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Datenschutz oder Sicherheit?

Pantisano fordert längere Speicherdauer bei Videoüberwachung – und kritisiert Polizei

Aus Datenschutzgründen müssen in Berlin Aufnahmen aus Überwachungskameras nach 48 Stunden gelöscht werden. Das hemmt die Verfolgung queerfeindlicher Gewalttäter*innen, erklärte nun der Queerbeauftragte.


Alfonso Pantisano möchte erreichen, dass die Daten in Überwachungskameras länger gespeichert werden können (Bild: Fionn Grosse)

Der Berliner Queerbeauftragte Alfonso Pantisano (SPD) hat am Dienstag eine längere Speicherdauer von Videoüberwachung insbesondere in den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gefordert. Mit der Aufweichung der Datenschutzregeln könnte queerfeindliche Gewalt besser bekämpft werden, erklärte der Sozialdemokrat in sozialen Medien.

Derzeit müssen derartige Aufnahmen nach Paragraf 20 des Berliner Datenschutzgesetzes nach 48 Stunden gelöscht werden. Bis 2012 hatte das Limit sogar nur 24 Stunden betragen. Pantisano, der selbst wegen Drohungen aus dem rechten Lager auf Personenschutz angewiesen ist, forderte jetzt: "72 Stunden wären gut, 96 Stunden wären besser!"

Pantisano argumentierte, dass queerfeindliche Übergriffe oft an Orten stattfinden würden, an denen es Überwachungskameras gebe, insbesondere an Bahnhöfen. "Die Bilder dieser Überwachungskameras sind oft Gold wert, wenn es darum geht, die Täter*innen zu identifizieren", sagte der Sozialdemokrat. Doch die 48-Stunden-Regel sei dafür oft zu kurz. "Menschen, die angegriffen werden, brauchen oft, wenn nicht unmittelbar nach der Tat die Polizei gerufen wird, ja sie brauchen Tage, bis sie die Tat zur Strafanzeige bringen", so Pantisano. "Das ist bedauerlich aber auch verständlich: Sie gehen Heim, müssen erstmal mit der belastenden Situation klarkommen, telefonieren dann mit dem Freundeskreis oder der Familie bis sie dann eventuell das Erlebte zur Anzeige bringen."

Als Beispiel für eine derartige Zeitüberschreitung nannte er: "Manche sprechen den LSBTI-Ansprechpersonen der Berliner Polizei auf die Mailbox und bitten um einen beratenden Rückruf. Wenn sie am Freitagabend eine Nachricht hinterlassen, wird diese erst am Montagmorgen abgehört: Da sind die 48 Stunden auch rum!"

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) könnte sich ebenfalls eine Ausweitung der Videoüberwachungszeit vorstellen: "Es wäre für die Kriminalitätsbekämpfung und die Ermittlung von Straftätern durchaus hilfreich, dass Speicherfristen verlängert werden", sagte er bereits im Februar gegenüber der B.Z. "Ich halte das für eine gute Idee und werde mit meinem Koalitionspartner SPD besprechen, wie wir zu mehr Stunden oder mehr Möglichkeiten kommen, Bilder zu nutzen." Auch die BVG setzt sich laut dem Bericht dafür ein, die Aufnahmen aus Videoüberwachung erst nach 96 Stunden zu löschen.

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Kritik an Polizei

Pantisano kritisierte in seinem langen Facebook-Beitrag auch die Polizei, weil sie eine homophobe Attacke am CSD-Wochenende nicht verhindert hatte. In der Nacht von Samstag auf Sonntag waren zwei 24-Jährige auf dem Bahnsteig des U-Bahnhofs Brandenburger Tor von zwei Unbekannten homophob beleidigt und geschlagen worden (queer.de berichtete).

"Mein Unverständnis und – erlaubt mir so ehrlich zu sein – auch mein Ärger richtet sich an unsere Polizei Berlin, die ich für ihre Arbeit sehr schätze", so Pantisano. "Wie kann es sein, dass gerade am Veranstaltungsort der Abschlusskundgebung des Berliner CSD keine Polizeikräfte auf dem Bahnsteig waren? Dass wir den Nachhauseweg der Besucher*innen des CSD besonders schützen sollten war allen Verantwortlichen bekannt."

So habe er bereits letztes Jahr die Absicherung des Nachhausewegs gefordert und die Polizei habe ihre Strategie dann angepasst. Er sei davon ausgegangen, dass dies ernst genommen werde. "Irgendwas hat aber nicht funktioniert… Das werden wir in Gesprächen nacharbeiten müssen, denn dieser Angriff hätte gerade an diesem Tag, gerade an diesem Ort und um diese Uhrzeit verhindert werden können, verhindert werden müssen", sagte er. "Jetzt hoffe ich, dass wenigstens die Bilder der Videoüberwachung am U-Bahnhof helfen die Täter*innen zu identifizieren und entsprechend strafrechtlich zu belangen!" (dk)

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