7 Kommentare
- 06.07.2006, 00:14h
- Dieses Urteil ist ein absoluter Skandal. HIV wird bisher nicht an sich festgestellt sondern Antikörper dagegen. Antikörper sind Ausdruck einer intakten Abwehrfunktion. Eine Pathogenität von HIV ist noch nicht belegt und nicht einmal wahrscheinlich. Alle Träger von HIV sind erst einmal nicht krank. Sie als infektiös zu behandeln, ist wider alle Vernunft.
Man sollte vor Reisen in die USA jeden warnen. - |
- 06.07.2006, 11:17h
- soll man über US-richter denken wie man will. aber das hier haben sie ganz gut und vernünftig entschieden.
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- 06.07.2006, 17:11h
- »...hat sie ihn verklagt und verlangte die Herausgabe aller seiner männlichen Sexkontakte der letzten zehn Jahre«
Worin liegt denn da der Schadenersatz? Was geht das die Frau an? Will sie die alle mit Klagen überziehen?
Wenn er sie wissentlich angesteckt hat (was kaum der Fall sein wird), ok, dann ist das ein Verbrechen. Aber auch dann nur seines und nicht das seiner früheren Sexpartner.
Wenn er vorher unsafen Sex hatte und sie fahrlässig angesteckt hat (Dummheit ist weit verbreitet) ist das auch noch eine Schweinerei.
Aber wenn nach diesem Urteil »Menschen, bei denen eine Infektion aufgrund ihres Verhaltens möglich ist, ihren Partner über die Gefahren informieren müssen«, läuft das typisch amerikanisch auf einen weiteren dieser berüchtigten Warnhinweise (»Warning! This bag is not a toy.« »Vorsicht! Der Inhalt dieses Kaffeebechers könnte heiß sein.« »Achtung! Diese Mikrowelle ist nicht zum Trocknen von Haustieren gedacht.« »Wichtig! Bevor Sie den Kinderwagen zusammenklappen, entfernen Sie das Kind daraus.«) hinaus.
Den Hinweis könnte man sich ja dann auf die Unterhose sticken lassen.
Fürsorge schön und gut, aber Mitdenken und Eigenverantwortung ist besser. Das Wissen um die Gefahren sexuell übertragbarer Krankheiten ist doch wohl Allgemeinbildung. (Na gut, vielleicht nicht in den USA.)
Demnächst verklagt noch eine Amerikanerin ihren Mann, weil sie nicht wußte, daß sie beim Sex schwanger werden kann. - |
- 07.07.2006, 01:11h
- Dämliche Entscheidung. Da wird doch nur dreckige Wäsche gewaschen. Letztlich hat die Frau doch in den ungeschützten Geschlechtsverkehr eingewilligt ohn einen Test zu fordern.
Er hat ja schließlich wohl nicht behauptet nie Sex(ob mit oder ohne Kondom ist in diesem Zusammenhang egal weil Kondom halt nur zu 99% schützen) gehabt zu haben, also bestand für ihn ohnehin die Chance HIV positiv zu sein.
Das heißtab heute wannimmer ein Mensch in Kalifornien positiv getestet wird, wird erstmal der letzte sexpartner zur HIV-Kontrolle gezwungen und in seinem Pirvatleben herumgeschnüffelt um zu beweisen das er einen verfänglichen Lebenswandel hatte(wobei dann fremdgehen mit schwulsein auf exakt die gleiche Stufe gestellt werden. Gratulation, damit is Homosexualität per Gestzt wieder in der Schmuddelecke gelandet). - |
- 08.07.2006, 18:25h
- Nur durch solche Urteile wird der "Siegeszug" der Barebacker gestoppt werden können - leider!!
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- 08.07.2006, 19:13h
- @thommen: Erstens ist dies ein urteil aus den usa. wie allgemein bekannt sein dürfte, sind dieserlei urteile und verfahren nur in den usa möglich.
zweitens: du wirst den von dir so bezeichneten "siegeszug" nie aufhalten können, denn nicht einmal mit gesetzen kannst du unterbinden, was zwei erwachsene in ihren privaträumen tun!
das allein verbietet unser GG. denn die unverletzlichkeit der privatsphäre ist ein sehr hohes gut, das es auch gegen manchen FDP-Innenminister zu verteidigen gilt!
www.heise.de/newsticker/meldung/75159 - |
Und im Zweifel muß es immer für den Beklagten gehen! Aber wenn jemand wissentlich es tut, sollte er bestraft werden, auch wenn das viele anderes sehen! Die vorsätzliche Tat der Körperverletzung ist nun mal ein Straftatbestand und sollte auch so geahndet werden! Ohne das Recht und den rechtsgrundatz" in dubio prorero" zu vergessen!