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Maja T.
Ungarn: Prozess gegen nichtbinäre Person aus Deutschland gestartet
Maja T. soll an gewalttätigen Angriffen auf vermeintliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt gewesen sein – dafür wird ihr in dem queerfeindlichen Land der Prozess gemacht. Am ersten Prozesstag lehnte die nichtbinäre Person ein Schuldeingeständnis ab.

Auf linken Demos – hier in Jena – wurde die Freilassung von Maja T. gefordert (Bild: IMAGO / Paul-Philipp Braun)
- 21. Februar 2025, 13:44h 2 Min.
In Budapest hat am Freitag der Prozess gegen die in der linken Szene als Maja T. bekannte, mutmaßlich linksextreme deutsche Person begonnen. Die ungarische Staatsanwaltschaft wirft der Person, die sich als nichtbinär identifiziert, vor, im Februar 2023 in Budapest an vier Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen und damit für schwere Körperverletzungen mitverantwortlich zu sein.
T. lehnte das Angebot der Staatsanwaltschaft ab, ein Schuldgeständnis abzulegen und dafür ohne weitere Verhandlung 14 Jahre Haft zu akzeptieren. Daher ist nun ein langer Prozess zu erwarten, an dessen Ende das Höchst-Strafmaß von 24 Jahren drohen könnte.
Angeklagte Person klagt über Haftbedingungen
"Ich stehe hier in einem Land vor Gericht, in dem ich als non-binäre Person nicht existiere, weil ich eine Antifaschistin bin", sagte Maja T – und erklärte, Wert darauf zu legen, "dass es in diesem Prozess um viel mehr geht als um mich selbst". T. beklagte zudem, dass unter "menschenunwürdigen Bedingungen" in Einzelhaft gehalten zu werden, mit Schlafentzug durch stündliche Kontrollen in der Zelle, sowie mangelnde hygienische Bedingungen. Zudem habe T. nur einen geringen Teil an Akten und Beweismaterial in deutscher Übersetzung erhalten.
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam wenige Minuten zu spät (queer.de berichtete). Vor drei Wochen hatte das Bundesverfassungsgericht erneut entschieden, dass diese Auslieferung nicht rechtens war (queer.de berichtete). So sei nicht ausreichend geprüft worden, ob der Schutz einer nichtbinäre Person im queerfeindlichen Land Ungarn überhaupt gewährleistet ist. Richter Jozsef Sòs erklärte, dieser Vorgang spiele für den Prozess in Ungarn keine Rolle. (dpa/cw)















