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Letztinstanzliche Entscheidung

Sächsische AfD darf als rechtsextrem bezeichnet werden

Die AfD hat eine Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen eingefahren. Nächste Woche soll zudem ein Verbotsantrag in den Bundestag eingebracht werden.


Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hat dem Landesverfassungsschutz die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch erlaubt (Bild: Przykuta / wikipedia)

  • 22. Januar 2025, 08:22h 3 Min.

Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen. Die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden sei zurückgewiesen worden, teilte das sächsische Bautzener Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag mit. Die Beschwerde-Begründung des AfD-Landesverbandes habe nicht zu einer Änderung des Beschlusses geführt. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte den Eilantrag im vergangenen Sommer abgelehnt. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung.

Das Landesamt hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln und prüfen darf.

Mit der Entscheidung stärke die Justiz auf der Grundlage geltenden Rechts der Demokratie den Rücken und weise Verfassungsfeinde in ihre Schranken, teilte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Dirk-Martin Christian, mit. "Darüber hinaus sieht sich das LfV Sachsen in seiner Arbeitsweise bestätigt. Wir werden das Agieren des AfD-Landesverbandes Sachsen gemäß unseres gesetzlichen Auftrages weiterhin sehr genau beobachten."

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AfD-Verbotsverfahren im Bundestag nächste Woche

Zudem soll nächste Woche ein Antrag von mehr als 100 Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen über ein AfD-Verbotsverfahren erstmals im Plenum debattiert werden. Das hatten die Initior*innen Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Till Steffen (Grüne), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) am Montag mitgeteilt. Am Ende müsste dann das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die rechtsextreme Partei aufgrund "ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" verboten werden wird.

Der Queerbeauftragte Sven Lehmann (Grüne) zählt ebenfalls zu den Befürwortern eines AfD-Verbots (queer.de berichtete). Unterstützt wird es unter anderem auch vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). "Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden", teilte die Organisation mit.

Gleichzeitig wird auch gewarnt, dass die AfD mit diesem Prozess stärker gemacht werden könnte. So kommentierte die "Süddeutsche Zeitung" am Mittwoch: "So sympathisch das Vorhaben ist: Hoffentlich findet es jetzt keine Mehrheit. Ein Verbotsantrag, den der Bundestag direkt vor seiner Neuwahl beschlösse, wäre höchst riskant. Juristisch hätte er ja zunächst keine Konsequenz – die politische Folge aber könnte sein, dass sich noch mehr Menschen mit der AfD solidarisieren und sie so von 20 auf 22 oder 24 Prozent bringen." (dpa/dk)

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