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Queerfeindliche Äußerungen

Homosexualität "todeswürdig": Latzel-Prozess geht weiter

Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung muss sich der evangelische Pastor Olaf Latzel ab dem 28. August 2024 erneut vor dem Bremer Landgericht verantworten. Das Verfahren dauert bereits über vier Jahre.


Findet Homosexualität "todeswürdig": Olaf Latzel im Februar 2023 vor dem Oberlandesgericht Bremen (Bild: IMAGO / Eckhard Stengel)
  • 29. Juni 2024, 04:50h 2 Min.

Der Prozess um die queerfeindlichen Äußerungen von Olaf Latzel geht in die nächste Runde: Ab dem 28. August 2024 muss sich der evangelische Pastor erneut vor dem Landgericht Bremen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Das teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.

Das Verfahren läuft bereits seit über vier Jahren und geht auf eine queerfeindliche Tirade Latzels vom Oktober 2019 zurück. Damals hatte sich der Pastor der St.-Martini-Gemeinde in einer "Biblischen Fahrschule zur Ehe" vor etwa 30 heterosexuellen Paaren abwertend gegenüber Schwulen, Lesben, trans Menschen und CSD-Besucher*innen geäußert.

Tiraden gegen die "Verbrecher vom Christopher Street Day"

In dem Seminar, das der Pastor der Bremer St. Martinikirche auch auf seinem Youtube-Kanal veröffentlichte, nannte er Homosexualität unter anderem "todeswürdig" und eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Die Anerkennung von trans Menschen zerstöre ferner "unsere gesamte Zivilisation und Kultur".

Der evangelikale Theologe warnte darüber hinaus vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch" (queer.de berichtete).

Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelte nach mehreren Anzeigen und klagte Latzel wegen Volksverhetzung an.

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Erst Geldstrafe, dann Freispruch, der wieder aufgehoben wurde

Das Amtsgericht Bremen verurteilte Latzel im November 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.100 Euro (queer.de berichtete). Im Berufungsprozess wurde der 56-Jährige im Mai 2022 jedoch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen (queer.de berichtete). Für das Landgericht Bremen sind die Positionen des Pastors im Grundsatz von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Die Bremer Generalstaatsanwaltschaft ging daraufhin erfolgreich in Revision. Im Februar 2023 entschied das Oberlandesgericht der Hansestadt, dass das Volksverhetzungsverfahren vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu aufgerollt werden muss (queer.de berichtete).

Für die neue Verhandlung wurden nach Angaben des Gerichtssprechers insgesamt vier Termine angesetzt. Bisher wurden weder Zeug*innen noch Sachverständige geladen. (mize)

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