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- 16. Juni 2006 2 Min.
Berlin (queer.de) - Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen der unionsgeführten Bundesländer Änderungen am umstrittenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gefordert. So sollten private Mietverträge vom Diskriminierungsverbot ausgenommen werden. Auch das Klagerecht für Betriebsräte bei Benachteiligungen im Beruf lehnte die Länderkammer ab. Des weiteren müsse die Beweispflicht bei Diskriminierung bei den Betroffenen liegen und nicht - wie im Entwurf der Bundesregierung - umgekehrt. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck sagte dagegen, es gebe beim Koalitionsentwurf nichts nachzubessern. Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust (CDU) meinte zwar, dass Diskriminierung jeder Art "unanständig und unmoralisch" sei. Allerdings könne nicht jedes unanständige Verhalten juristische Konsequenzen haben. "Der Entwurf weckt falsche Hoffnungen", argumentiert der Hamburger Regierungschef. Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident warnt vor Missbrauch durch das Gleichbehandlungsgesetz: "Jede Taktlosigkeit wird mit dem Gesetz justiziabel", so Jürgen Rüttgers (CDU). Da das AGG nicht zustimmungspflichtig ist, kann es der Bundesrat nicht stoppen. Der Bundestag wird sich voraussichtlich am Dienstag mit dem Thema befassen.
Althaus: Merkel verhandelt über Änderungen
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hat nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters bereits gestern gesagt, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit der SPD über Änderungen beim AGG verhandele. "Wir sind optimistisch, dass Änderungen auch gelingen", so Althaus, der als enger Vertrauter Merkels gilt. Er mahnte die SPD, der Union entgegen zu kommen. Das unnachgiebige Verhalten der Sozialdemokraten könne Konsequenzen für das Vertrauen in die Koalition haben.
Justizministerium verteidigt AGG
Das SPD-geführte Bundesjustizministerium verteidigte dagegen den Entwurf. Staatssekretär Lutz Diwell sagte, das AGG gehe nur maßvoll über die EU-Vorgaben hinaus - und auch nur an den Stellen, an denen es sinnvoll sei. Daher gebe es keine Gründe, bestimmte Merkmale aus dem Diskriminierungsschutz herauszunehmen. (dk)









