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Köln

21-Jähriger tötete Mitpatienten beim Sex: Landgericht stellt Totschlag fest

In einer Psychiatrie hatte ein junger Mann einen Mitpatienten während sexueller Handlungen erdrosselt. Nun fiel das Urteil: Der Täter muss zurück in die Psychiatrie.


Das Landgericht Köln hat sein Urteil gefällt (Bild: WilliamCho / pixabay)

  • 13. Februar 2025, 07:19h 2 Min.

Ein 21-jähriger Mann musste sich in Köln wegen der Tötung eines Mitpatienten während des Geschlechtsverkehrs in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung verantworten (queer.de berichtete). Am Dienstag fiel das Urteil: Wie der "Kölner Stadtanzeiger" (Bezahlartikel) berichtete, stellte das Landgericht fest, dass der Marokkaner an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide und gefährlich für seine Mitmenschen sei. Er wird wohl den Rest seines Lebens in Unfreiheit verbringen müssen. Das Urteil lautete auf Totschlag.

Die Tat hatte sich im Dezember 2023 ereignet. Tatort war die LVR-Klinik, die sich um Menschen kümmert, die Straftaten begangen haben, aber wegen einer psychischen Krankheit zunächst behandelt werden müssen. Der 21-Jährige betrat damals das Zimmer eines 40-jährigen Mitinsassen und hatte mit ihm Anal-Sex. Dann strangulierte der Angeklagte den anderen Mann von hinten mit einem Schnürsenkel.

Staatsanwaltschaft sprach von heimtückischem Mord

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, einen heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen begangen zu haben. Dagegen sagte die Verteidigerin, dass ihr Mandant von Tötung auf Verlangen gesprochen habe, und kritisierte die LVR-Klinik, weil sie es dem 21-Jährigen trotz seiner psychischen Erkrankung erlaubt habe, alleine ins Zimmer eines Mitinsassen zu gehen. Im Prozess hatte ein Pfleger ausgesagt, dass der Angeklagte verbotenerweise in das Zimmer des späteren Opfers gegangen wäre. Wegen der dünnen Personaldecke habe man das aber nicht kontrollieren können.

Der Richter wies die Aussage der Tötung auf Verlangen zurück und erklärte, dass es sich bei dem Verbrechen objektiv um einen heimtückischen Mord gehandelt habe. Allerdings habe der Angeklagte nicht die intellektuellen Fähigkeiten gehabt, seine Impulse zu kontrollieren. Daher seien die Mordmerkmale in diesem Fall nicht erfüllt.

Angeklagter kann Triebe nicht kontrollieren

Der Angeklagte, das war im Prozess deutlich geworden, hatte keinen guten Start ins Leben gehabt: Der Vater sei unbekannt, die Mutter psychisch krank gewesen. Bereits mit zwei Jahren sei er in die Obhut des Jugendamts gekommen. Ihm fehle es heute an Empathie, daher sei der Mann rein triebgesteuert und könne dies nicht kontrollieren.

Das war auch aus seinen letzten Worten im Verfahren deutlich geworden. Er sagte zum Ende des Verfahrens nur: "Ich möchte wieder einen Fernseher auf dem Zimmer haben." Der 21-Jährige befindet sich nun wieder in der LVR-Klinik in Porz. (cw)