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Neues Recht ab November

Hamburg: Mehr als 500 Anträge nach Selbst­bestimmungs­gesetz

Das neue Selbstbestimmungsgesetz löst das Transsexuellengesetz ab und soll es ab 1. November leichter machen, Geschlechts- und Namenseintrag zu ändern. In Hamburg trifft die Neuregelung auf Nachfrage.

  • 29. Oktober 2024, 11:57h 2 Min.

Der Geschlechtseintrag im Reisepass (Bild: BMI)

Vor dem vollständigen Inkrafttreten des neuen Selbst­bestimmungs­gesetzes haben bei Hamburgs Standesämtern bereits mehr als 540 Menschen Anträge auf Änderung ihres Vornamens und Geschlechtseintrags gestellt. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten André Trepoll hervor.

Das neue Gesetz soll es trans, inter­geschlechtlichen und nicht-binären Personen ab 1. November erleichtern, ihr Recht auf geschlechtliche Selbst­bestimmung wahrzunehmen. Bereits seit August können entsprechende Änderungsanträge gestellt werden. Zu den ersten Antragsstellerinnen gehörte die grüne Bundestags­abgeordnete Tessa Ganserer (queer.de berichtete).

Die meisten Anträge bei Standesämtern in Nord und Mitte

Die mit jeweils 105 meisten Anträge gingen laut Senat bis Mitte Oktober bei den Standesämtern in Nord und Mitte ein – 103 gab es in Altona, 82 in Eimsbüttel, 68 in Wandsbek, 49 in Harburg und 30 in Bergedorf.

Für die Beurkundung der Erklärung muss neben Personalausweis oder Reisepass auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Es werden Gebühren in Höhe von 35,50 Euro erhoben – bei mehreren Beurkundungen in einem Termin werden 55,50 Euro fällig.

In Berlin hatte es bislang mehr als 1.200 Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags gegeben, wie aus einer dpa-Umfrage unter Standesämtern in der Bundeshauptstadt hervorgegangen war (queer.de berichtete). (dpa/cw)

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