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Folge 1 von 10
Schwules Leben vor 100 Jahren: Politik und Unrecht
In der ersten Folge dieser Serie geht es um den Kampf gegen Faschisten, schwule Faschisten wie Ernst Röhm und um eine Polizei, die die bisherige Duldungspolitik 1925 beenden wollte

Schwuler Faschist: Ernst Röhm als SA-Chef (Bild: IMAGO / GRANGER Historical Picture Archive)
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29. Dezember 2024, 03:47h 17 Min.
Die politische Situation in Deutschland
Die Reichstagswahl vom 7. Dezember 1924 führte 1925 zu einer gewissen Stabilisierung der staatstragenden Parteien und bedeutete – von der DNVP einmal abgesehen – eine Niederlage für die extreme Rechte und Linke. Wegen des versuchten Putschs Adolf Hitlers im November 1923 war die NSDAP zwar von November 1923 bis Februar 1925 verboten, aber es gab einen Ersatz: Im August 1924 hatten sich die deutschvölkischen Parteien und die Nationalsozialisten organisatorisch zur "Nationalsozialistischen Freiheitsbewegung Großdeutschlands" verbunden. Am 27. Februar 1925 trafen sich die früheren Mitglieder der NSDAP, um die Partei nach dem Ende des Verbots neu zu gründen. Adolf Hitler, der Ende 1924 aus der Haft entlassen worden war, konnte im Juli 1925 den ersten Band seiner Kampfschrift "Mein Kampf" veröffentlichen.

Am 27. Februar 1925 wurde die NSDAP nach einem Verbot neu gegründet
Die schwulenpolitische Situation des Jahres 1925 illustrieren recht unterschiedliche Quellen. Dazu gehören ein Nachruf auf den SPD-Abgeordneten Adolf Thiele, der sich für die Entkriminalisierung von Schwulen eingesetzt hatte, Artikel aus der Homosexuellenpresse gegen Rechts, aber auch Hinweise auf die Homosexualität einzelner Faschisten wie Ernst Röhm. Auf eine Reichstagsdiskussion zum § 175 werde ich in der nächsten Folge eingehen, in der es nur um diesen Paragraphen gehen wird.
Nachruf auf den SPD-Abgeordneten Adolf Thiele

Der SPD-Abgeordnete Adolf Thiele
Adolf Thiele (1853-1925) war SPD-Abgeordneter des Reichstages (1898-1907, 1912-1918). Nach seinem Tod am 25. Januar 1925 erschien in der Homosexuellenzeitschrift "Die Freundschaft" (1925, Heft 3, S. 42-44) der ausführliche Nachruf "Adolf Thiele. Ein hervorragender Förderer unserer Bewegung". Der namentlich nicht genannte Autor ging nicht nur darauf ein, dass Thiele während des Kaiserreichs die Petition des Wissenschaftlich-humanitären Komitees für die Abschaffung des § 175 unterstützt, sondern vor allem darauf, dass er diese auch in einer Reichstagsrede am 31. März 1905 gefordert hatte. Es sei eine Rede gewesen, "deren gedankliche Gediegenheit, deren menschliche Wärme und Leidenschaft, deren Mut und deren dialektischer Glanz noch heute, nach 20 Jahren, freudige Verwunderung erregen müssen". Dabei sei Thiele an der Frage der Homosexualität "subjektiv durchaus uninteressiert" (= nicht selber homosexuell) gewesen. "Umso ehrwürdiger dieser tapfere Kämpfer!" Der größte Teil des Artikels besteht aus einem (stark gekürzten) Wiederabdruck von Thieles Reichstagsrede aus dem Jahr 1905. Dabei ging es aber erkennbar nicht um die Wiedergabe eines Dokuments für die schwulen Geschichtsbücher, sondern darum, dass die Rede auch 1925 noch aktuell war oder anders ausgedrückt: Das Dokument zeigt, dass die Homosexuellenbewegung von 1905 bis 1925 leider keinen einzigen Schritt weitergekommen war. (Die vollständigen Reichstagsreden vom 31. März 1905 zum § 175, S. 5826-5842, einschließlich Thieles Redebeiträge, S. 5826-5832, 5839-5840, sind online verfügbar).
Der Kampf der Bewegung gegen Rechts
Nach den zwei Reichstagswahlen 1924 war es 1925 etwas ruhiger und der Kampf gegen politisch Rechte fiel daher spielte daher eine etwas geringere Rolle als im Vorjahr. Ein Beispiel bezieht sich auf die katholisch-rechtskonservative "Bayerische Volkspartei" (BVP, 1918-1933), die bei allen Wahlen zum bayerischen Landtag die meistgewählte Partei und in allen dortigen Landesregierungen vertreten war. Sie war auch durchgehend im Reichstag und ab 1922 durch mehrere Minister in der Reichsregierung vertreten.
Am 15. Januar 1925 beantragte die BVP ein Gesetz, durch das "die Allgemeinheit vor dem gemeingefährlichen Treiben geschlechtlich anormal veranlagter Personen gesichert" werden solle (Drucksache 346). Es ist nachvollziehbar, dass sich das Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK) als homosexuelle Interessenvertretung hierdurch angegriffen fühlte und den Antrag zum Anlass nahm, am 29. Januar 1925 in einem ausführlichen Brief u. a. an die Antragsteller ihre Interessen und ihre politischen Positionen darzustellen ("Die Freundschaft", Jg. 1925, Heft 3, S. 46-47). Auch die Homosexuellenzeitschrift "Die Insel" (Jg. 1925, Heft 7, S. 3) ging auf diese Drucksache ein und zitierte die "Deutsche Allgemeine Zeitung" (DAZ, 18. Januar 1925) zu diesem als "Lex Haarmann" bezeichneten Antrag.
Übrigens: Die heutige CSU und die Bayernpartei "sind programmatisch teilweise als Nachfolgeorganisationen der BVP anzusehen" (Wikipedia).

Die Überschrift aus "Die Freundschaft" (Jg. 1925, Heft 3) mit einem (nicht ganz richtigen) Zitat der Bayerischen Volkspartei
Die schwulen Faschisten Karl-Günther Heimsoth und Ernst Röhm
Karl-Günther Heimsoth (1899-1934) orientierte sich in seiner Doktorarbeit im Fach Medizin über gleichgeschlechtliche Liebe bzw. Sexualität mit dem Titel "Hetero- und Homophilie" (1924/1925) erkennbar an Otto Weiningers "Geschlecht und Charakter" (1903) und Hans Blühers "Die Rolle der Erotik in der männlichen Gesellschaft" (1919). Wegen dieser und anderer Veröffentlichungen wird der überzeugte Nationalsozialist Heimsoth manchmal als Homosexuellenaktivist angesehen.
Heimsoth veröffentlichte außerdem einen Beitrag mit der Überschrift "Freundesliebe oder Homosexualität" in der von Adolf Brand herausgegebenen Homosexuellenzeitschrift "Der Eigene" (Jg. 1925, S. 415-425). Er ist eine Verteidigung der Homosexualität und gleichzeitig ein Angriff auf Magnus Hirschfeld und das WhK, in dem sich deutlich Heimsoths Frauenfeindlichkeit und sein Antisemitismus zeigen. Seiner Meinung nach sollte Hirschfeld nicht nur als Jude abgelehnt werden (S. 418), denn jede "männerheldische heroische Freundesliebe" bleibe dem Juden fremd (S. 420). Adolf Brand distanzierte sich von Heimsoths Antisemitismus (S. 415) und druckte sogar noch im selben Heft eine Erwiderung von Walter Heinz Roeber ab ("Freundesliebe und Homosexualität. Eine Erwiderung", S. 500-502). Heimsoths Juden- und Frauenfeindlichkeit werden auch in einem Aufsatz von Susanne zur Nieden behandelt.
Dass Heimsoth maskuline "Männerhelden" verehrte, die er in den Soldaten des Ersten Weltkrieges beispielhaft verkörpert sah, geht auch aus einem 1925 veröffentlichten Aufruf an die Leser der Zeitschrift "Der Eigene" hervor. Ausgehend von der Broschüre "Männerheldentum und Kameradenliebe im Kriege" von Georg Philipp Pfeiffer, die 1924 im Verlag des "Eigenen" erschienen war, bat Heimsoth um die Zusendung von Dokumenten, die homoerotische Begebenheiten im Krieg belegen könnten, und wünschte sich weiteres Material "zum Heroismus, zum heldischen Führerproblem und der Psyche des Freiwilligen" ("Der Eigene", Jg. 1925, S. 526-527).
Ab 1925 ließ sich Heimsoth in Astrologie ausbilden. Auch für dieses Forschungsgebiet bat er im selben Artikel um Materialien ("Der Eigene", Jg. 1925, S. 527). In seiner Veröffentlichung "Charakter-Konstellation: Mit besonderer Berücksichtigung der Gleichgeschlechtlichkeit" (1928) versuchte er Psychoanalyse und Astrologie miteinander zu verbinden und ein Schema für die Feststellung der Veranlagung eines Menschen zur Homosexualität herauszuarbeiten.
Ende 1928 lernte er Ernst Röhm kennen, der sich 1924 seiner Homosexualität bewusst geworden war. Sie besuchten gemeinsam homosexuelle Treffpunkte und schrieben sich Briefe. Die Briefe wurden im Zuge von Ermittlungen gegen Röhm wegen homosexueller Handlungen im Juli 1931 beschlagnahmt und im März 1932 im Rahmen der Denunziationskampagne gegen ihn veröffentlicht. Politisch überstand Röhm diese Kampagne. Röhms spätere Ermordung 1934 durch die NSDAP-Parteiführung wurde von der NS-Propaganda mit der Lüge gerechtfertigt, dass ein Putsch der SA unter Röhm unmittelbar bevorgestanden habe. Im selben Jahr verschwand Heimsoth unter bisher ungeklärten Umständen.

Heimsoths Beitrag über "Freundesliebe"
Die schwulen Faschisten Paul Röhrbein und Karl Ernst
Ab Ende Oktober 1925 wurde in mehr als 80 Zeitungsartikeln darüber berichtet, dass im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Geheimbündelei und Homosexualität mehrere Personen verhaftet worden waren. Dabei ging es ausschließlich um Mitglieder des "Frontbanns" (1924-1925), einer von Ernst Röhm als Ersatz für die vorübergehend verbotene SA gegründeten paramilitärischen Organisation. Zu den Verhafteten gehörten Hauptmann Paul Röhrbein, einer von vier Führern des Frontbanns, und Karl Ernst. Vor allem die Vorwürfe gegen Röhrbein waren schwer: Er habe von mehreren jungen Männern "unter Berufung auf die Kameradschaft (verlangt), daß sie sich ihm für homosexuelle Handlungen zur Verfügung stellten. Bei einigen von ihnen versuchte er auch gewaltsam derartige Handlungen vorzunehmen" (z.B. "Linden-Dahlhauser Tageblatt", 2. November 1925). Bei einer Hausdurchsuchung fand man bei ihm einen Mann, dessen Beziehung zu ihm "eindeutiger Natur" gewesen sein soll. In der Presse wurde kolportiert, Röhrbein habe im Frontbann weniger politische Ziele verfolgt, vielmehr habe er sich "menschliches Material für seine Ausschweifungen" verschaffen wollen ("Der Mittag", 2. November 1925). Zu diesem Skandal erschien in der Bielefelder SPD-Zeitung "Volkswacht" ein Gedicht von Joseph Maria Frank mit dem Titel "'Frontbann' in Schwul-itäten", das u. a. die Zeilen beinhaltet: "Der Frontbann, der so schwülstig schrie / in völkischen Pamphleten, / enthüllt als eine Kompagnie / für schwule Schwulitäten!" ("Volkswacht", 11. November 1925). Fast alle Verhafteten wurden nach einigen Tagen, Röhrbein nach mehreren Wochen in Haft wieder freigelassen. Danach gab Röhrbein die Führung des Berliner Frontbanns ab und zog sich vorübergehend aus der Öffentlichkeit zurück.

Karl Ernst und Auszüge aus dem Gedicht "Schwul-itäten" aus der SPD-Zeitung "Volkswacht"
Die Verhaftung Paul Röhrbeins und Karl Ernsts im Jahr 1925 wegen Homosexualität scheint in der homosexuellen Geschichtsforschung wenig bekannt zu sein. Bekannt ist vor allem ihr sexuelles Verhältnis, die später auch gegen sie im Zusammenhang mit Ernst Röhm gerichtete sexuelle Denunziationskampagne (1931) und dass sie beide 1934 im Zusammenhang mit dem sogenannten "Röhm-Putsch" auf Befehl Hitlers ermordet wurden (s. a. Bernd-Ulrich Hergemöller: "Mann für Mann. Biographisches Lexikon zur Geschichte von Freundesliebe und mann-männlicher Sexualität im deutschen Sprachraum", 2010, 1. Band, S. 299-300, 2. Band, S. 989).
Die Polizei und die Homosexuellenverfolgung
Homosexuelle Handlungen unter Männern waren nach § 175 RStGB strafrechtlich verboten und es gehörte zu den Aufgaben der Polizei, diese Männer zu verfolgen. Es bleibt bemerkenswert, dass es in Berlin seit 1885 ein Homosexuellendezernat gab, von dessen Leitern einige mit Personen der homosexuellen Emanzipationsbewegung konstruktiv zusammenarbeiteten und auf diese Weise über viele Jahre eine Duldungspolitik praktizierten. Die Rolle der Berliner Polizei hat Jens Dobler in seiner Dissertation "Zwischen Duldungspolitik und Verbrechensbekämpfung. Homosexuellenverfolgung durch die Berliner Polizei von 1848 bis 1933" (2008) mustergültig aufgearbeitet.

Titelseite des "Freundschaftsblatts" (Jg. 1925, Heft 1) mit Bericht über den Beginn der verschärften polizeilichen Verfolgung
Hans von Tresckow – Leiter des Homosexuellendezernates
Von 1900 bis 1911 leitete der Kriminalkommissar Hans von Tresckow in Berlin das Homosexuellendezernat. Er stand über mehrere Jahrzehnte in engem Kontakt mit der frühen Homosexuellen-Bewegung und setzte sich für die Abschaffung des § 175 ein. Mit ihm wurde eine Duldungspolitik erreicht. In seinem Buch "Von Fürsten und anderen Sterblichen" (1922) gibt Tresckow wichtige Einblicke in die Arbeit der Polizei und die frühen Homosexuellenskandale (siehe früherer Artikel auf queer.de).
Der gute Kontakt zur Homosexuellenbewegung blieb auch nach Tresckows Pensionierung bestehen. So hielt er am 1. Juli 1925 im Institut für Sexualwissenschaft gemeinsam mit Magnus Hirschfeld einen Vortrag über Erpressungen auf sexueller Grundlage und forderte dabei die Abschaffung des § 175 ("Die Freundschaft", Jg. 1925, Heft 7, S. 145-146). Im selben Jahr veröffentlichte er in der Homosexuellenzeitschrift "Blätter für Menschenrecht" den offenbar daran angelehnten Artikel "Wie schützt sich der Homosexuelle vor Erpressung?" (Jg. 1925, Januar, S. 3-7) und zwei Monate später den Artikel "Sittlichkeit und Strafgesetz" (Jg. 1925, März, S. 11-15).
Bernhard Strewe – Leiter des Homosexuellendezernates
Auch während der Amtszeit von Heinrich Kopp, dem Leiter des Berliner Homosexuellendezernates von 1911 bis 1922, gab es eine gute und enge Kooperation mit der Homosexuellenbewegung. Die Hoffnung, dass sich diese Zusammenarbeit auch mit seinem Nachfolger fortsetzen ließe, erfüllten sich jedoch nicht. Bernhard Strewe, der Leiter des Homosexuellendezernates von 1922 bis 1933, ließ Anfang 1924 eine Razzia gegen männliche Prostituierte durchführen und betonte, dass er nur in sehr engen Grenzen für eine Abschaffung des § 175 sei. "Während 1922 unter Kopp 18 Anzeigen bearbeitet wurden, stieg diese Zahl unter Strewe 1923 und 1924 von 739 auf 1450." Strewe begrüßte in seinem Artikel "Jugendverführer" (in: "Blätter für Menschenrecht", Jg. 1926, November/Dezember, S. 18-20) ausdrücklich die geplanten Verschärfungen im Strafrechtsentwurf von 1925. Unter Strewe war eine Verschärfung in der Verfolgung eingetreten und die Polizei vom Prinzip der Duldung zu einer aktiven Bekämpfung übergegangen (s. Dobler, S. 527, 538-540, 543). Warum Strewes Artikel in einer Homosexuellenzeitschrift erscheinen konnte, ist ungeklärt.
Ferdinand Friedensburg – Polizeivizepräsident von Berlin

Polizeivizepräsident Ferdinand Friedensburg, der das zu dieser Zeit noch unbedeutende "Eldorado" schloss
Als Ferdinand Friedensburg (1886-1972) im Februar 1925 in Berlin Polizeivizepräsident wurde, war der Posten seines Vorgesetzten, des Polizeipräsidenten, gerade unbesetzt. Albert Grzesinki trat dieses Amt erst im Mai 1925 an, so dass Friedensburg mehrere Monate freie Hand hatte. Er schloss 1925 die Homosexuellenbar "Eldorado" in der Kantstraße und berichtete darüber später auch in seinen Memoiren. Dobler schreibt: "1925 ging der BfM (Bund für Menschenrecht, eine Homosexuellenorganisation) besonders gegen Polizeivizepräsident Friedensburg vor, weil die Polizeisperrstunde für Vereinsveranstaltungen für Homosexuelle grundsätzlich nicht verlängert wurde. Die Beschwerde führte zu einem Gesprächstermin im Innenministerium, wo gleich mehrere Vorkommnisse" besprochen wurden (Dobler, S. 544, s. a. S. 529, s. a. "Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 5, 6, 9).
Arthur Pohle – Kriminalkommissar in Dresden
Auch der Dresdner Kriminalkommissar Arthur Pohle wich in seinem Aufsatz "Die Sittlichkeitsdelikte" (in: "Die Polizeifachkunde", Jg. 1925, Nr. 8, S. 196-205) von der bis dahin geübten Praxis der passiven Bekämpfung (Duldung) ab und schlug eine aktive, präventive Homosexuellenbekämpfung vor. Zwischen seinem Aufsatz und dem repressiven Vorgehen der Dresdner Polizei 1925 (s. u.) stellt Dobler einen Zusammenhang her (Dobler, S. 488-489, 591).
Die polizeilichen Repressionen 1924/1925
Das Bestehen und die Wirkungsmöglichkeiten der homosexuellen Interessenvereine waren vom Wohlwollen der Polizei abhängig und viele Entscheidungen hingen von der Willkür einzelner Verantwortlicher ab. Welche Formen der polizeilichen Repressionen möglich waren, lässt sich für das Jahr 1925 am Beispiel von fünf Städten aufzeigen. Nachfolgend beziehe ich mich auf das "Freundschaftsblatt", das die polizeilichen Repressionen in neun Aufmachern (Jg. 1925, Hefte 1-6, 9, 21, 25) aufgriff. Ein Zusammenhang zwischen dem Vorgehen der Polizei in den einzelnen Städten ist anzunehmen, aber nicht belegbar.
Düsseldorf
Im November 1924 sollen kontrollierende Polizisten in einem Lokal in der Düsseldorfer Bergerstraße auf der Toilette "geküsst bezw. betastet" worden sein. Daraufhin drohte die Polizei dem Inhaber des Lokals mit Konzessionsentzug, wenn er den Bund für Menschenrecht (BfM) weiter in seinem Lokal dulde. Am 2. Dezember 1924 fand ein persönliches Gespräch zwischen Mitgliedern des BfM und dem Düsseldorfer Polizeidezernenten Dr. Haas statt. Darüber wurde ein Gedächtnisprotokoll angefertigt und im "Freundschaftsblatt" abgedruckt. Danach betonte Dr. Haas mit einem Hinweis auf den § 175, dass er auch weiterhin die Treffen homosexueller Vereine in Düsseldorf verhindern wolle – auch mit dem Mittel der Drohung des Entzugs der Konzession für die jeweiligen Gaststättenbetreiber. Im Laufe des Gesprächs soll sich Haas verwundert darüber geäußert haben, dass er den Mitgliedern des BfM ihre "Veranlagung" gar nicht anmerke, und sogar gefragt haben, ob sie "aktive oder passive" Freunde hätten. Den anwesenden Homosexuellen legte er nahe, nach Berlin zu ziehen, "wo man scheinbar dieser Bewegung freier gegenüber steht".
Auch ein Vortrag im Januar 1925 im Düsseldorfer Lokal "Rheinhof" über den § 175 wurde von der Polizei mit der Drohung des Entzugs der Konzession verhindert; hunderte Gäste waren umsonst gekommen. Ein zweiter Termin für einen Vortrag im Februar im Düsseldorfer Restaurant "Tannhäuser" konnte realisiert werden, aber als sich bei dem Düsseldorfer Restaurant "Zur Rheinfahrt" die gleichen Probleme wiederholten, schrieb der BfM am 12. Mai 1925 einen Brief an den preußischen Innenminister Carl Severing von der SPD ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 2).

Die Düsseldorfer Szene hatte nur wenige Möglichkeiten sich zu treffen, wie u. a. im Restaurant Tannhäuser
Dresden
Die Polizei in Dresden verschickte 1925 an die polizeilich bekannten Homosexuellen Briefe, die ihnen das zwecklose Verweilen in der Nähe von Bedürfnisanstalten und das Beherbergen von Männern unter Androhung einer Haftstrafe verboten. Ein Dresdner Schwuler wurde ohne erkennbaren Grund drei Tage in Haft genommen und verlor deshalb seinen Job. Aus Dresden wurde ein weiterer Fall ergänzt: Weil ein Lokalinhaber trotz polizeilicher Verwarnung Homosexuelle als Gäste duldete, wurde allen Reichswehrangehörigen verboten, sein Lokal zu betreten. Am 26. Mai 1925 wurde dem BfM gegenüber das Vorgehen damit begründet, dass ein Soldat zuvor entlassen worden sei, weil er in einem homosexuellen Freundschaftsbund verkehrte ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 2, 3).
Hamburg
Die Hamburger Polizei verbot den öffentlichen Straßenverkauf der Homosexuellenzeitschriften "Die Insel", "Die Freundin" und "Die Freundschaft". Der BfM beschwerte sich darüber, verwies auf nicht-homosexuelle Boulevardblätter und betonte, dass Verbote für den Straßenhandel aus keiner anderen Stadt bekannt seien. Die Polizei antwortete Mitte 1925, dass das Verbot nicht zurückgenommen werde. Zuvor war anderen Kioskbesitzern sogar damit gedroht worden, ihnen die Konzession zu entziehen, wenn entsprechende Zeitschriften führen sollten ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 4).

"Das Freundschaftsblatt" (Jg. 1925, Heft 4) über das Verbot des Straßenverkaufs von Zeitschriften in Hamburg
Berlin
Der Polizeivizepräsident Friedensburg hatte angeordnet, dass die "homosexuellen Vereine keine Verlängerung der Polizeistunde zu ihren Vergnügungen erhalten dürfen". In befremdlicher Weise drohte der Homosexuellenaktivist Friedrich Radszuweit nun indirekt der Polizei: Man werde dann eben nicht unter sich bleiben, sondern in die "sogenannten 'normalen Vereine'" gehen. Die "sogenannte 'Verführung'" zur Homosexualität und die Prostitution würden entsprechend zunehmen ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 5).
Am 2. Juli 1925 traf sich der Vorstand des BfM mit Oberregierungsrat Kurt Schönner als Vertreter des preußischen Innenministeriums, um über die Probleme in Berlin und Düsseldorf zu sprechen. Nach einem Gedächtnisprotokoll blieb Schönner jedoch kritisch, verwies auf den § 175 und "Ihre Leute mit karierten Breecheshosen, langen seidenen Strümpfen und hohen Stockschuhen", die man in Berlin gesehen habe ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 6). Auch der Vorstand des BfM bedauerte solche "Auswüchse". Ein Protokoll des Gesprächs wurde auch nach Düsseldorf geschickt. Am 27. Juli 1925 hielt Friedrich Radszuweit in Berlin einen Vortrag über "Behördliche Maßnahmen gegen die Homosexuellen" ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 7). Später verwies er darauf, dass der Berliner Polizeipräsident Albert Grzesinski und der preußische Innenminister Carl Severing Mitglieder der SPD seien und dass sich diese Partei, insbesondere August Bebel und der Abgeordnete Adolf Thiele, immer für Homosexuelle eingesetzt hätten ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 9).
München
Die Polizei in München verbot das Auslegen der Homosexuellen-Zeitschriften "Blätter für Menschenrecht" und "Das Freundschaftsblatt" in Schaufenstern von Geschäften, obwohl beide Zeitschriften – so der "Bund für Menschenrecht" – sogar in den städtischen Bibliotheken "öffentlich für jeden zur Einsicht" auslagen ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 21). München soll die einzige Stadt gewesen sein, in der die Homosexuellenzeitschriften in den Bibliotheken ausliegen durften (s. Geschäftsbericht für 1924, in: "Blätter für Menschenrecht", Jg. 1925, Nr. 4, S. 29).
Das Ende der Repressionen
Am Ende des Jahres 1925 wurde dem BfM von der Polizei mitgeteilt, dass die Zeitschriften jetzt wieder öffentlich verkauft werden dürften. Auch die Polizei in Düsseldorf duldete nun wieder die Treffen des Bundes für Menschenrecht, die jetzt im Lokal "Rosenhof" stattfinden konnten. Radszuweit konnte dies als politische Erfolge für sich und seinen Verein verbuchen. In seiner Zeitschrift "Das Freundschaftsblatt" betonte er, dass es zum Zweck der notwendigen Aufklärung nun die "Pflicht jedes Artgenossen" sei, das Dezember-Heft von 1925 der Zeitschrift zu kaufen und zu verbreiten ("Das Freundschaftsblatt", Jg. 1925, Heft 25).
Vergewaltigungen während der Ruhrbesetzung
Von 1923 bis 1925 okkupierten u. a. französische Besatzungstruppen Teile des Ruhrgebietes. Diese Ruhrbesetzung war der Höhepunkt des Konfliktes um die Erfüllung der alliierten Reparationsforderungen nach dem Ersten Weltkrieg. Mit "Denkschriften", die mittlerweile auch online verfügbar sind, berichtete das Reichsministerium für die besetzten Gebiete mehrfach dem Reichstag über "Ausschreitungen der Besatzungstruppen im besetzten Gebiet". Dabei ging es meistens um schwere Gewalttaten wie Mord, Totschlag und Vergewaltigungen.
Wenn die Angaben stimmen, sind es schlimme und unentschuldbare Ereignisse. Es ist aber zum einen zu berücksichtigen, dass die Denkschriften ein Teil der deutschen antifranzösischen Propaganda waren und in diesem Kontext gesehen werden müssen. Schon deshalb sind die Angaben mit Skepsis zu betrachten und bedürften einer Überprüfung durch andere Quellen. Zum anderen sind die Berichte rassistisch gefärbt, denn die schlimmsten Taten werden in erster Linie schwarzen Besatzungssoldaten zugeschrieben. Die nationalistische Propaganda prägte dazu das Schlagwort "schwarze Schmach am Rhein". Zu den gängigen Stereotypen gehörten Zuschreibungen sowohl von Gewalttätigkeit als auch einer angeblich ungezügelten, "triebhaften" Sexualität. Diese rassistische Sichtweise kommt auch in den regierungsamtlichen Denkschriften und in den anderen damaligen Berichten zum Ausdruck.
Die Denkschriften zu den Vergewaltigungen
Manchmal wurde in den Denkschriften auch über Vergewaltigungen von und sexuelle Übergriffe auf Jungen und junge Männer durch die Besatzer berichtet. Die "Dritte Denkschrift über die Ausschreitungen der Besatzungstruppen im besetzten Gebiet" vom 19. März 1923 schildert (s. Fall 58 auf S. 17) folgenden Fall: Der 21-jährige Friedrich G. sei am 1. Januar 1925 abends auf dem Weg zu seiner Wohnung gewesen. "Unterwegs trat ihm ein farbiger Soldat entgegen, verlangte zunächst Feuer, dann 'ein Fräulein' und machte dann dem G. ein unsittliches Anerbieten. Als G. dies ablehnte, schlug der Farbige ihm mit der Faust ins Gesicht." G. habe fliehen können. Der angegebene Sachverhalt ist vergleichsweise harmlos, wenn man ihn mit fünf Vergewaltigungen vergleicht, die für das Jahr 1924 genannt werden und bei denen die Opfer 12, 15, 27, 29 und 21 Jahre alt gewesen sein sollen (s. die Fälle Nr. 32, 34, 44, 45, 46 auf den S. 14-16).
Die Medien
Viele Zeitungen griffen diese Denkschriften auf, wobei die häufige besondere Betonung der Hautfarbe der Täter, wie auch schon in den Denkschriften selbst, erkennbar auf Rassismus verweist: Unter der Überschrift "Die Kulturschänder am Rhein" wurde in der "Lippstädter Zeitung" (26. März 1925) ein Text über die "gewaltsame Päderastie an deutschen Knaben, namentlich auch begangen von farbigen Franzosen" abgedruckt. In einem anderen Fall wurde vor einem Kriegsgericht auch einvernehmlicher Sex zwischen einem Franzosen und einem Deutschen verhandelt ("Lippische Post", 11. August 1925).
Das Buch "In französischen Kerkern"

Abziehende französische Truppen am Dortmunder Hauptbahnhof im Oktober 1924 und das Buch "In französischen Kerkern" (1925), das u. a. von gleichgeschlechtlichen sexuellen Übergriffen handelt
Gustav von Oetinger veröffentlichte 1925 das Buch "In französischen Kerkern. Erlebnisse als politischer Gefangener im Ruhrgebiet, Rheinland und in Frankreich 1923/1924", worin er mit ebenso rassistischem Tenor auch von homosexuellen Handlungen in französischen Gefängnissen berichtet, in denen verurteilte Franzosen und Deutsche gemeinsam einsaßen: "Die größte Gefahr und das widerlichste des Schlafsaales war die homosexuelle Veranlagung der meisten französischen Verbrecher. Am gefährlichsten war es, einen Marokkaner, Neger oder anderen Farbigen als Nachbar zu haben." Der "homosexuelle Verkehr" habe im Kerker "in voller Blüte" gestanden und viele Jüngere seien zu homosexuellen Handlungen gezwungen worden. Ein Araber habe versucht, Oetinger zu überreden, er "hat sich aber niemals eine Tätlichkeit erlaubt". Ein Marokkaner habe bei ihm mit Gewalt sein Ziel erreichen wollen, doch Oetinger habe sich mit kräftigen Ohrfeigen erfolgreich gewehrt (Buchauszüge, hier zitiert nach dem "Wittener Tageblatt", 20. August 1925). Die Besetzung des Ruhrgebiets endete im Juli/August 1925.
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