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  • 19. Oktober 2024, 05:23h 1 Min.

Tessa Ganserer (Bild: Bündnis 90/Die Grünen / Kaminski)

Das Amtsgericht Bergisch-Gladbach hat einen Strafprozess gegen einen 62-jährigen Handwerksmeister aus Bergisch-Gladbach wegen Beleidigung der grünen Bundestags­abgeordneten Tessa Ganserer eingestellt. Das berichtete am Freitag der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Bezahlartikel).

Der Angeklagte hatte im November 2022 eine Bundestagsrede der trans Politikerin zum Klimaschutz auf Facebook mit den Worten kommentiert: "Das so Etwas in unserem höchsten Repräsentantenhaus sitzt …" Ganserers Berliner Abgeordnetenbüro erstattete wegen der transfeindlichen Herabwürdigung Strafanzeige.

Vor Gericht ließ sich der 62-Jährige von dem früheren SPD-Kreistagsabgeordneten Udo Klemt als Anwalt vertreten, der den Kommentar von der Meinungsfreiheit gedeckt sah. Richterin Pauline Willberg fragte allerdings den Angeklagten: "Wieso haben Sie 'so Etwas' geschrieben und nicht 'So ein Mensch' oder 'So eine Person?'" Laut "Kölner Stadt-Anzeiger" entgegnete der Handwerksmeister, er habe nicht genau gewusst, wie er die trans Frau ansprechen solle.

Zu einer gerichtlichen Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten kam es vor dem Amtsgericht jedoch nicht. Im Prozess fiel auf, dass Ganserer ihren Strafantrag offenbar nicht innerhalb der erforderlichen Drei-Monats-Frist nach Kenntnisnahme der Beleidigung gestellt hatte. "Dann werden wir heute eben keine Rechtsgeschichte schreiben", kommentierte Richterin Willberg. Mit Zustimmung aller Beteiligten wurde das Verfahren auf Kosten der Landeskasse eingestellt. (cw)

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