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  • 31. Dezember 2024, 07:02h 1 Min.

Bischof Stephan Ackermann (Bild: Helmut Thewalt)

Mit dem neuen Selbst­bestimmungs­gesetz, das eine leichtere Änderung des eigenen Geschlechtseintrags beim Standesamt ermöglicht, wird auch das Bistum Trier in kirchlichen Unterlagen entsprechende Änderungen vornehmen. "Es geht hier um die gesetzlich garantierte Selbst­bestimmung von Menschen und dann müssen wir das auch in unserer Dokumentationslegung berücksichtigen", sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann der Deutschen Presse-Agentur.

Das seit 1. November 2024 geltende Selbst­bestimmungs­gesetz sieht vor, dass Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens einfacher als bisher möglich sind. Ackermann verwies auf eine bereits seit Anfang 2023 im Erzbistum Freiburg bestehende Regelung, an der man sich auch orientieren wolle. "Da sind Regelungen gefunden, die das berücksichtigen."

Alle Angaben beispielsweise in Taufregistern müssten aber nachvollziehbar dokumentiert werden. "Wenn Dinge zivilrechtlich so geregelt werden, dann hat das natürlich auch Einfluss auf die 'kirchliche Buchführung', also auf die kirchliche Verwaltungstätigkeit", sagte er. (cw/dpa)

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