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LGBT als trojanisches Pferd

Gericht: Queer­feindliche Karikatur keine Volks­verhetzung

In einer Karikatur werden queere Menschen mit Pädophilie in Verbindung gebracht und als Bedrohung für die Gesellschaft dargestellt. Die Botschaft sei zu absurd für Volksverhetzung, befand das Landgericht Bayreuth.


Symbolbild: Justizpalast in Bayreuth (Bild: wikipedia)
  • 9. Oktober 2024, 06:15h 2 Min.

Das Landgericht Bayreuth hat ein Urteil gegen einen der Volks­verhetzung beschuldigten Mann aus Presseck aufgehoben. Das berichtete am Montag der "Nordbayerische Kurier" (Bezahlartikel). Das Amtsgericht Kulmbach hatte den deutschen Kampagnenleiter des erzreaktionären christlichen Fundi-Netzwerks "CitizenGo" zuvor zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.

Angeklagt wurde der Mann wegen einer Karikatur, die er im Januar 2023 auf Facebook veröffentlicht hatte. Darauf zu sehen ist ein trojanisches Pferd, das durch eine Stadtmauer gezogen wird. Im Inneren des Holzpferdes lauern jedoch drei Krieger, die – so die englische Beschriftung – für "LGBT/Gender Ideology" und "Pedophilia" (Pädophilie) stehen. Die bedrohte Stadt ist mit "Society" (Gesellschaft) beschriftet.

Gleichsetzung von LGBT und Pädophile

Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Kulmbach sahen darin den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Die Karikatur stachele gegen einen Teil der Bevölkerung zum Hass auf, heißt es in der Anklage. Mitglieder der LGBT-Community würden durch die Verbreitung in voller Absicht mit Pädophilie in Verbindung gebracht, verächtlich gemacht und im Kernbereich ihrer Persönlichkeit herabwürdigt. Der "CitizenGo"-Kampagnenleiter ging jedoch in die Berufung.


Die queerfeindliche Karikatur wurde 2023 von "CitizenGo" auich im Rahmen einer Online-Petition an Elon Musk verwendet (Bild: Screenshot)

Das Landgericht Bayreuth sprach den Angeklagten nach einer nur kurzen Verhandlung frei. Für den Vorsitzenden Richter Torsten Meyer stachelt die Karikatur nicht zum Hass auf. Laut "Nordbayerischem Kurier" glaubte er zudem der Aussage des queerfeindlichen Aktivisten, niemanden verletzen zu wollen. Die Botschaft der Karikatur sei so absurd, dass sie jeder Mensch gleich durchschauen könne, so der Richter.

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Das Urteil des Landgerichts Bayreuth ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung ebenfalls Rechtsmittel einzulegen. (mize)

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