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Premiere
Pakistan: Fahrdienst-App-Dienst für trans Personen
Trans Personen sind in Pakistan Diskriminierung und Bedrohungen ausgesetzt. Ein neues Transport-Angebot soll für mehr Sicherheit sorgen.

Bild aus der Instagram-Werbung des Projekts
- 12. September 2024, 15:49h 2 Min.
In der Millionenstadt Lahore in Pakistan ist erstmals ein Transport-Dienst für trans Personen gestartet. Der Taxiservice richtet sich explizit an Angehörige der Trans-Community und Frauen, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Presse-Agentur.
Die pink-weißen Autos mit der Aufschrift "SheDrives" rollen seit einigen Tagen durch die Straßen Lahores und sollen vor Belästigung schützen. Auch eine Ausweitung in andere Städte sei geplant. Die Fahrt kann über eine App auf dem Handy gebucht werden.
Instagram / shedrives_pakistan | Promo-Video des Dienstes
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Zuvor hatten asiatische Medien über den Dienst berichtet. Demnach sollen auch hinter dem Steuer ausschließlich Frauen und trans Personen sitzen.
Im konservativ-muslimischen Pakistan leben transgeschlechtliche Menschen oft am Rande der Gesellschaft, auch wenn ihre Diskriminierung seit 2018 gesetzlich verboten ist (queer.de berichtete). Sie sind nicht nur Belästigungen ausgesetzt, sondern werden immer wieder auch Opfer von Tötungsdelikten und Verschleppungen. Im Jahr 2022 rief das südasiatische Land eine Telefon-Hotline ins Leben, bei der sich transgeschlechtliche Menschen im Falle einer Belästigung melden können (queer.de berichtete). Ein vor wenigen Jahren erlassenes weitreichendes Selbstbestimmungsgesetz wurde 2023 vom obersten religiösen Gericht für ungültig erklärt (queer.de berichtete), ist aber bis zu einer Berufungsentscheidung des Obersten Gerichts weiter in Kraft.
Auch für Frauen sind Belästigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln ein weit verbreitetes Problem. Einige pakistanische Großstädte haben pinke Busse eingeführt, die nur für weibliche Fahrgäste vorgesehen sind. Homosexualität ist in dem 240 Millionen Einwohner*innen zählenden Land weiter untersagt und kann im Rahmen willkürlich vorkommender staatlicher Verfolgung mit zwei Jahren bis lebenslänglicher Haft bestraft werden. Nach Scharia-Recht ist zudem die Todesstrafe möglich, soll aber nie verhängt worden sein. (dpa/cw)















