer eines rechtsextremen Gedenkmarsches in der ungarischen Hauptstadt Budapest. Am Wochenende des "Tages der Ehre" waren mehrere Rechtsextreme zusammengeschlagen und dabei zum Teil erheblich verletzt worden. Drei Personen waren danach festgenommen worden. Ein Deutscher wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ein weiterer Deutscher und eine Italienerin stehen noch vor Gericht. Verdächtigt werden neben Maja neun weitere Deutsche. Pressemeldungen zufolge sollen sie untergetaucht sein. So schreibt die FR, sie seien laut Anwälten bereit, "sich zu stellen, wenn ihnen die Nichtauslieferung nach Ungarn zugesichert wird. Die Justiz soll dies aber mit der Forderung nach Geständnissen verknüpft haben."

Linke: Auslieferung von Maja eine Schande

Die Auslieferung von T. sei eine "Schande für Deutschland", kommentierte Martin Schirdewan, Vorsitzender der Partei Die Linke. "Viktor Orban ist kein Demokrat und Ungarn wird kein rechtsstaatliches Verfahren garantieren. Es ist unerträglich, dass Deutschland Menschen an Autokraten ausliefert, statt ein rechtsstaatliches Verfahren vor eigenen Gerichten sicherzustellen."

Die ungarische Justiz sei "nicht unabhängig, die dortigen Haftbedingungen verstoßen gegen menschenrechtliche Standards und im Land herrscht wegen Willkürmaßnahmen ein Klima der Angst bei politisch aktiven Menschen". Als queeree Person habe T. "auch jenseits der Vorwürfe in Ungarn enorme Repression und unmenschliche Haftbedingungen zu fürchten", so Schirdewan, der in der Mitteilung nicht immer geschlechtsneutrale Formulierungen in Bezug auf T. verwendete und auf die Vorwürfe gegen die Person nicht einging.

Die Bundesregierung müsse alle Hebel in Bewegung setzen, "um die Rücküberstellung von Maja T. zu bewirken und für ein faires rechtsstaatliches Verfahren zu sorgen", so der Linken-Politiker. "Maja T. wurden nicht einmal 24 Stunden Zeit gegeben, um Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Ein rechtsstaatliches Verfahren wird somit auch durch deutsche Behörden behindert."

Laut dem "taz"-Bericht hatte das Kammergericht entschieden, dass die Auslieferung an das Land, in dem die vorgeworfenen Taten geschehen seien, zulässig sei. Zudem habe das Gericht Zusicherungen erhalten, dass T. "menschenrechtskonforme Haftbedingungen" erhalte, die von Konsular- und Justizvertretungen überprüfbar seien. "Zudem bot das ungarische Justizministerium offenbar an, dass Maja T. im Falle einer Verurteilung in Ungarn die Haft anschließend in Deutschland verbüßen könnte, sofern dies beantragt würde", so die Zeitung. Anwalt Richwin nannte die Zusicherungen, mit denen Deutschland den Rechtsschutz von T. aushebele, "floskelhaft". (cw/dpa)

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