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Fairness-Abkommen
Parteien wollen "sexuelle Identität" nicht für Wahlwerbung nutzen
SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und Linke wollen im Wahlkampf auf "(Micro-)Targeting auf Basis sensibler Daten wie religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Identität" verzichten. Was heißt das für queere Wahlberechtigte?

Symbolbild: Plakate zur Bundestagswahl 2025 in Heilbronn (Bild: IMAGO / Arnulf Hettrich)
- Von Marius Mechler
19. Januar 2025, 04:08h 4 Min.
Bereits im Dezember verabschiedeten SPD, CDU/CSU, Grüne, FDP und Linke die "Vereinbarung zu einem fairen Bundestagswahlkampf" (PDF). Darin heißt es, es brauche einen Wahlkampf, "der bei aller notwendigen Klarheit, Kontroverse und auch Härte den Grundprinzipien der Fairness treu bleibt." Die Parteien verständigten sich unter anderem darauf, auf persönliche Herabwürdigungen zu verzichten, sich extremistischen Äußerungen entgegenzustellen und keine Fehlinformationen zu verbreiten. Außerdem schließen sie eine Zusammenarbeit mit der AfD aus.
Neben Vereinbarungen zum verantwortungsbewussten und respektvollen Umgang mit Informationen und Sprache enthält das Abkommen auch Regelungen zum digitalen Wahlkampf und der Nutzung Künstlicher Intelligenz. So einigte man sich zum Beispiel darauf, KI-generiertes Material als solches kenntlich zu machen. Außerdem wolle man auf den Gebrauch von Deepfake-Technologien verzichten. Weiterhin heißt es: "Wir gehen verantwortungsvoll mit persönlichen Daten von Nutzerinnen und Nutzern um. Wir führen kein (Micro-)Targeting auf Basis sensibler Daten wie religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Identität durch".
Was ist eigentlich Micro-Targeting?
Targeting im Allgemeinen ist eine breit gefasste Methode der Zielgruppen-Ansprache, bei der Menschen oder Gruppen anhand allgemeiner Merkmale und Kriterien wie Alter, Geschlecht, Wohnort oder Beruf mit einer einheitlichen Botschaft oder Werbemaßnahme erreicht werden sollen. Micro-Targeting hingegen geht tiefer ins Detail und nutzt Technologien wie Big Data, Künstliche Intelligenz oder Algorithmen, um bestimmte Zielgruppen durch spezifische Online-Datenanalyse zu identifizieren und sie durch personalisierte Botschaften zu erreichen.
Es handelt sich quasi um maßgeschneiderte Online-Werbung, die besonders auf Social-Media-Plattformen zum Einsatz kommt und einerseits demografische Informationen wie Alter und Wohnort, aber auch spezifische Interessen, das Online-Verhalten oder sogar frühere Kaufentscheidungen nutzt, um ganz gezielt bestimmte Gruppen mit bestimmten Infos zu erreichen – eine Methode, die im Rahmen von Wahlkämpfen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Sie ermöglicht zwar einerseits die gezielte Ansprache, kann im Umkehrschluss aber auch dafür genutzt werden, Wähler*innen-Gruppen auszuschließen, indem beispielsweise "queerfeindliche und rassistische Hetze so platziert wird, dass queere und von Rassismus betroffene Menschen mit ihr erst einmal nicht konfrontiert werden", so ein Sprecher der Linken. Doch nicht nur der Ausschluss bestimmter Personengruppen und die damit einhergehende Beschränkung der Teilhabe am Meinungsbildungsprozess ist durch Micro-Targeting basierte Wahlwerbung denkbar. Ebenso lassen sich durch Micro-Targeting Falschmeldungen gezielt dort platzieren, wo sie auf Anklang treffen. Dass AfD und BSW sich am Fairness-Abkommen nicht beteiligen, spricht für sich.
"Schutzstandards, um Diskriminierung oder Missbrauch zu verhindern"
Wenn ein Teil der im Bundestag vertretenen Parteien nun beschließt, keine detaillierten Datenanalysen durchzuführen, um bestimmte Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identitäten ausfindig zu machen und ihnen zielgruppenspezifische Wahlwerbung auszuspielen, ist das zunächst einmal eine Vereinbarung darüber, jene digitalen Spuren, die Menschen vielleicht aufgrund ihrer sexuellen Identität im Internet hinterlassen, nicht für Wahlwerbung auszuwerten und zu nutzen.
Denn: "Sensible Daten wie die sexuelle Identität oder religiöse Zugehörigkeit unterliegen besonderen Schutzstandards, um Diskriminierung oder Missbrauch zu verhindern. Zudem möchten wir vermeiden, dass Menschen aufgrund solcher Merkmale instrumentalisiert oder stigmatisiert werden", so ein Sprecher der SPD.
Zwar heißt es in der Vereinbarung, man wolle explizit auf das Micro-Targeting aufgrund religiöser Zugehörigkeit oder sexueller Identität verzichten, doch laut eines Sprechers der Linken werde in dem Fairness-Abkommen der Parteien das Micro-Targeting generell ausgeschlossen. Der Verweis auf Kriterien wie Religionszugehörigkeit und sexuelle Identität sei nur beispielhaft, da Micro-Targeting immer den Zugriff auf sensible persönliche Daten voraussetze.
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Weiterhin Werbung mit queerpolitischen Inhalten
Die etwas unglücklich geratene Formulierung, die durchaus dahingehend gelesen werden kann, dass explizit die beiden erwähnten Gruppen von dieser Strategie ausgeschlossen werden, hat also im Spezifischen gar nichts mit Menschen jenseits heteronormativer Lebensentwürfe zu tun. Denn "es bedeutet nicht, dass keine Werbung oder Ansprache für LSBTIQ-Gruppen erfolgt, sondern lediglich, dass diese nicht auf Grundlage individueller sensibler Daten geschieht", wie ein Sprecher der SPD noch einmal deutlich machte.
Das zumindest trifft auf SPD, die Linke und die Grünen zu, die sich queer.de gegenüber zu diesem Thema äußerten. Man wolle auch weiterhin mit queerpolitischen Inhalten werben.
Links zum Thema:
» Die "Vereinbarung zu einem fairen Bundestagswahlkampf" als PDF















