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Detail zur Ampel-Reform

Auch Queer­feindlichkeit kann Einbürgerung verhindern

Mit dem überarbeiteten Staatsangehörigkeitsgesetz wird das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger gehandhabt.


Symbolbild: Einbürgerungen sind künftig schneller möglich, die Voraussetzungen sind aber strenger (Bild: nb)

  • 28. Juni 2024, 16:44h 5 Min.

Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) hat die Ampel-Koalition in dieser Woche eines ihrer zentralen Vorhaben in der Migrationspolitik verwirklicht. Die seit Donnerstag geltenden neuen Regeln zur Einbürgerung sehen kürzere Fristen vor und erlauben den Doppelpass ab sofort für alle. Um eine bundesweit einheitliche Umsetzung zu ermöglichen, hat das Bundesinnenministerium (BMI) nach eigenen Angaben wenige Tage vor dem Starttermin der neuen Regeln am Donnerstag dieser Woche vorläufige Anwendungshinweise an die Länder geschickt.

Diese haben allerdings für die Länder, deren Behörden die Einbürgerungen vornehmen, keinen bindenden Charakter, wie ein Sprecher erläuterte. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Die Praxis der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass die Länder sich an den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums orientieren, damit die gesetzlichen Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht einheitlich angewandt werden."

Das von der Ampel-Koalition formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

"Lippenbekenntnis" zur Grundordnung reicht nicht

Von Antragstellern wird ein – nun strenger gehandhabtes – Bekenntnis unter anderem zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes verlangt – sowie neu "zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskriegs".

Wie aus dem Innenministerium gegenüber der dpa verlautete, beinhalten die an die Länder übermittelten Anwendungshinweise etwa Anmerkungen, was Anhaltspunkte für ein nicht wirksames "Lippenbekenntnis" zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes sein könnten. Dazu zählten beispielsweise "Aufrufe zur Vernichtung des Staates Israel" und entsprechende Sympathiebekundungen in den sozialen Medien, ebenso "Kriegshetze" und homophobe Handlungen.

Im Gesetz heißt es neu: "Antisemitisch, rassistisch oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen sind mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland unvereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes." Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zur Vorstellung der Reform gesagt: "Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus. Da gibt es keinerlei Toleranz."

Nach Angaben eines Sprechers des BMI gegenüber queer.de sei in den vorläufigen Amnwendungshinweisen "beispielhaft ausgeführt, dass sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen (…) auch Handlungen sein können, die gegen das Geschlecht (Partnerschaftsgewalt, Hassrede) oder gegen die sexuelle Orientierung, d.h. gegen die Freiheit des Auslebens der sexuellen Orientierung eines anderen Menschen, gerichtet sind (vgl. BT-Drs. 18/3007, S. 15 und BT-Drs. 20/5913, S. 15 ff. und 19), beispielsweise bei homophoben bzw. homosexuellenfeindlichen Handlungen, d.h. wenn in der Handlung eine abwertende Einstellung gegenüber schwulen, lesbischen und bisexuellen Personen zum Ausdruck kommt."

Diese exemplarischen Beispiele seien nicht abschließend, "geben aber eine klare Orientierung", so der Ministeriumssprecher. Der Begriff "Handlungen" umfasse "jedes beherrschbare menschliche Verhalten, einschließlich mündlicher oder schriftlicher Äußerungen". Zur Auslegung des Begriffs der menschenverachtenden Motivation könnten sinngemäß die Begriffsbestimmungen aus den im letzten Sommer überarbeiteten Grundsätzen der Strafzumessung im StGB herangezogen werden (queer.de berichtete).

Praktische Hinweise gibt das Bundesinnenministerium den Ländern laut dpa unter anderem auch dazu, wie festzustellen ist, ob jemand, der als Angehöriger der sogenannten Gastarbeiter-Generation keinen schriftlichen Sprachnachweis erbringen muss, zumindest über ausreichende mündliche Sprachkenntnisse verfügt. Weitere Hinweise gibt es zu der nunmehr eingeschränkten Möglichkeit einer sogenannten Ermessenseinbürgerung. Die kommt zum Beispiel aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung infrage oder wenn jemand wegen der Pflege von Angehörigen seinen Lebensunterhalt nicht vollständig allein bestreiten kann. Dazu heißt es aus Ministeriumskreisen, Voraussetzung für eine Einbürgerung auf Basis der Härtefallregelung sei, dass jemand, der einer der im Gesetz genannten "vulnerablen Personengruppen" angehöre, "alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare" getan habe, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern und dennoch, ganz oder teilweise, auf öffentliche Leistungen angewiesen sei.

Voraufenthaltszeit von fünf statt acht Jahren

Eine Neuerung im Gesetz ist, dass alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten können, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf – statt bisher acht – Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die sogenannte Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für diese Gruppen die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt.

Deutschland habe mit der Reform "endlich ein Staatsangehörigkeitsrecht auf der Höhe der Zeit", sagte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD). "Darauf haben viele seit Jahrzehnten gewartet." Die FDP wies darauf hin, dass die Hürden für die Einbürgerung trotz der kürzeren Fristen insgesamt nicht gesenkt würden. "Den deutschen Pass zu bekommen, geht künftig schneller, wird aber schwerer, denn die Voraussetzungen für die Einbürgerung wurden deutlich verschärft", sagte der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae.

Eine höhere Zahl von Anträgen bedeute auch nicht zwingend, dass es langfristig zu deutlich mehr Einbürgerungen kommen werde. Denn wer Deutscher werden wolle, müsse anders als bisher finanziell auf eigenen Beinen stehen, sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete. "Zudem verschärfen wir Prüfungen, damit Antisemiten und Menschen, die unsere Werte nicht teilen, nicht eingebürgert werden", fügte er hinzu. (cw/dpa)

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