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Leipzig

Verurteilung wegen Mordes: Täter lockte 25-Jährigen für Date in Ruine und tötete ihn

Ein 25-Jähriger wollte sich eigentlich im Keller eines alten Kornspeichers nur mit einem damals 19-Jährigen vergnügen, in den er sich verliebt hatte. Der jüngere Mann hatte aber andere Pläne.


Das Landgericht verhängte eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren gegen einen 20-Jährigen (Bild: IMAGO / Dirk Sattler)

  • 11. September 2024, 13:13h 2 Min.

Der 20-jährige Kevin R. ist am Montag vom Landgericht Leipzig wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden. R. hatte zugegeben, einen 25-jährigen Vater eines damals zweijährigen Sohnes am 28. Juni 2023 in den Keller des alten Kornspeichers im Lindenauer Hafen gelockt zu haben, um dort ein erotisches Abenteuer zu erleben. In Wirklichkeit wollte der deutsche Angeklagte den 25-Jährigen jedoch berauben. Er fesselte sein Opfer, klebte ihm eine Socke auf den Mund und stieß den Mann in eine Betonwanne, die mit Wasser gefüllt war. Das Opfer erstickte qualvoll. Die Leiche wurde erst vier Wochen nach der Tat entdeckt.

"Er allein ist schuld, dass ein Mensch nicht mehr lebt und, dass ein Kind keine Chance hat, seinen Vater kennenzulernen", erklärte laut MDR der Vorsitzende Richter Bernd Gicklhorn. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Da der Täter, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, an Reifedefiziten leide, wurde er nur nach Jugendstrafrecht verurteilt – hier beträgt die Höchststrafe bei Mord nur zehn Jahre anstatt lebenslänglich.

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Die beiden Männer kannten sich bereits länger. Der Täter habe ausgenutzt, dass sich sein Opfer in ihn verliebt habe. Dem Angeklagten zufolge habe er dem anderen Mann eine Lektion erteilen wollen, weil ihm dieser ein 6.000-Euro-Darlehen für ein Moped in Aussicht gestellt hatte, ihn dann aber hingehalten habe. In Wirklichkeit war auch der 25-Jährige pleite.

Der Angeklagte gab im Verfahren an, dass er seinem Opfer lediglich eine Lektion erteilen wollte, weil dieser ihn sexuell benutzt habe. Am Tatabend klaute er eigenen Angaben zufolge die Debit-Karte und das Handy des Opfers. Als er am nächsten Tag in die Industrieruine zurückgekehrt sei, sei der 25-Jährige bereits tot gewesen.

Als die Polizei den 20-Jährigen schließlich im September festnahm, hatte er zunächst eine andere Person der Tat bezichtigt. Später gab zu, gelogen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (cw)