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Landgericht Hamburg

Facebook muss Deadname löschen

Der trans Abgeordnete Adrian Hector wollte sich transfeindlichen Hass nicht gefallen lassen – und konnte jetzt mit Hilfe des Selbstbestimmungsgesetzes einen Sieg über den mächtigen Facebook-Konzern erzielen.


Adrian Hector feiert einen Sieg über den mächtigen Zuckerberg-Konzern (Bild: privat)

Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch Meta mit einer einstweiligen Verfügung verpflichtet, einen Beitrag mit dem sogenannten Deadname des 41-jährigen Grünenpolitikers Adrian Hector auf seiner Plattform zu löschen. Hector ist seit 2022 Mitglied der der Hamburger Bürgerschaft, früher war der schwule trans Mann auch im Vorstand der Bundesverbandes Trans* aktiv gewesen und anschließend Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft QueerGrün.

Der Hintergrund: Ein Facebook-User hatte den abgelegten Deadnamen – also den Vornamen, den der Politiker vor der Transition trug – im letzten November auf Facebook veröffentlicht. Dieses Deadnaming wird als beleidigend empfunden und insbesondere von extremistischen Gegner*innen der Gleichbehandlung angewandt, etwa aus der AfD-Bundestagsfraktion in Richtung der trans Abgeordneten Tessa Ganserer (queer.de berichtete).

Hector forderte den Facebook-Konzern mehrfach auf, den beleidigenden Beitrag zu löschen, dieser weigerte sich jedoch. Das Gericht wies nun Meta unter Berufung auf Artikel 13, Absatz 1 des Selbstbestimmungsgesetzes an, den Eintrag zu entfernen. Dieser Gesetzesabschnitt enthält ein Offenbarungsverbot, das gezielt Deadnaming untersagt. Ob dieser Schutz auch künftig weiterbesteht, ist allerdings unklar: Union und AfD wollen das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen.

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"Dieser Sieg bedeutet mir unglaublich viel"

Hector erklärte, es handle sich bei das erste Urteil nach dem neuen Offenbarungsverbot. "Dieser Sieg bedeutet mir unglaublich viel. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung und Schutz der Rechte von trans* Menschen", so der Grünenpolitiker. "Das Gericht hat klargestellt, dass wir nicht einfach alles hinnehmen müssen und dass der Staat uns schützt, wenn unsere Identität missachtet wird." Er hoffe, dass dieses Urteil auch anderen trans* Menschen Mut mache, für ihre Rechte einzutreten und sich gegen Diskriminierung zu wehren.

/ Adrian_Hec
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Sein Rechtsanwalt Jasper Prigge nannte die Entscheidung des Gerichts gerade in der aktuellen Diskussion um die Contentmoderation wichtig. Facebook hatte erst kürzlich angekündigt, in den USA Hassrede – insbesondere gegen queere Menschen – künftig zu erlauben (queer.de berichtete). Nun zeige das Urteil, dass Persönlichkeitsrechte in Deutschland auch im virtuellen Raum gelten würden. Prigge kündigte an, dass ähnliche Straftaten gegen Hector auch künftig "konsequent zur Anzeige gebracht" werden würden.

Meta hat noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. (dk)

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