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"B Sieben" in Rostock

Nach Brandanschlag auf queere Bar: Belohnung ausgesetzt

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat eine Belohnung für Zeug*innen ausgesetzt, die entscheidende Hinweise zu den Anschlägen auf das "B Sieben" geben können. Zwei Stoffbeutel und ein Rucksack könnten Tatbeteiligten gehören.


Diese beiden Stoffbeutel wurden im Umfeld des Tatorts gefunden (Bild: Polizei Rostock)
  • 14. Dezember 2024, 07:14h 2 Min.

Nach den Anschlägen auf die queere Bar "B Sieben" in Rostock hat die Staatsanwaltschaft eine Belohnung für Zeug*innen ausgesetzt, die entscheidende Hinweise geben können.

Unbekannte hatten Anfang November einen Brandsatz in das Szenelokal in der Straße Am Burgwall geworfen. Die Inneneinrichtung wurde durch die Flammen großteils zerstört (queer.de berichtete). Die Kriminalpolizei ermittelt wegen schwerer Brandstiftung. Bereits Mitte September hatte es einen versuchten Brandanschlag auf die Bar gegeben, der jedoch missglückte (queer.de berichtete).

Stoffbeutel und Rucksack im Umfeld des Tatorts gefunden

Im Rahmen der Ermittlungen und der umfangreichen Spurensuche im Umfeld des Tatorts konnten nach Angaben der Polizei ein Rucksack und zwei Stoffbeutel aufgefunden werden. Mit der Veröffentlichung von Bildern der aufgefundenen Gegenstände erhoffen sich die Kriminalist*Innen Hinweise, die zur Aufklärung beitragen.


Auch dieser Rucksack könnte einer tatbeteiligten Person gehören (Bild: Polizei Rostock)

Wer kann Hinweise zum Rucksack oder den Stoffbeuteln geben? Die Polizei sucht auch weiterhin nach Zeug*innen, die sich bisher noch nicht gemeldet haben. Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle, der Kriminaldauerdienst Rostock unter der Telefonnummer (0381) 4916 1616 oder die Internetwache entgegen.

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Belohnung in Höhe von insgesamt 2.500 Euro

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat und zur Ermittlung oder Ergreifung der Tatbeteiligten führen, hat die Staatsanwaltschaft Rostock eine Belohnung in Höhe von insgesamt 2.500 Euro ausgesetzt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamt*innen bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. (cw)

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