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Halle

Queer­feindlicher Rechtsextremist Sven Liebich hat Geschlechtseintrag ändern lassen

Kürzlich bezeichnete Sven Liebich queere Menschen noch als "Parasit der Gesellschaft", nun will er angesichts von zwei Gerichtsverfahren selbst queer sein.


Sven Liebich 2020 vor dem Amtsgericht Halle (Bild: IMAGO / Steffen Schellhorn)

Der für seine Provokationen berüchtigte Rechtsextremist Sven Liebich hat laut einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" (Bezahlartikel) seinen Geschlechtseintrag auf "weiblich" ändern lassen. Sein neuer Name sei Marla Svenja Liebich. Ein Sprecher des Verfassungsschutzes Sachsen-Anhalt bestätigte, dass der Behörde die Namensänderung im Dezember bekanntgeworden sei.

Auf Anfrage der Zeitung wollte sich Liebich zu seiner angeblich neuen Identität nicht äußern. Gegenüber der Redaktion habe er sich lediglich mit den Worten geäußert: "Ich habe Angst vor Diskriminierung." Liebich sei auf einem Firmengelände in Halle-Ost angetroffen worden und sei "mit Vollbart und Basecap, in Jeans und Pullover" gut zu erkennen gewesen.

Demos gegen CSDs

Liebich ist ein bekannter Rechtsextremer aus Halle, der seit Jahren immer wieder mit Aktionen in Erscheinung tritt. In der Vergangenheit gab er sich etwa als "Merkeljugend" aus, um gegen die damalige Bundeskanzlerin zu demonstrieren. Er organisierte auch Demos gegen den CSDs. 2022 störte er etwa den CSD Halle und sagte laut einem Bericht zu den Teilnehmenden: "Ihr seid Parasiten dieser Gesellschaft"  (queer.de berichtete).

Im August 2024 ist Liebich vom Landgericht Halle unter anderem wegen Volks­verhetzung und übler Nachrede zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden (queer.de berichtete). Dagegen hat Liebich Revision vor dem Oberlandesgericht Naumburg eingelegt. Auch ein weiteres Berufungsverfahren vor dem Landgericht Leipzig sei anhängig.

Die Behörden erklärten, die Änderung des Geschlechtseintrags habe keine Auswirkungen auf Liebichs Verfahren. Allerdings müsse entschieden werden, ob im Falle einer Haftstrafe eine Frauen-Vollzugsanstalt zuständig sei. "Für den Bereich der Staatsanwaltschaft Halle hat es so einen Fall bisher nicht gegeben", erklärte der hallesche Oberstaatsanwalt Dennis Cernota. "Im Zweifel müsste man ein Gutachten einholen."

Debatte um Selbstbestimmungsgesetz

Der Fall dürfte die Diskussion um das Selbstbestimmungsgesetz anheizen. Dieses löste am 1. November 2024 das in weiten Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ab. Es erleichtert trans, inter oder nichtbinären Menschen die Änderung des Namens- und Geschlechtseintrags. Gegner*innen des Gesetzes argumentieren jedoch, es könne zu Missbrauch führen. In sozialen Netzwerken sehen sich manche durch die Meldung über Liebichs Eintragsänderung bestätigt.

Allerdings haben transfeindliche Aktivist*innen bereits in der Vergangenheit mit provozierenden Aktionen versucht, die öffentliche Meinung auf ihre Seite zu ziehen. So versuchte der Hamburger Politiker Bijan Tavassoli (früher Linke, heute BSW) vor knapp zwei Jahren nackt und mit Vollbart in einer Sauna in Wien zu gehen und beklagte sich dann, abgewiesen worden zu sein (queer.de berichtete). Derartige Aktionen haben Erfolg: Der Deutsche Sauna-Bund forderte erst kürzlich, wegen des Selbstbestimmungsgesetzes Penis- und Vaginakontrollen durchführen zu lassen (queer.de berichtete)

Das Argument, queeren Menschen Rechte wegen des Missbrauchspotenzials vorzuenthalten, ist nicht neu: Auch bei der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland vor einem Vierteljahrhundert argumentierten Konservative, dass Verbrecher künftig das Gesetz missbrauchen könnten – sie könnte sich schließlich verpartnern, um nicht gegeneinander aussagen zu müssen. Dieses angebliche Missbrauchsszenario spielte allerdings in der realen Welt weder nach der Einführung der "Ehe light" 2001 noch nach der Öffnung der Ehe 2017 eine Rolle. (cw)

Kommentar: Echt oder fake? Gedanken zum Fall Liebich (17.01.2025)

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