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Selbstbestimmungsgesetz

SBGG: Neue Zahlen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Vor rund 100 Tagen trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Auch im Osten Deutschlands wurde es bereits hundertfach genutzt.


Symbolbild (Bild: IMAGO / Bihlmayerfotografie)

  • 9. Februar 2025, 06:54h 3 Min.

Auch im Osten Deutschlands wurde das neue Selbstbestimmungsgesetz bereits hundertfach genutzt. Das zeigen neue Zahlen aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen.

So wurden in Magdeburg, der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt, bisher 114 Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags abgegeben, 39 Fälle befinden sich noch in der Wartefrist, teilte ein Sprecher mit. Zehn Anmeldungen kamen von Minderjährigen, zwei davon konnten nicht bearbeitet werden, weil die Zustimmung eines sorgeberechtigten Elternteils fehlte.

Auch in Halle (Saale) ist die Zahl der Anmeldungen gesunken, wie die Stadt mitteilte. Dort wurden bislang 98 Erklärungen abgegeben, darunter 14 für "divers" und neun für "ohne Geschlechtseintrag".

Auch in Burg zeigt sich ein ähnlicher Trend. Während im November noch sechs Erklärungen eingereicht wurden, waren es im Dezember und Januar jeweils nur zwei. Insgesamt wurden dort zehn Änderungen final vorgenommen. In Wanzleben-Börde seien final vier Erklärungen vorgenommen worden, die Zahl sei auch hier rückläufig, sagte der Sprecher.

Umsetzung läuft nicht immer reibungslos

Das Gesetz werde von vielen Betroffenen als große Verbesserung wahrgenommen, sagte Lex Keck, vom Begegnungs- und Beratungs-Zentrum "lebensart" in Halle. Dennoch gebe es Hürden bei der Umsetzung.

Besonders kleinere Standesämter seien oft nicht ausreichend geschult, teils fehle es an klaren Abläufen und Formularen. Auch bei der Namenswahl habe es Missverständnisse gegeben. Der Verband habe dafür Schulungen den Standesämtern angeboten, doch bislang kam keine Rückmeldung, so Keck.

Zudem sei die dreimonatige Wartefrist unnötig, da sich die meisten Betroffenen lange vor der Antragstellung mit dem Thema auseinandersetzen. "Ich habe noch keine Person getroffen, die sich innerhalb dieser Frist umentschieden hat", sagte Keck.

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Thüringen: Erfurt meldet die meisten Änderungen

Auch in Thüringen haben in den vergangenen Wochen Hunderte Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen haben ändern lassen. Rund 100 Tage nach dem Start des neuen Selbstbestimmungsgesetzes verzeichnete etwa das Standesamt in Erfurt 79 Änderungen. In Jena waren es 45, in Weimar 42 und in Gera 28. Etwas niedriger lagen die Zahlen in Suhl mit 16 und in Eisenach mit 12, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Zusätzlich liegen in den Standesämtern noch Dutzende Anmeldungen für eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags vor. In den vergangenen Jahren hatten die Standesämter deutlich weniger Geschlechts- und Namensänderungen registriert.

Erfurt etwa berichtete zuletzt von etwa zehn Änderungen jährlich in den vergangenen Jahren. Zum Vergleich: Gleich am ersten Tag, an dem Änderungen nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz möglich waren, verzeichnete das Standesamt der Landeshauptstadt 17 Erklärungen.

Sachsen: 263 erfolgreiche Anträge in Dresden

Aus Sachsen liegen nur Zahlen aus Dresden vor. Dort haben bis zum 31. Januar 263 Menschen vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch gemacht, wie die Stadt mitteilte. Am häufigsten wurde der Geschlechtseintrag demnach von weiblich zu männlich geändert (116 Änderungen). Für eine Änderung von männlich zu weiblich entschieden sich 79 Menschen.

Die Option divers wählten deutlich mehr Personen, die zuvor einen weiblichen (26) als einen männlichen (9) Eintrag hatten. Möglich ist auch, zu einem Eintrag ohne Angaben zu wechseln. Dafür entschieden sich ebenfalls mehrheitlich zuvor als weiblich eingetragene Menschen (25, 8 zuvor männlich).

Das SBGG trat am 1. November 2024 in Kraft

Geschlechtseintrag und Vorname lassen sich seit dem 1. November ohne die bisher notwendigen Gutachten, ärztlichen Bescheinigungen oder richterlichen Beschlüsse ändern. Es reicht eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Die Erleichterungen betreffen vor allem trans, inter und nichtbinäre Menschen. Die Änderung muss drei Monate vor dem Termin im Standesamt angemeldet werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz hatte der Bundestag vergangenen April beschlossen. Es löste das zuvor geltende Transsexuellengesetz ab. Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dato geltende Rechtslage in Teilen für verfassungswidrig erklärt und auf die demütigende Situation für Betroffene hingewiesen. (cw/dpa)

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