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Verhandlung vor dem EuGH
Bundesregierung kritisiert queerfeindliche Politik Ungarns
Vor dem Europäischen Gerichtshof wird derzeit verhandelt, ob das "Homo-Propaganda"-Gesetz in Ungarn gegen das Europarecht verstößt. Unterdessen zeigt sich die Bundesregierung über die queerfeindliche Politik besorgt.

Europa-Staatsministerin Anna Lührmann ist derzeit nicht gut auf EU-Partnerland Ungarn zu sprechen (Bild: Josef Bernd / wikipedia)
- 19. November 2024, 14:03h 2 Min.
Anlässlich einer Gerichtsanhörung zum "Homo-Propaganda"-Gesetz in Ungarn hat die deutsche Bundesregierung scharfe Kritik an dem EU-Partner geäußert. "Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn gibt immer noch Anlass zur Sorge", sagte Europa-Staatsministerin Anna Lührmann (Grüne) am Dienstag am Rande eines Europaministertreffens in Brüssel. Es könne nicht angehen, dass in einem europäischen Land "das ganz normale Sprechen über gleichgeschlechtliche Partnerschaften als Propaganda strafbar gemacht wird".
Lührmann äußerte sich anlässlich einer Anhörung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der eine Klage der EU-Kommission von Präsidentin Ursula von der Leyen (CDU) gegen Ungarn verhandelt. Deutschland ist neben dem Europaparlament eines von 16 Mitgliedsländern, die sich der Klage angeschlossen haben.
Es geht dabei um das "Homo-Propaganda"-Gesetz aus dem Jahr 2021, mit dem die Regierung von Viktor Orbán die Darstellung von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit etwa gegenüber Minderjährigen im Fernsehen, in Büchern und der Werbung sowie im Bildungsbereich verbietet (queer.de berichtete). Die Regierung begründet dies mit dem Schutz von Minderjährigen. Vorbild war das russische Gesetz gegen "Homo-Propaganda" aus dem Jahr 2013 (queer.de berichtete).
Ein Anwalt der EU-Kommission sprach vor dem Luxemburger Gericht von einem "massiven und flagranten Verstoß gegen mehrere wichtige EU-Regeln". Die Kläger*innen sehen unter anderem das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Verbot der Diskriminierung sexueller Minderheiten verletzt. Ein Urteil könnte im Frühjahr fallen. Die EU hat Ungarn seit Jahren wegen verschiedener Rechtsstaatsverstöße im Visier.
Der nicht zur EU, sondern zum Europarat gehörende Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits 2017 regionale Vorläufer des russischen "Propaganda"-Gesetzes als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention bewertet (queer.de berichtete). (AFP/dk)














