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  • 27. Juni 2006 20 1 Min.

Berlin (queer.de) - Die Große Koalition hat sich beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in letzter Minute auf Korrekturen geeinigt. So werde das Klagerecht der Gewerkschaften eingeschränkt, gab Norbert Röttgen, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion, heute in Berlin bekannt. Mit seinem SPD-Kollegen Olaf Scholz habe er sich auf einen "für alle Seiten tragfähigen Kompromiss" geeinigt. Röttgen sagte, das ursprünglich geplante Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften bei Kündigungen solle nicht über die im Betriebsverfassungsgesetz geltenden Regelungen hinausgehen. Damit können Gewerkschaften bei einer angenommenen Diskriminierung nicht eigenständig, also auch gegen den Willen des Arbeitnehmers, klagen. Mit den Änderungen wolle die Koalition den Bedenken des Bundesrates Rechnung tragen (queer.de berichtete). Einem Bericht der dpa zufolge ist auch die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen verkürzt sowie das Merkmal "Weltanschauung" aus dem Entwurf gestrichen worden. Am Donnerstag will die Große Koalition das AGG im Bundestag beschließen. (dk)

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#1 GeorgAnonym
  • 27.06.2006, 12:14h
  • Mir gefällt dieser Kompromiss. Dieses Klagerecht hätten die Gewerkschaften wahrscheinlich nur zur Selbstprofilierung genutzt. Wenn ich mich diskriminiert fühle, möchte ich mich entscheiden, ob ich klage, und diese Entscheidung nicht den Gewerkschaftsbonzen überlassen.

    Außerdem muss ich sagen: Norbert Röttgen ist auf dem Bild ein ganz Süßer!
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#2 Franz BiberkopfAnonym
  • 27.06.2006, 12:35h
  • Lieber Georg,
    dies ja mal wieder typisch - es betrifft ja nicht "unsere" Rechte - sondern nur das eingeschränkte Klagerecht der anachronistischen Betriebsräte, oder wie?
    "Selbstprofilierung"? Es geht doch hierbei um Rechte? Ist Dir eigentlich klar, dass ein einzelner Arbeitnehmer unter Druck gesetzt werden kann.
    -"Wenn Du klagst , kannst Du Deine Beförderung veregessen",
    "- Wenn Du dies machst, kündigen wir Dich wegen Störung des Betriebsfriedens".
    Aber, nein so weit denkst nicht.Dnicht.niceingeschränkKlage
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#3 SaschaAnonym
  • 27.06.2006, 12:42h
  • @Georg: Offenbar haben du und viele andere hier keine Ahnung von der betrieblichen und arbeitsweltlichen Realität!

    Dass sich die bösen Gewerkschaften (die immerhin als einzige Akteure noch für die Rechte von ArbeitnehmerInnen in diesem Lande eintreten) mitunter auch selbst profilieren wollen, steht hier nicht zur Debatte.

    Vielmehr wird in vielen Fällen von Diskriminierung der Betroffene auf Grund seines betrieblichen Kontextes und der Angst vor Arbeitsplatzverlust von sich aus keine juristischen Maßnahmen ergreifen. Daher ist es so fundamental wichtig, dass die Gewerkschaften über ein eigenständiges Klagerecht verfügen.

    Das Einknicken der SPD in dieser Frage zeigt einmal mehr, dass diese Partei Menschen verachtende Bedingungen und Strukturen in der Arbeitswelt billigend in Kauf nimmt.
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