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Kammergericht Berlin
Trotz irreführender Behauptungen: ADS verliert gegen Rechtsaußen-Portal "Nius"
Das berüchtigte Portal "Nius" macht immer wieder Stimmung gegen queere Menschen. Gegen einen Artikel klagte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes – und musste nun eine Niederlage einstecken.

ADS-Chefin Ferda Ataman unterliegt in einem Rechtsstreit mit einem queerfeindlichen Rechtsaußen-Portal (Bild: Heinrich-Böll-Stiftung / flickr)
- 26. Juli 2024, 13:13h 3 Min.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat vor dem Berliner Kammergericht einen Rechtsstreit gegen das rechtspopulistische Portal "Nius" verloren. Die Behörde unter Führung von Ferda Ataman hatte einen Artikel der von Ex-"Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt geführten Seite über einen Streit zwischen einem transfeindlichen Fitness-Studio aus Erlangen und der ADS bemängelt, der nach Ansicht der Behörde Falschmeldungen enthielt. Diese wollte die ADS gerichtlich untersagen lassen.
Das Gericht bezeichnete den "Nius"-Artikel laut "t-online" zwar ebenfalls als "skandalisierend und auf den ersten Blick irreführend", lehnte aber den ADS-Antrag trotzdem ab, da einzelne Textbausteine nicht isoliert betrachtet werden könnten und insgesamt die Sachlage richtig wiedergegeben worden sei. Das sei eine "rechtmäßige Meinungsäußerung". Damit bestätigte das Kammergericht eine Entscheidung der Vorinstanz.
"Wir sind als Antidiskriminierungsstelle immer wieder Ziel von Hetz- und Desinformationskampagnen", erklärte Ataman gegenüber "t-online". "Bei irreführenden Falschmeldungen, die den Kern unserer Arbeit betreffen, können wir das nicht einfach stehen lassen." Sie hatte auch argumentiert, dass ihre ADS unabhängig von der Bundesregierung sei, und bemängelt, dass bei "Nius" ihre Behörde mit der Ampel gleichgesetzt wurde. Ataman verwies etwa darauf, dass sie 2022 für fünf Jahre gewählt worden und unabhängig von Regierungswechseln sei.
Im vorliegenden Fall hatte sich eine trans Frau an die ADS gewandt, weil sie wegen ihrer Geschlechtsidentität von einem Fitness-Studio abgelehnt worden war. Die ADS schlug daraufhin der Besitzerin vor, einen Schadensersatz von 1.000 Euro an die abgewiesene Frau zu zahlen, diese lehnte aber ab. Kurze Zeit später erschien der Bericht im für seine Queerfeindlichkeit bekannten Portal "Nius". Aus dem Schlichtungvorschlag wurde die Überschrift: "Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will". Die von der ADS vergeblich kritisierte Überschrift ignorierte dabei t-online zufolge auch die erfolgte rechtliche Anerkennung der Person als Frau und deren Kompromissvorschlag, auf die Nutzung von Duschen und Umkleiden zu verzichten. Primär ging es folglich um die untersagte Mitgliedschaft an sich.
Für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist der pauschale Ausschluss von trans Menschen aus Frauen- und Männerräumen rechtswidrig. Bereits im vergangenen Jahr stellte sie gegenüber queer.de klar, dass trans Personen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Zutritt auch dann nicht verwehrt werden darf, wenn der amtliche Geschlechtseintrag nicht geändert wurde oder keine geschlechtsangleichenden Operationen vorgenommen wurden (queer.de berichtete).
"Nius" fühlt sich bestätigt
"Nius"-Anwalt Joachim Steinhöfel feierte die Entscheidung in einem am Freitag veröffentlichten Kommentar als Sieg der Pressefreiheit – und setzte erneut die ADS mit der Bundesregierung gleich. Die Überschrift des Beitrags lautet: "Der Staat gegen Julian Reichelt: Wie die Bundesregierung einen unbequemen Journalisten mundtot machen will und sich dabei immer wieder blamiert". Chefredakteur Reichelt wird darin mit den Worten zitiert: "Dass unsere Berichterstattung die Machthaber so sehr stört, zeigt, dass wir mit unserer Arbeit sehr viel richtig machen." (cw)














