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EGMR
Lesbisches Paar verliert gegen Deutschland vor Menschenrechtsgericht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht im Zwang zur Stiefkindadoption bei lesbischen Paaren keine Diskriminierung.

Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg (Bild: Mathieu Nivelles / flickr / by 2.0)
- 12. November 2024, 18:38h 2 Min.
Deutschland hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht die Rechte lesbischer Eltern verletzt. Das Privat- und Familienleben des Paares sei nicht wesentlich beeinträchtigt, wenn eine der Mütter das Kind der anderen adoptieren müsse, entschied das Gericht in Straßburg (46808/16).
Geklagt hatten zwei Frauen, die seit 2010 in einer eingetragenen Partnerschaft lebten. 2013 brachte eine von ihnen einen Sohn zur Welt. Benutzt wurde dafür eine Eizelle der Partnerin und eine anonyme Samenspende. In der Geburtsurkunde wurde allerdings nur eine der Frauen – jene, die das Kind zur Welt gebracht hatte – als Mutter aufgeführt. Die andere musste den Sohn adoptieren, um als Elternteil anerkannt zu werden.
Das Paar wehrte sich dagegen vor deutschen Gerichten, allerdings erfolglos. Daher zogen die Frauen bis nach Straßburg. Sie machten geltend, dass sie diskriminiert würden, weil nicht beide automatisch als Mütter eingetragen worden seien.
Stiefkindadoption statt automatische Anerkennung
Der Hintergrund: Wenn in einer heterosexuellen Ehe eine Frau ein Kind bekommt, kann der Ehemann gemäß einer Regelung aus dem BGB automatisch als Vater anerkannt werden – unabhängig davon, ob er das Kind gezeugt hat. Dies dient auch der besseren rechtlichen Absicherung des Kindes.
Mit der Einführung von Lebenspartnerschaften – und 2017 auch der Ehe – für gleichgeschlechtliche Paare wurde der entsprechende BGB-Paragraf 1592 nicht geändert. Bekommt eine Frau ein Kind innerhalb ihrer Partnerschaft, ist die Partnerin auf den langwierigen und teuren Prozess der Stiefkindadoption angewiesen.
Das Straßburger Gericht betonte im vorliegenden Fall einstimmig, dass die vorliegende Situation, die mit einer in Deutschland illegalen Prozedur verbunden sei und zwei Frauen betreffe, nicht mit der Situation der Vaterschaftsvermutung im BGB übereinstimme. Die unterschiedliche Behandlung falle in den Ermessensspielraum des Gesetzgebers.
Ampelkoalition stellte Reform vor
In die Sache könnte dennoch Bewegung kommen: Ein ähnlicher Fall zur Stiefkindadoption ist derzeit beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig. Auch hatte die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Abstammungsrechts versprochen. Erst vor wenigen Wochen hatte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen entsprechenden Entwurf vorgestellt, der unter anderem die automatische Anerkennung einer zweiten Mutter ermöglich hätte (queer.de berichtete). Durch den Bruch der Ampelkoalition scheint eine Umsetzung des Vorhaben vor den vorgezogenen Bundestagswahlen fraglich. Der mit der FDP aus der Regierung ausgeschiedene Buschmann hatte im Sommer auch erklärt, eine Legalisierung der Eizellenspende für möglich zu halten (queer.de berichtete).
Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat. Die von der EU unabhängigen Organe des Gerichts setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein. (dpa/cw)














