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Köln
Geliebten mit dutzenden Messerstichen getötet: Sechs Jahre Haft
Ein mit einer Frau verheirateter Familienvater tötete vor zwei Jahren seinen heimlichen Liebhaber. Das Landgericht verurteilte ihn nun wegen Totschlags.

Das Landgericht verhängte dieses Mal anderthalb Jahre weniger Haft als bei seiner ersten Entscheidung (Bild: IMAGO / Panama Pictures)
- 13. Dezember 2024, 13:39h 2 Min.
Für die Tötung seines Partners mit mehr als 70 Messerstichen ist ein 34-Jähriger in einem zweiten Prozess vom Landgericht Köln zu sechs Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. In einem ersten Verfahren war der Mann im vergangenen Jahr noch zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden (queer.de berichtete). Dagegen ging der Beschuldigte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich in Revision.
Das Landgericht musste daher neu entscheiden. Laut BGH hatte die zuständige Kammer im ersten Urteil nicht ausreichend begründet, warum sie einen minderschweren Totschlag ausgeschlossen hatte. Demnach hatte der Lover des Angeklagten diesen während der tödlich verlaufenen Auseinandersetzung zunächst selbst mit einem Messer bedroht und gewürgt, bevor dieser ihn schließlich mit dem Messer attackierte.
Heimliche Beziehung
Hintergrund war eine heimlich geführte homosexuelle Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Getöteten. Sowohl der Angeklagte, als auch das Opfer waren Flüchtlinge aus dem Irak. Kennengelernt hatten sich die beiden Männer Ende 2021 übers Internet, als sie schon in Deutschland lebten. Der Beschuldigte war mit einer Frau verheiratet und hatte Kinder, was zwischen beiden Männern immer wieder zu Streit führte. Zudem ist der Angeklagte Angehöriger der extrem homophoben Religionsgemeinschaft der Jesiden. Als der Liebhaber damit drohte, der Frau seines heimlichen Partners von der Beziehung zu erzählen, kam es im November 2022 im Kölner Königsforst bei Rath-Heumar zu dem tödlichen Konflikt.
Die Leiche wurde erst im Dezember von einem Passanten gefunden. Wegen der damals herrschenden Tieftemperaturen war der bereits von Tierfraß gezeichnete Leichnam gefroren und musste vor der Obduktion durch Rechtsmediziner erst aufgetaut werden. (AFP/cw)













