Hauptmenü Accesskey 1 Hauptinhalt 2 Footer 3 Suche 4 Impressum 8 Kontakt 9 Startseite 0
Neu Presse TV-Tipps Termine
© Queer Communications GmbH
https://queer.de/?5140
  • 05. Juli 2006 7 2 Min.

San Francisco (queer.de) - HIV-Positive, die ihren Partner anstecken, können in Kalifornien auf Schadenersatz verklagt werden. Der oberste Gerichtshof des Bundesstaates hat gestern mit vier gegen drei Richterstimmen entschieden, dass Menschen, bei denen eine Infektion aufgrund ihres Verhaltens möglich ist, ihren Partner über die Gefahren informieren müssen. Richter Marvin Baxter schrieb in der Begründung: "Die Gesellschaft hat eine Interesse daran, die Infektion von sexuell übertragbaren Krankheiten - und insbesondere von HIV - zu verhindern. Es ist daher im Interesse der Gesellschaft, dass die Fürsorge denen angelastet wird, die Grund zum Glauben haben, dass sie HIV-positiv sind." Mit der Krankheit angesteckt zu werden sei nicht anders, als wenn man das Opfer eines betrunkenen Autofahrers werde. In diesem Fall hatte Bridget B. ihren neuen Mann John B. verklagt. Bridget sagte, sie habe bei ihren Flitterwochen zum letzten Mal mit ihrem Mann Sex gehabt. John sagte ihr, er habe zuvor mongam gelebt und verlangte, ungeschützten Geschlechtsverkehr zu haben. Im Oktober 2000 wurden beide positiv getestet. Ende 2001 hat John seiner Frau dann gebeichtet, dass er zuvor mit Männern geschlafen habe. Daraufhin hat sie ihn verklagt und verlangte die Herausgabe aller seiner männlichen Sexkontakte der letzten zehn Jahre. John verklagte daraufhin seine Frau, weil er argumentierte, dass auch sie ihn angesteckt haben könnte. Die drei Richter, die das Urteil nicht unterstützen wollten, schrieben Minderheitenmeinungen. Zwei meinten, es sei unfair, Menschen zu bestrafen, die sich ihres HIV-Status nicht sicher sind. Einer warnte, dass jetzt "Racheklagen" Tor und Tür geöffnet würden, die nur zum Ziel hätten, den Partner zu diskreditieren. (dk)

-w-

#1 SAMAnonym
  • 05.07.2006, 17:14h
  • Natürlich ist dieses Urteil ein zweischneidiges Schwert, deshalb ja auch das kanppe Ergebnis!
    Und im Zweifel muß es immer für den Beklagten gehen! Aber wenn jemand wissentlich es tut, sollte er bestraft werden, auch wenn das viele anderes sehen! Die vorsätzliche Tat der Körperverletzung ist nun mal ein Straftatbestand und sollte auch so geahndet werden! Ohne das Recht und den rechtsgrundatz" in dubio prorero" zu vergessen!
  • Direktlink »
#2 ibuensnetAnonym
  • 06.07.2006, 00:14h
  • Dieses Urteil ist ein absoluter Skandal. HIV wird bisher nicht an sich festgestellt sondern Antikörper dagegen. Antikörper sind Ausdruck einer intakten Abwehrfunktion. Eine Pathogenität von HIV ist noch nicht belegt und nicht einmal wahrscheinlich. Alle Träger von HIV sind erst einmal nicht krank. Sie als infektiös zu behandeln, ist wider alle Vernunft.

    Man sollte vor Reisen in die USA jeden warnen.
  • Direktlink »
#3 blumen-freundAnonym
  • 06.07.2006, 11:17h
  • soll man über US-richter denken wie man will. aber das hier haben sie ganz gut und vernünftig entschieden.
  • Direktlink »