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Kommentar
Wichtiger Sieg für trans, inter und nichtbinäre Menschen in Europa
Der Europäische Gerichtshof hat in einem neuen Urteil erneut die geschlechtliche Identität gestärkt. Doch der Abstand zwischen Rechtsprechung und Rechtsbewusstsein in der Gesellschaft ist nach wie vor groß.

Symbolbild: Justitia vor einer Europafahne (Bild: IMAGO / Herrmann Agenturfotografie)
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12. Januar 2025, 06:04h 4 Min.
Mit einem Urteil hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erneut die geschlechtliche Identität gestärkt (queer.de berichtete). Das ist ein wichtiger Sieg für trans, inter und nichtbinäre Menschen in Europa. Schon im letzten Jahr entschied der EuGH in diesem Sinne, als der Gerichtshof die Feststellung traf: Personenstandsänderungen, also Änderungen des Geschlechtseintrags, gelten in allen europäischen Ländern, und zwar automatisch und ausnahmslos (queer.de berichtete). EU-Recht hat in den Mitgliedsstaaten Vorfahrt.
Das Gericht anerkannte, dass Geschlecht ein grundlegendes Element der persönlichen Identität bedeutet und deshalb umfassenden Schutz beanspruchen darf. Beim aktuellen Urteil ging es darum, dass es in der Anrede neben "Frau" und "Mann" auch eine geschlechtsneutrale geben müsse. Denn für nichtbinäre Menschen – und davon gibt es in der Community nicht wenige – reichen die beiden binären Kästchen zum Ankreuzen nun mal nicht. Nein, für den Erwerb eines Fahrscheins, ist die Frage des Geschlechts völlig unerheblich.
Mit Datenschutz für Geschlechtervielfalt
Geklagt wurde in Frankreich gegen den Zwang, sich beim Online-Kauf eines Bahntickets auf weiblich oder männlich festlegen zu müssen. Ein klarer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nichtbinärer Menschen. Das Gericht berief sich dabei auf die geltenden Datenschutzbestimmungen, die genau definieren, wann eine Personalisierung der Kund*innen-Daten unerlässlich sei. Um die Bahn als Transportmittel zu benutzen, ist das jedenfalls nicht der Fall.
In der Pressemitteilung des Luxemburger Gerichtshofs findet sich dazu eine einfache Lösung: "Das Eisenbahnunternehmen könnte sich nämlich für eine Kommunikation entscheiden, die auf allgemeinen und inklusiven Höflichkeitsformeln beruht, die in keinem Zusammenhang mit der angenommen Geschlechtsidentität der Kunden stehen, was eine praktikable und weniger einschneidende Lösung wäre."
Eine Feststellung, die bei uns im Fall der Deutschen Bahn bereits im letzten Sommer gerichtlich getroffen wurde (queer.de berichtete). Schließlich gibt es bei uns seit 2018 im Fall der Geschlechtsidentität den Eintrag divers oder keinen, was heute durch das Selbstbestimmungsgesetz für alle trans, inter und nichtbinäre Menschen verfügbar ist. Hier wie dort geht es letztendlich auch um das, was wir gendergerechte Sprache nennen. Ganz abgesehen davon, dass sich das Personenstandsrecht, wie es sich aus der geschlechtlichen Selbstbestimmung ergibt, ohne Frage auch im sozialen Alltag abbilden muss. Nur genau daran haperts. Ich komme darauf zurück.
Das Recht auf Nichtdiskriminierung
Der Gerichtshof hat aber noch weitere Gründe geltend gemacht im Rahmen der Grundrechte und Grundfreiheiten, die wir als Kund*innen der Bahn beanspruchen dürfen, nämlich die Vermeidung von Diskriminierung. Transgender Europe (TGEU) kommentierte in einer Pressemitteilung: "Dies ist das erste Mal, dass der EuGH den Grundsatz der Nichtdiskriminierung im EU-Recht anführt, um die Geschlechtsidentität von trans und nichtbinären Menschen zu schützen." Also auch das ein Sieg.
Es wäre alles so einfach, wenn sich endlich gendergerechte Sprache durchsetzen würde. Denn damit entstünde mit der Zeit ein kulturell gefestigtes Bewusstsein der geschlechtlichen Vielfalt. Zur traurigen Realität indes gehört die hysterisch geführte Verbotsdebatte um gendergerechte Sprache.
Sie enthält eine doppelte Realitätsverweigerung: die Ignoranz hinsichtlich rechtlicher Ansprüche und die Ignoranz hinsichtlich von Lebenswirklichkeiten. Wenn der Europäische Gerichtshof in seiner Begründung den Umweg über das Datenschutzgesetz nimmt, kann uns das nur recht sein. Der Erfolg zählt – und der heißt Anerkennung der geschlechtlichen Identität. Nur dass eben eine viel zu große Lücke zwischen diesem Erfolg und einer inklusiven Sprache weiterhin klafft. Die emotional aufgeladene Debatte ist rational jedenfalls nicht zu begreifen.
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Das hohe Gut unserer Verfassung wird ignoriert
So bedeutsam und folgenreich all diese juristischen Entscheidungen zugunsten der geschlechtlichen Identität auch sind, so zeigt sich im schnöden Alltag immer wieder, wie groß der Abstand zwischen Rechtsprechung auf der einen und Rechtsbewusstsein in der Gesellschaft auf der anderen Seite ist. Immerhin ist es tröstlich zu wissen, dass wir mit der elementaren Grundrechtsforderung nach geschlechtlicher Selbstbestimmung auf der richtigen, auf der Seite der Verfassung stehen.
Dass allerdings ein angeblich werteorientierter Konservativismus, wie ihn die Union für sich in Anspruch nimmt, ausgerechnet das hohe Gut unserer Verfassung derart ignoriert, ja mit ihrer Verbotspolitik in Sachen Gendergerechtigkeit regelrecht boykottiert, ist wirklich bitter. Dass wir von rechts und rechtsaußen nichts anderen erwarten dürfen, wissen wir aus der Geschichte.
Wie paradox diese Situation ist, erleben wir zudem überall dort, wo es eben nicht um die rechtliche Anerkennung unserer Geschlechtsidentität geht, denn die wird uns ja nicht mehr verweigert, sondern wo es um die soziale Praxis geht. Und da sieht es ganz anders aus. Wie ernst wird dann die geschlechtliche Identität genommen? Der Deutsche Sauna Bund jedenfalls hält sie wohl nur für eine Art Privatvergnügen und kennt nur "biologische Geschlechter" und primäre Geschlechtsmerkmale, wie wir aus seiner "Weihnachts"-Erklärung vom 27. Dezember erfahren (queer.de berichtete). Die Terfs wird es derweil freuen. Den kulturellen Wandel hin zur Vielfalt kann man bremsen, doch am Ende nicht aufhalten.














