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Österreich
Rechte Mehrheit verhindert Ermittlungen gegen Michael Gruber
Weil der oberösterreichische FPÖ-Abgeordnete Michael Gruber in einem queerfeindlichen Video eine Pridefahne in den Müll geworfen hatte, wollte die Staatsanwaltschaft wegen Verhetzung ermitteln. Der Landtag lehnte jedoch eine Aufhebung seiner Immunität ab.

Screenshot aus dem Wahlkampfvideo von Michael Gruber
- 11. Oktober 2024, 05:58h 3 Min.
Gegen den FPÖ-Landtagsabgeordneten Michael Gruber aus Oberösterreich wird es keine Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung geben. Mit der Mehrheit von ÖVP, FPÖ und der Impfgegner*innen-Kleinpartei MFG stimmte der zuständige Landtagsausschuss am Donnerstag gegen die von der Staatsanwaltschaft beantragte Aufhebung der Immunität des queerfeindlichen Politikers.
Gruber hatte in einem Wahlkampfvideo eine Regenbogenfahne in einen Mülleimer geworfen (queer.de berichtete). In dem knapp einminütigen Clip steht der FPÖ-Politiker, der in den Nationalrat wechseln wollte, an einer Bushaltestelle, zerknüllt mit seinen Händen eine Regenbogenfahne und wirft diese in einen Mülleimer. Im Hintergrund ist das gesprayte Akronym "LGBTQ" zu sehen, das durchgestrichen ist (queer.de berichtete).
Während der Aktion lästert Gruber im Stakkato-Ton über "linke degenerierte Politik" und erklärt: "Regenbogen dort, Regenbogen da. Frühsexualisierung unser Kinder. Alles ein Wahnsinn. Alles für den Mistkübel. Für unsere Gesellschaft keine Zukunftsansage. Wir können das am 29. September ändern." Gruber erklärt in dem Video auch, welche Lebensweise die einzig Ideale für ihn sei: "Wir wollen ein Manderl, ein Weiberl – und dann gibt's Kinder." Die FPÖ trete an, um "Normalität für unsere zukünftige Gesellschaft herbeizuführen". Bei der Nationalratswahl wurde die rechtsextreme Partei mit 28,8 Prozent stärkste Kraft.
ÖVP: Video steht in Zusammenarbeit mit Grubers politischer Tätigkeit
Mehrere Nationalratsabgeordnete hatten Gruber wegen des Videos angezeigt. Der österreichische Straftatbestand der Verhetzung schützt explizit auch Menschen aufgrund ihrer "sexuellen Ausrichtung" vor Herabsetzung und Verächtlichmachung. Im Falle einer Verurteilung hätten Michael Gruber bis zu zwei Jahre Haft gedroht (queer.de berichtete).
Die Ablehnung des sogenannten Auslieferungsersuchens der Staatsanwaltschaft bezeichnete Christian Dörfel, Fraktionschef des oberösterreichischen FPÖ-Regierungspartners ÖVP, als Formalität. "Es entspricht der politischen Gepflogenheit im Parlament, dass die Immunität der Abgeordneten für ihre politischen Tätigkeiten gewahrt bleibt", meinte Dörfel. Die Video stehe klar in einem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit Grubers.
Kritik von Grünen und Neos
Heftige Kritik kam dagegen von den Grünen und den liberalen Neos. Dass ÖVP und FPÖ "staatsanwaltschaftliche Ermittlungen blockieren", lässt für Neos-Fraktionschef Felix Eypeltauer das "schwarz-blaue Lot im Marianengraben politischer Tiefpunkte noch ein Stück weiter und tiefer" sinken. Offenbar würden beide Parteien mit einer Anklage und einer Verurteilung Grubers rechnen, "denn sonst schiene ihnen ein so drastischer Schritt und der Schaden, den er anrichtet, nicht notwendig".
Es sei klar ersichtlich, dass es bei dem "widerlichen Wahlkampfaktionismus" keinen Zusammenhang mit Grubers Landtagsarbeit gebe, meinte auch der grüne Fraktionschef Severin Mayr. "Diese fast schon hilflose Willfährigkeit der ÖVP zieht sich durch all die Jahre und verdeutlicht mittlerweile die wahren Machtverhältnisse im Land. Nun hilft die ÖVP der FPÖ sogar, die Justiz auszubremsen."
Auch die SPÖ stimmte für die Aufhebung der Immunität von Gruber. "Ich verurteile die Hetze gegen Minderheiten unter dem Deckmantel der parlamentarischen Immunität. Das ist unglaubwürdig und feig", sagte der SPÖ-Landtagsabgeordnete Mario Haas.
Die Staatsanwaltschaft könnte nun einfach abwarten
Das letzte Wort in Sachen Ermittlungen gegen Michael Gruber ist jedoch noch nicht gesprochen. "Er kann jetzt nicht verfolgt werden", erklärte zwar ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass das Verfahren nach § 192 Strafprozessordnung pausiert. In diesem Fall wird abgewartet, bis die vorübergehende Immunität von Gruber – etwa durch den Wegfall des Parlamentsmandats – ausgelaufen ist. "Eine Verjährung tritt in diesem Fall nicht ein", so der Sprecher. Eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei in der nächsten Woche zu erwarten. (cw)














