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Sauerland
Homo-Hasser will queere Menschen auf Insel verbannen – 3.000 Euro Geldstrafe
Ein heterosexueller Familienvater lässt auf Facebook seinem Hass auf queere Menschen freien Lauf – das wird teuer.

Das Amtsgericht Lennestadt verurteilt einen Mann nach einer queerfeindlichen Tirade wegen Volksverhetzung (Bild: Emmanuel Huybrechts / flickr)
- 6. Februar 2025, 13:21h 2 Min.
Ein 57-jähriger Mann ist laut "Westfalenpost" (Bezahlartikel) vor dem Amtsgericht im sauerländischen Lennestadt zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor auf Facebook erklärt, dass CSD-Besucher*innen von der Mehrheitsbevölkerung getrennt werden sollten.
Konkret ging es um das Bild einer CSD-Demo, auf dem Dragqueens zu sehen sind. Dabei forderten einige, dass diese Künstler*innen nicht vor Jugendlichen auftreten sollten. Eine Dragqueen schrieb daraufhin: "Wir leben in einer freien Gesellschaft und nicht in einer Nazi-Diktatur". Dieser Satz erregte den heterosexuellen Familienvater sehr ("Ich lasse mich nicht als Nazi darstellen"). Daraufhin ließ er sich zu dem Kommentar hinreißen: "Ganz ehrlich, alle, die meinen, so leben zu wollen, auf einer Insel abgeschottet vom normalen Leben – fertig." Außerdem fragte er die Dragqueen: "Was für ein Arsch bist du denn?"
Staatsanwaltschaft hält Aussage für Volksverhetzung
Laut Staatsanwaltschaft stellten diese Sätze nicht nur eine Beleidigung dar. Durch seinen Insel-Kommentar habe der Mann queere Menschen "verächtlich gemacht und als minderwertig dargestellt" und sich damit der Volksverhetzung schuldig gemacht. Daher forderte die Anklage 90 Tagessätze zu je 50 Euro, also drei Monatsgehälter.
Der Verteidiger erklärte hingegen, die Aussagen seines Mandanten seien von der freien Meinungsäußerung gedeckt. So habe er nicht eine Personengruppe kritisiert, sondern einzig die "Umzüge" der queeren Community. Er habe dies halt "etwas unglücklich formuliert".
Richter Edgar Tiggemann folgte in seiner Entscheidung im Kern der Argumentation der Staatsanwaltschaft – und verurteilte den Angeklagten zu 60 Tagessätzen, also 3.000 Euro Geldstrafe.
Angeklagter betont vor Gericht Abneigung gegen "Transvestiten"
Gelernt hat der Angeklagte offenbar nichts von seinem Hassausbruch: Er entschuldigte sich am Ende des Verfahrens laut "Westfalenblatt" zwar, habe aber nochmals seine Abneigung gegenüber "Transvestiten" deutlich gemacht, die sich in der Öffentlichkeit zeigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat noch die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. (cw)













