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Selbstbestimmungsgesetz
Erste inhaftierte Person ändert Geschlechtseintrag
- 15. Februar 2025, 05:37h 2 Min.

Symbolbild
Eine erste inhaftierte Person hat in Baden-Württemberg nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz beim zuständigen Standesamt eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und Vornamens erklärt.
Die Gefangene habe die Änderung schon im November vergangenen Jahres angemeldet, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums. Welche Auswirkungen das auf die Unterbringung habe, werde aktuell geprüft. Zuvor hatten "Südkurier" und "Badische Neueste Nachrichten" darüber berichtet.
Das zum 1. November geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können – ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist. Die Erleichterungen betreffen vor allem trans, inter und nichtbinäre Menschen. Wie sich das auf Gefängnisse auswirkt, ist Ländersache.
In Baden-Württemberg seien das bisher Einzelfallentscheidungen, erklärte der Sprecher. Berücksichtigt würden etwa persönliche Bedürfnisse und Befürchtungen der Gefangenen, aber auch objektiv erkennbare Gefährdungssituationen. Ein Wechsel aus einem Männerknast in eines der wenigen Frauengefängnisse im Ländle ist somit nicht einfach möglich. "Je nach Einzelfall kann insofern etwa eine Unterbringung im Krankenrevier, in einer Schutzabteilung oder aber auch im Regelvollzug sinnvoll sein." In einem Gesetzentwurf sei eine Grundlage für die Abwägung formuliert worden. Dieser sei aktuell im Anhörungsverfahren.
Die Geschlechtsidentität der Gefangenen im Südwesten werde nicht regelmäßig statistisch erfasst, so der Sprecher weiter. Bei der letzten Erhebung im Februar 2022 seien acht trans- beziehungsweise intergeschlechtliche Personen gezählt worden. Aktuell laufe eine neue Erhebung. Ergebnisse dazu gebe es noch nicht. (cw/dpa)













