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Nach neuem Recht
Tessa Ganserer meldet Namensänderung an
Seit heute ist es möglich, eine Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen mit niedrigeren Hürden anzumelden. Eine transgeschlechtliche Politikerin meldet sich dafür schon morgens am Standesamt.

Tessa Ganserer freut sich schon darauf, im November ihren neuen Personalausweis abholen zu dürfen (Bild: IMAGO / Panama Pictures)
- 1. August 2024, 11:55h 2 Min.
Die transgeschlechtliche Grünen-Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer hat sich zum frühestmöglichen Termin für die erleichterte Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens angemeldet. Sie habe bereits um 8:00 Uhr morgens an ihrem Geburtsstandesamt im niederbayerischen Zwiesel ihre Anmeldung zur Änderung abgegeben, sagte die 47-jährige Politikerin, deren Vorname Tessa dann offiziell in der Geburtsurkunde stehen soll. Zunächst hatte die "Passauer Neue Presse" berichtet.
Für sie sei es "politisch wie auch höchst persönlich ein ganz besonderer Freudentag", sagte Ganserer. Hinter ihr lägen fünf harte Jahre, in denen sie keinen Ausweis gehabt habe, den sie hätte vorzeigen können. Der Grund: In ihren amtlichen Dokumenten wird sie bis heute mit ihrem männlichen Vornamen geführt.
Ihre Erklärung werde sie ebenfalls zum erstmöglichen Termin abgeben – wegen eines Feiertags in Bayern nicht am 1., sondern am 4. November. Dann wird sie auch rechtlich vollständig als Frau anerkannt sein.
Voraussetzung: Drei Monate Bedenkzeit
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden diese Änderungen ab November ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse per Erklärung möglich sein. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, die bislang hohe Hürden und kostspielige Verfahren nach dem verhassten Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1981 durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
Die vorherige Anmeldung und eine dreimonatige Frist vor der eigentlichen Änderung ist laut Bundesfamilienministerium nötig. Ganserer sagte, sie empfinde die Bedenkzeit als "unnötige zusätzliche Bürokratie". Das neue Gesetz sei für "trans, inter und nonbinäre Menschen" dennoch eine "wahnsinnige Erleichterung" und ein "historischer Tag".
Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag im April beschlossen (queer.de berichtete). Es löste das Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen. Queere Organisationen hatten eine derartige Reform schon seit der Jahrtausendwende immer wieder gefordert. (dpa/dk)
Instagram / tessa_ganserer | Tessa Ganserer freut sich – gemeinsam mit dem Queerbeauftragten Sven Lehmann und ihrer trans Fraktionskollegin Nyke Slawik – über die Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes
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