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  • 29. Juni 2006 8 1 Min.

Bern (queer.de) - Homosexuelle Paare in der Schweiz sollen bei der Eintragung ihrer Lebenspartnerschaft kein Ja-Wort vor Zeugen abgeben, sondern durch einfache Unterschrift ihren Willen kundtun. Das beschloß der Schweizer Bundesrat in Vorbereitung auf die eingetragenen Partnerschaft, die ab dem 1. Januar 2007 möglich ist. Wer seine Partnerschaft registrieren lassen will, muss persönlich beim Zivilstandsamt ein entsprechendes Gesuch einreichen und die dazu notwendigen Unterlagen beibringen. Nach Prüfung der Papiere gibt es einen Termin mit der öffentlichen Beurkundung, die durch die Unterschrift der Partner besiegelt wird. Das Partnerschaftsgesetz wurde am 5. Juni 2005 vom Volk mit 58 Prozent Ja-Stimmen angenommen. (cs)

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#1 SaschaAnonym
  • 29.06.2006, 16:28h
  • Für eine "Ehe" zweiter Klasse ein "Ritual" zweiter Klasse - ist doch logisch, oder?!
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#2 madridEUAnonym
  • 29.06.2006, 16:35h
  • Na also, da sind die langsamen Schweizer doch am Ende fortschrittlicher als anderswo, wo das veraltete Ja-Wort unbedingt gegeben werden muss. Fragt sich nur, ob die Eidgenossen damit nun auch die totale Gleichstellung errungen haben. Wer kann uns aus CH denn
    aufklären ?
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#3 Daniel FreyAnonym
  • 29.06.2006, 17:32h
  • Vor rund 10 Jahre formulierten bei uns in der Schweiz Schwule und Lesben erstmals gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare. Das vorliegende Partnerschaftsgesetz ist ein "gutschweizerischer" Kompromiss. Es gelten weitgehend die gleichen Rechte und Pflichten wie für die Ehepaare - namentlich betreffend Vorsorge, Erbrecht und Steuern. Die Kindsadoption ist jedoch ausgeschlossen.

    Aber man stelle sich vor: In der Schweiz müssen nun dank dem Partnerschaftsgesetz sämtliche Formulare der Eidgenossenschaft, der Kantone und der Gemeinde angepasst werden. Denn es gibt jetzt einen neuen Zivilstand "eingetragene Partnerschaft" - nebst "verheiratet", "geschieden", "verwitwet" und "ledig"...
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