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- 07. Juli 2006 9 1 Min.
Berlin (queer.de) - Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gebilligt. Die Länderkammer stimmte ohne Aussprache dem umstrittenen Diskriminierungsschutz im Berufs- und Zivilleben zu. Noch vor einem knappen Monat hatten die Länder Änderungen am Gesetz gefordert (queer.de berichtete). Daraufhin hatte die Koalition das AGG entschärft (queer.de berichtete). So wurde das eigenständige Klagerecht für Gewerkschaften ebenso kassiert wie das Diskriminierungsmerkmal Weltanschauung. Auch bei Wohnungsvermietungen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz erst bei Vermietern mit mehr als 50 Wohnungen. Kirchen müssen weiterhin Mitglieder anderer Glaubensgemeinschaften nicht einstellen. Das AGG muss nun noch von Bundespräsident Horst Köhler unterschrieben werden. Es soll am 1. August in Kraft treten. (dk)
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- 07.07.2006, 18:03h
- PRESSEMITTEILUNG
NR. 0887 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Datum: 7. Juli 2006
Gleichbehandlungsgesetz: Grüner Erfolg im Grundsatz, schwarz-roter Murks im Detail
Zur Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes im Bundesrat erklären Irmingard Schewe-Gerigk, Parlamentarische Geschäftsführerin und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer:
Mit dem Gleichbehandlungsgesetz wird ein grünes Projekt im Ansatz verwirklicht. Obwohl die große Koalition noch eine Menge Murks in das Gesetz hineinfabriziert hat, bringt es eine deutliche Verbesserung beim Diskriminierungsschutz.
Zentrale grüne Forderung war immer: Ein sachgerechtes Gleichbehandlungsgesetz darf niemanden ausgrenzen. Das haben wir erreicht. Die Unionsministerpräsidenten und die FDP hatten gefordert, Behinderte, Lesben und Schwule, ältere Menschen sowie religiöse Minderheiten aus weiten Teilen des Diskriminierungsschutzes auszuschließen. Damit sind sie gescheitert. Die Diskriminierungsgründe Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Religion sind vom Gesetz zusammen mit den Merkmalen ethnische Herkunft und Geschlecht nun auch umfasst. Das zeigt: Grüne Politik wirkt nachhaltig.
Allerdings produzieren die auf Druck der Unionsministerpräsidenten vorgenommenen Änderungen am Gesetz Rechtsunsicherheiten. Nicht das ursprüngliche Gesetz, sondern schwarz-rote Verunklarungen schaffen ein Beschäftigungsprogramm für die Gerichte.
Bei der Beweislast wird eine seit 25 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte und bewährte Regelung durch eine Unsinnsformulierung über zu beweisende Indizien ersetzt. Durch weitere großkoalitionäre Änderungen fällt das Gesetz nun an einigen Punkten hinter die EU-Richtlinien zurück, zum Beispiel beim Kündigungsschutz, bei der Verbändebeteiligung oder den Sanktionen. Auch das wird zu Prozessen führen. Der Ausschluss des Merkmals Weltanschauung im Zivilrecht ist zudem verfassungsrechtlich bedenklich.
Einen Schlusspunkt setzt das Gleichbehandlungsgesetz damit nicht. Da die schwarz-roten Verwässerungen EU-Vorgaben missachten, wird das Gesetz bald europarechtskonform nachgebessert werden müssen. - Direktlink »
- 07.07.2006, 21:00h
- @ #2:
Dieser Bewertung ist nichts hinzu zu fügen! Gut zu wissen, dass sich wenigstens eine Partei in diesem Lande aktiv für die Gleichberechtigung Aller einsetzt! - Direktlink »
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