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- 16. Juni 2006 2 Min.
Münster (queer.de) - Schüler dürfen nicht aus religiösen Gründen vom Sexualkundeunterricht befreit werden, hat heute das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Die Eltern eines Sechstklässlers, der im Januar nicht zum Biologieunterricht erschienen war, hatten argumentiert, dass die Schule Sexualität als zu freizügig und "indoktrinierend" darstelle. Sie wandten sich gegen den Gebrauch von Kondomen und bemängelten, dass keine Unterschiede zwischen Homo- und Heterosexualität gemacht werden würden. Das sei mit ihrem christlichen Glauben nicht vereinbar. Der Schüler wohnt in einem katholischen Kolleg und besucht ein öffentliches Gymnasium im Kreis Warendorf. Die Richter argumentierten, dass die Schule in Ausübung ihres im Grundgesetz festgelegten Bildungs- und Erziehungsauftrags nicht nur zur bloßen Tatsachenvermittlung, sondern auch zur Erörterung von Fragen der Sexualethik berechtigt ist. Der Unterricht dürfe jedoch nicht ein bestimmtes Sexualverhalten befürworten oder ablehnen. Auf die religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern auf dem Gebiet der Sexualität nähmen die Richtlinien des nordrhein-westfälischen Schulministeriums bereits Rücksicht. Der auf der Grundlage dieser Richtlinien erteilte Unterricht und das dabei verwendete Biologiebuch stellten die verschiedenen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung dar, ohne deren Verwendung jedoch wertend vorzugeben. Die verschiedenen Formen, in denen Menschen zusammen- und ihre Sexualität auslebten - also die Ehe und die Eingetragene Lebenspartnerschaft - würden in rechtlich nicht zu beanstandender Weise erörtert. Die hierin notwendigerweise liegende Gleichstellung trage lediglich der Rechtswirklichkeit, insbesondere der rechtlichen Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften, Rechnung. Die Eltern können noch beim Oberverwaltungsgericht Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. (pm/dk)















Dann sollen sie mal sehen, das wir Homosexuellen ganz normale Menschen sind, denn das ist gerade wichtig....