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Neues Strafgesetz

Italien verbietet Leih­mutter­schaften im Ausland

In dem mehrheitlich katholischen Land sind Leihmutterschaften bereits verboten. Jetzt sollen aber auch Italiener*innen bestraft werden können, die sich im Ausland für die Methode entscheiden.


Im Inland waren in Italien bereits Leih­mutter­schaften verboten (Bild: Dino Olivieri / flickr)

  • 16. Oktober 2024, 19:09h 2 Min.

In Italien hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzung von Leihmutterschaften auch im Ausland unter Strafe stellt. Der Senat nahm den Gesetzentwurf am Mittwochabend mit 84 gegen 58 Stimmen an. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits im letzten Jahr zugestimmt (queer.de berichtete).

Die rechte Koalition von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni begründet das Verbot damit, dass die traditionelle Familie geschützt werden solle. Aus Sicht von Kritiker*innen wird hingegen gleichgeschlechtlichen oder unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen, Kinder zu bekommen.

Bereits jetzt sieht das italienische Gesetz vor, dass jede Person, die eine Leihmutterschaft in Italien "durchführt, organisiert oder bewirbt", mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und zwei Jahren und einer Geldstrafe zwischen 600.000 Euro und einer Million Euro rechnen muss. Die rechte Dreierkoalition von Meloni will das Verbot jedoch ausweiten, um auch Italiener*innen zu bestrafen, die sich in Ländern um eine Leihmutterschaft bemühen, wo dies legal ist.

Kritik an staatlicher Homophobie

Medienberichten zufolge handelt es sich bei einem Großteil der Leihmutterschaftssuchenden im Ausland um heterosexuelle Paare, die selbst keine Kinder bekommen können. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind in Italien seit 2016 legal, aber gleichgeschlechtliche Paare dürfen weder heiraten noch Kinder adoptieren. Künstliche Befruchtung mit einer Eizellen- oder Spermienspende ist nur heterosexuellen Paaren gestattet – nicht aber Singles und ebenfalls nicht gleichgeschlechtlichen Paaren.

Unter anderem queere Organisationen hatten gegen den Gesetzentwurf protestiert und vor staatlicher Homophobie gewarnt. So kämpft die Meloni-Regierung auch vor Gericht gegen die erfolgte staatliche Anerkennung mehrerer Regenbogenfamilien (queer.de berichtete). Das neue Gesetz stelle "eine schwerwiegende Verweigerung der individuellen Freiheiten und der Selbstbestimmung dar", kommentierte Michela Calabrò, Leiterin des Transfeminist Women Network der Organisation Arcigay. Die Schaffung und Ausweitung des Straftatbestands schüre zudem eine patriarchalische Sicht auf den Körper von Frauen.

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Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und überlässt ihnen dieses nach der Geburt. In Deutschland ist die Leihmutterschaft wie in vielen anderen Staaten verboten. Auch die Vermittlung ist in Deutschland unter Strafe gestellt. In einigen Ländern hingegen ist die Leihmutterschaft teils mit bestimmten Einschränkungen erlaubt. (dpa/afp/cw)

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