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Nach 100 Tagen SBGG

Weniger Menschen ändern Geschlechtseintrag

Der erste große Run nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ist wohl erstmal vorbei, wie Zahlen aus Rheinland-Pfalz zeigen.


Das Selbst­bestimmungs­gesetz war am 1. November 2024 in Kraft getreten (Bild: Nora Eckert)

  • 7. Februar 2025, 10:45h 2 Min.

Nach anfänglich großer Nachfrage lassen immer weniger Menschen in Rheinland-Pfalz ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern. Rund 100 Tage, nachdem das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist, teilten das mehrere Standesämter im Land mit.

So seien zum Beispiel in Trier die meisten Änderungen in den ersten beiden Wochen bis Mitte November beurkundet worden, erklärte ein Sprecher der Stadt. Seitdem gebe es nur noch vereinzelte Anfragen. Die Zahl der bisher eingetragenen Änderungen beläuft sich demnach auf rund 70 Fälle, am häufigsten sei das Geschlecht bislang zu männlich geändert worden.

Ähnlich äußerte sich neben Städten wie Ludwigshafen, Kaiserslautern und Worms auch die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt: Es gebe in Mainz weiterhin mehrere Termine pro Woche, allerdings seien die Zahlen rückläufig. Seit Start des Gesetzes im vergangenen November seien dort 101 Änderungen vorgenommen worden. 40 Eintragungen hin zum männlichen Geschlecht sind auch hier die häufigste Änderung.

Mehrere hundert Menschen ändern Geschlechtseintrag in Hessen

In Hessen haben laut einer dpa-Umfrage Hunderte Menschen in Hessen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet und teilweise bereits vollzogen. In Kassel haben sich bislang 234 Menschen zu einer Änderung angemeldet. Dem Standesamt liegen nach eigenen Angaben 134 beurkundete Erklärungen vor. Aktuell stehen noch 96 angemeldete Erklärungen aus. Nach einer Anmeldung haben die Menschen den Angaben zufolge sechs Monate Zeit, ihre Erklärung auch wirklich abzugeben.

In Hessens größter Stadt Frankfurt hat das Standesamt (Stand 31.12.2024) 326 Anmeldungen erhalten und 189 Erklärungen entgegengenommen. In Offenbach haben 54 Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen. Davon wurden zwölf Erklärungen an andere Standesämter zur Fortführung der dortigen Register weitergeleitet. Außerdem wurden drei Erklärungen von Menschen aufgenommen, die im Ausland geboren wurden. 25 Anmeldungen sind laut Stadtverwaltung noch offen, da die Wartefrist für die Abgabe einer Erklärung noch nicht abgelaufen ist.

Beim Standesamt Wiesbaden wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes 74 Erklärungen abgegeben. Es gingen 138 entsprechende Anmeldungen ein. Bei den bisher nicht abschließend geklärten Fällen ist teilweise die Frist von drei Monaten nach Anmeldung noch nicht abgelaufen. In Darmstadt haben 92 Menschen ihren Eintrag ändern lassen. Darüber hinaus liegen nach Angaben der Stadtverwaltung noch 27 offene Anmeldungen vor. (dpa/cw)

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