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Zürich
Rechtsextreme CSD-Störer wollen Geldstrafe nicht zahlen
Nach CSD-Protesten akzeptiert die rechtsextreme Gruppierung Junge Tat eine Geldstrafe von über 70.000 Euro nicht. Jetzt landet die Sache wohl vor Gericht.

Der CSD Zürich veröffentlichte 2022 ein Bild der wegrennenden CSD-Störer (Bild: Instagram / zurichpride)
- 15. Oktober 2024, 10:39h 2 Min.
Die rechtsextreme Gruppierung Junge Tat will die von der Zürcher Staatsanwaltschaft auferlegten Strafbefehle nach mehreren teilweise antiqueeren Aktionen nicht bezahlen. Das teilte die Organisation laut der Nachrichtenagentur SDA in sozialen Medien mit.
Die Staatsanwaltschaft hatte letzten Monaten Strafbefehle in Höhe von 100 bis 180 Tagessätzen gegen die sechs Verdächtigen ausgesprochen (queer.de berichtete). Insgesamt summierte sich die Strafe laut Medienberichten auf 70.000 Franken (74.500 Euro).
Die Verdächtigten hätten demnach im Juni 2022 vermummt einen Pride-Gottesdienst in der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Zürich stören wollen (queer.de berichtete). Mit weißen T-Shirts bekleidet und einem weißen Holzkreuz auf Betonsockel bewaffnet, stürmten sie die Kirche und filmten dabei ihre Tat. Sie wurden jedoch von der CSD-Security zurückgedrängt. Außerdem haben sie laut Staatsanwaltschaft eine Drag-Lesestunde für Kinder gestört (queer.de berichtete). Insgesamt seien die Beschuldigten für eine "Vielzahl von Delikten" zwischen Februar 2022 und April 2024 verantwortlich.
Rechtsextreme fühlen sich in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt
"Wir werden die Repression nicht auf uns sitzenlassen", erklärte jetzt ein Mitglied der Jungen Tat in einem Video. Es beschuldigte die Staatsanwaltschaft, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Damit könnte es erstmals zu einem Prozess gegen die seit 2020 in der Deutschschweiz bestehende Gruppierung kommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den sechs Beschuldigten "unter anderem Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit, Landfriedensbruch, Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche" vorgeworfen. Gegen zwei weitere Mitglieder der Gruppe werde noch ermittelt, ob sie ebenfalls an einigen der Taten beteiligt gewesen seien. (dk)















