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  • 16. Juni 2006 11 1 Min.

Berlin (queer.de) - Der deutsche Anwaltverein (DAV) fürchtet, dass die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu einer Klagewelle führen werde. "Wir befürchten eine angebliche Diskriminierungsbekämpfungsindustrie", so der Chef des DAV-Zivilrechtsausschusses, Georg Maier-Reimer, zur Deutschen Presseagentur. "In einigen Bereichen hat sich der deutsche Gesetzgeber möglicherweise selbst ein Bein gestellt und wird, wie ich fürchte, unangenehme Überraschungen erleben." Maier-Reimer warnt vor einen "Eingriff in die private Lebensgestaltung". Jedes durch eine Anzeige angebotene Objekt stehe nun "der Öffentlichkeit zur Verfügung". "Vielleicht will ich mein Haus, Kunstwerk oder Auto aber nicht jedem verkaufen", argumentiert der Kölner Rechtsanwalt. Im DAV sind rund die Hälfte der in Deutschland zugelassenen Anwälte organisiert. (dk)

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-w-

#1 splattergayAnonym
  • 16.06.2006, 14:04h
  • Im Zivilbereich stehe ich dem AGG auch sehr kritisch gegenüber (z.B. bei Mietverträgen) da ich der Meinung bin, daß der Staat u. die Justiz sich nicht überall einmischen sollten. Da der Mensch aber nicht nur "gut" ist, kann das AGG im Extremfall auch hier angebracht sein. Im Berufsleben stehe ich dem AGG schon sehr viel positiver gegenüber. Auch hier gilt, daß zuerst die beiden Parteien für ein geregeltes Miteinander verantwortlich sind, da aber Arbeitnehmerrechte in den letzten Jahren immer mehr abgebaut wurden, ist jede Gegenbewegung für mehr Rechte eine Wohltat.
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#2 TorbenAnonym
  • 16.06.2006, 14:46h
  • Dag AGG wurde nötig, weil immer wieder (auch von privatwirtschaftlicher Seite) diskriminiert wurde, z.B. von Versicherungen.

    Im Übrigen verdrehen die Gegner immer wieder die Tatsachen: ich kann mein "Haus, Auto, Kunstwerk" natürlich weiterhin an den verkaufen, dem ich es verkaufen will. Es geht nur darum, dass man nicht diskriminieren darf.

    Ein Beispiel: wenn ich eine Wohnung vermiete und es bewirbt sich ein schwules und ein Hetero-Paar. Dann kann ich natürlich das Heteropaar nehmen, wenn ich das für geeigneter halte. Aber ich kann z.B. nicht dem Homopaar den Zuschlag erteilen und dann erfahre ich, dass die ein schwules Paar sind und plötzlich ziehe ich das Angebot zurück. (Auch wenn mittlerweile das schwule Paar schon seinen alten Mietvertrag gekündigt hat.)

    Zur amerikanischen Klageindustrie:
    solche Zustände sind hier nicht möglich, da Klagen viel aufwändiger sind als in den USA und es auch um geringere Streitwerte geht.

    Im Übrigen ist dies ein sehr schwaches Argument: soll man sinnvolle Gesetze abschaffen, nur damit die Justiz entlastet wird?

    Und zum Schluss:
    wie stellen die Gegner sich das vor? Soll Deutschland an die EU hohe Strafen zahlen, weil wir wieder kein ADG verabschieden? Oder sollen wir Schwule und Lesben ausnehmen, also ein ADG / AGG verabschieden, das selbst wieder diskriminiert? Und wieso führt ein ADG / AGG für andere Hautfarbe etc. nicht zu einer Klagewelle?
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#3 Adrian AhlhausAnonym
  • 16.06.2006, 15:11h
  • Dass der DAV sich in den Blick der Öffentlichkeit stellt ist wie ein Angebot: Wenn das AGG kommt, dann werden unsere Mitglieder gerne für euch, die Gegner der AGG tätig werden.
    Und das ist die Richtung aus der ich die einzige 'Klagewelle' erwarte, von den Arbeitgebern; möchten diese doch unter allen Umständen verhindern, dass die Betriebsräte und damit indirekt die Gewerkschaften ein Klagerecht erhalten.
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