https://queer.de/?52552
Bundesverfassungsgericht
Auslieferung von nichtbinärer Person an Ungarn war unzulässig
Eine nichtbinäre Person aus der linken Szene ist nach Ungarn ausgeliefert worden, obwohl sie dort auf ein queerfeindliches Regime trifft. Das war nicht in Ordnung, entschied jetzt Karlsruhe.

Laut Bundesverfassungsgericht hätte Maja T. nie ausgeliefert werden dürfen (Bild: Tobias Helfrich / wikipedia)
- 6. Februar 2025, 10:04h 3 Min.
Die eilige Auslieferung einer deutschen queeeren Person aus der linken Szene nach Ungarn ist unrechtmäßig gewesen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer am Donnerstagvormittag bekanntgegebenen Entscheidung mitgeteilt. Der betroffenen Person, die in der linken Szene als Maja T. bekannt ist, soll an Übergriffen auf Rechtsextreme in Ungarn beteiligt gewesen sein.
Deutschland lieferte Maja im vorigen Juni nach Ungarn aus – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einer einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt hatte (queer.de berichtete). Doch der Beschluss aus Karlsruhe kam eine knappe Stunde zu spät – die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits erfolgt. Jetzt hat das Gericht in der Hauptsache über den Fall entschieden.
Maja wird vorgeworfen, im Februar 2023 in Budapest an Angriffen auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremist*innen beteiligt gewesen zu sein. Es geht um Übergriffe beim jährlich stattfindenden "Tag der Ehre". In dem Zusammenhang laufen weitere Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Linksextremist*innen.
Haftumstände in Ungarn nicht ausreichend geprüft
Majas Anwalt kritisiert unter anderem die Haftbedingungen in Ungarn. Maja sitze dort in Isolationshaft, was von Menschenrechtler*innen als Vernichtungshaft und als Form der Folter betrachtet wird. Die Auslieferung verletze Maja in ihren Grundrechten, entschied daher das Bundesverfassungsgericht. Das Berliner Kammergericht, das die Überstellung nach Ungarn für zulässig erklärt hatte, habe nicht ausreichend geprüft, welche Haftumstände dort zu erwarten seien. So könne man ohne Weiteres nicht davon ausgehen, "dass der Schutz der beschwerdeführenden Person, die sich als non-binär identifiziert, hinreichend gewährleistet werden wird". Karlsruhe kritisierte insbesondere, dass die ungarischen Behörden angekündigt hätten, die Geschlechtsidentität der nichtbinären Person nicht anzuerkennen. So könne sie nicht vor Diskriminierung geschützt werden.
Die Karlsruher Entscheidung sei juristisch "ein großer Erfolg", teilte Anwalt Sven Richwin mit. Tragischerweise werde sie Maja aber nicht ohne Weiteres aus der Isolationszelle führen. Er hoffe, dass die ungarischen Behörden jetzt zumindest Hafterleichterungen gewähren.
Der Prozess solle am 21. Februar in Budapest beginnen. Gegen ein Geständnis ohne weitere Verhandlung seien Maja 14 Jahre Haft angeboten wurden, schilderte der Anwalt. Lasse Maja sich darauf nicht ein, könne das Verfahren noch Jahre dauern.
Bei einer Verurteilung drohten sogar bis zu 24 Jahre Haft – viel mehr als in Deutschland möglich. Ungarn hat bereits zugesagt, dass Maja danach zurück nach Deutschland überstellt werde. Dann könnte die Person die Strafe in Deutschland verbüßen.
Signalwirkung für andere Verfahren
Im Zusammenhang mit den Angriffen in Budapest wird noch gegen weitere mutmaßliche Linksextremist*innen aus Deutschland ermittelt. Die Beschuldigten waren lange untergetaucht. Im Januar hatten sich sieben Personen den deutschen Behörden gestellt. Laut einer Erklärung ihrer Anwält*innen erfolgte dies "freiwillig, trotz drohender Auslieferung", um sich gegen die erhobenen Vorwürfe zu verteidigen.
"Der Beschluss hat eine starke Signalwirkung auf die Parallelverfahren von weiteren Beschuldigten im Budapest-Komplex, die aktuell von Auslieferung nach Ungarn bedroht sind", erklärte Anwalt Richwin. Die Behörden dürften nun eventuellen Zusicherungen aus Ungarn nicht mehr so einfach folgen.
Die Beschuldigten werden unter anderem von der Leipziger Anwältin Giulia Borsalino vertreten. Sechs der sieben Personen sitzen derzeit in Untersuchungshaft – und zwar nach wie vor ausschließlich auf Grundlage der deutschen Haftbefehle, erklärte Borsalino. "Da aber auch ungarische Haftbefehle vorliegen, muss sich hierzu irgendwann verhalten werden." Auch sie geht davon aus, dass der Karlsruher Beschluss Einfluss auf möglicherweise anstehende Auslieferungsverfahren haben wird. (dpa/cw)














