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Zwei Urteile

Menschenrechts­gericht verurteilt Russland wegen Diskriminierung Homo­sexueller

Russland diskriminiert gleichgeschlechtliche Ehepaare und queere Aktivist*innen, so der Europäische Menschenrechtsgerichtshof. Das Putin-Regime dürfte aber auch die neuesten Urteile aus Straßburg ignorieren.


Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (Bild: IMAGO / imagebroker)
  • 4. Februar 2025, 13:05h 2 Min.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat in zwei Fällen Russland wegen der Diskriminierung Homo­sexueller verurteilt. In dem am Dienstag bekannt gegebenen Urteilen ging es um die Fälle von neun russischen Staatsbürger*­innen, die zwischen 2015 und 2022 eingereicht worden waren.

Im ersten Fall ("Baschenkow und andere gegen Russland") geht es um die Klage von Jewgeni Baschenkow und zwei andere Aktivisten, die im Ausland gleich­geschlechtliche Ehen geschlossen hatten. In Russland wurden ihre persönlichen Informationen in sozialen Netzwerken geteilt, wodurch sie Angriffen ausgesetzt gewesen seien. Die Behörden hätten das Paar dabei nicht geschützt. Laut dem EGMR verstößt das gegen die in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Privatsphäre und das Diskriminierungs­verbot. Russland wurde deshalb verurteilt, den Klägern je 8.000 Euro Schadensersatz zu zahlen.

Der zweite Fall ("Klimowa und andere gegen Russland") betrifft die Klage von sechs russischen Aktivist*­innen, die queere Online-Beratungsseiten, etwa das Projekt "Detij 404" ("Kinder 404"), betrieben haben. Diese Seiten wurden wegen des "Homo-Propaganda"-Gesetzes verboten (queer.de berichtete). Hier urteilte das Straßburger Gericht, dass dieses Verbot gegen die in der Menschenrechtskonvention garantierte Redefreiheit verstoße. Zudem hätten die Sicherheitsbehörden die Privatsphäre einer Klägerin verletzt, weil sie ihre persönlichen Informationen von der Social-Media-Seite Vkontakte ausgewertet hätten. Den Kläger*­innen wurde ein Schadensersatz von bis zu 9.800 Euro zugesprochen.

Russland 2022 aus Europarat ausgeschlossen

Eigentlich muss sich Russland an das Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs halten, da das Land bis 2022 Mitglied des Europarates war und sich auch zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet hatte. Alle verhandelten Fälle wurden vor dem Ausschluss Russlands infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine eingereicht und werden daher noch abgearbeitet – und formal muss sich Russland daran halten. In der Realität hat sich das Putin-Regime aber bereits vor seinem Ausschluss selten von den Urteilen beindrucken lassen. Der Europarat hat keine Möglichkeit, Druck auszuüben, um die Umsetzung der Urteile durchzusetzen.

In den letzten Jahren war Russland mehrfach wegen Queerfeindlichkeit in Straßburg verurteilt worden. Dabei ging es etwa um die Diskriminierung von trans Menschen, die Nichtanerkennung von queeren Organisationen oder CSD-Verbote.

Die Entscheidungen gegen Russland mögen zwar wenig Einfluss auf das Putin-Regime haben, sie könnten jedoch ein Zeichen für andere Länder sein: So heißt es etwa in der neuesten Urteilsbegründung, dass das russische "Homo-Propaganda"-Gesetz "mit den Vorstellung der Gleichbehandlung inkompatibel" sei. Dies dürfte etwa auch Ungarn betreffen, das 2021 ein ähnliches Gesetz beschlossen hatte (queer.de berichtete). (dk)

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