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- 14. Juni 2006 1 Min.
Berlin (queer.de) - Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie die privaten Rundfunkanbieter fordern Ausnahmeregelungen beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie verlangen, dass sie wie Kirchen und Religionsgemeinschaften Job-Bewerber aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen ablehnen können. Auch die Medien seien schließlich Tendenzunternehmen. Eindeutige Ausnahmeregelungen gäbe es nach dem bisherigen Entwurf nur für Religionsgemeinschaften. Die Presse- und Rundfunkfreiheit schütze das Recht des Verlegers und des Rundfunkanbieters, die Tendenz (die politische/publizistische Grundlinie) seines Unternehmens festzulegen. Dies sei vom Bundesverfassungsgericht bereits 1979 festgelegt und seither vom Gesetzgeber in entsprechenden Fällen immer berücksichtigt worden. Die Forderung nach einer Änderung des Entwurfes wird unterstützt vom Verband Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ), vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), von der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) und vom Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT). (pm/dk)









