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Serienmord durch Kirche und Staat

"Zauberbuben" erzählen vom Sex mit dem Teufel

Vor 350 Jahren – Anfang 1675 – begannen die sogenannten "Zauberbuben-Prozesse". Unter Folter erzählten überwiegend männliche Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene auch vom Sex mit dem Teufel und wurden hingerichtet.


Der Teufel als gefallener Engel mit einer Schlange, die als Symbol für den Phallus und der Verführung bekannt ist: Statue von Ricardo Bellver von 1877 auf einem Brunnen in Madrid (Bild: Carlos Delgado / wikipedia)

Im Verlauf der Salzburger Zauberbuben-Prozesse wurden zwischen 1675 und 1690 rund 200 Personen wegen angeblicher Zauberei und Hexerei beschuldigt und mehr als 130 von ihnen hingerichtet. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein umherziehender Abdecker ("Schinder"), der "Zauberer-Jackl" genannt wurde und selbst nie gefasst wurde. Einige der verhafteten Zauberbuben gestanden unter Folter (bzw. der Androhung von Folter) sogenannte "Teufelsbuhlschaft", also eine sexuelle Beziehung mit dem Teufel.

Die Teufelsbuhlschaft gehörte zu den üblichen Standardvorwürfen in Hexenprozessen. Es ist eine Besonderheit der Zauberbuben-Prozesse, dass hier besonders viele männliche Angeklagte wegen Sex mit dem als männlich vorgestellten Teufel verurteilt wurden. Auf diese Geständnisse werde ich näher eingehen, nicht weil damit reale oder eingebildete Erlebnisse mit dem Teufel geschildert werden, sondern weil sie, auch aufgrund von Suggestivfragen, der damaligen Erwartungshaltung und den Vorstellungen der Richter von Teufelsbuhlschaft entsprachen.

Soweit nicht anders angegeben, beziehe ich mich auf die online verfügbare Dissertation von Heinz Nagl "Der Zauberer-Jackl-Prozeß. Hexenprozesse im Erzstift Salzburg 1675-1690" (in: "Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde", Jg. 1972/73 und 1974, Teil I und Teil II). Zur Grundlagenliteratur zu den Prozessen gehört außerdem Gerald Mülleders Buch "Zwischen Justiz und Teufel. Die Salzburger Zauberer-Jackl-Prozesse (1675-1679) und ihre Opfer" (2009). Einzelne Hinweise habe ich auch Brigitte Spreitzers Buch "Die stumme Sünde. Homosexualität im Mittelalter" (1988, S. 67-68, 201-204) entnommen.


Der Salzburger Hexenturm im Jahr 1926, in dem einige der Angeklagten gefangen gehalten wurden (Bild: wikipedia)

Der Zauberer-Jackl und seine Mutter – die Vorgeschichte

Am Anfang der Prozessserie standen das Verfahren gegen Barbara Koller, auch "Schinderbärbel" genannt, und ihr ungefähr 20-jähriger Sohn Jakob Koller, der "Schinderjackl" bzw. im Prozess "Zauberer-Jackl" genannt wurde. Die Kennzeichnung "Schinder" bezieht sich auf die zeitgenössische Berufsbezeichnung "Schinder" für "Abdecker". Mutter und Sohn waren also für die Beseitigung von Tierkadavern und die Tierkörperverwertung zuständig und damit Angehörige einer sozial geächteten Gruppe. Anfang 1675 wurde Barbara Koller nach einem Opferstockdiebstahl unter dem Verdacht der Hexerei verhaftet. Sie gestand unter Folter, eine Hexe zu sein, und wurde im August 1675 hingerichtet.

Um dem Schicksal seiner Mutter zu entgehen, tauchte Jakob Koller unter. Nun wurden viele Bettler*innen und andere vagierende Personen aus ländlichen Gebieten des Erzstifts Salzburg, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, die seinem Umfeld zugerechnet wurden, der Hexerei beschuldigt und verhaftet. Die Prozesse fanden in der Stadt Salzburg statt, wo der Landesherr, der Erzbischof, residierte und sich die zentralen Gerichte befanden. Durch die Geständnisse der Angeklagten wurde Jackl zu einer legendären Gestalt: Er konnte sich angeblich unsichtbar machen und sich in ein Tier oder einen Stein verwandeln. Mit einer roten Salbe sollte er Mäuse und mit einer grünen Salbe Ratten erschaffen können. Einen sechsjährigen Jungen soll er getötet und sein Fleisch gegessen haben.

Die Art, wie über ihn gesprochen wurde, gibt einen Einblick in den Zauber- und Hexenglauben des 17. Jahrhunderts. In der – meist vergeblichen – Hoffnung, ihren Kopf zu retten und der Folter zu entgehen, beschuldigten die Verhafteten weitere Bekannte und es wurden letztlich rund 200 Personen angeklagt. Wegen der Überfüllung der Salzburger Gefängnisse wurden einige von ihnen in einem Turm der Stadtbefestigung untergebracht, der danach "Hexenturm" genannt wurde (im Zweiten Weltkrieg zerstört). Mehr als zwei Drittel der Hingerichteten waren männlich; mehr als die Hälfte waren Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 21 Jahren (Nagl, Teil I, S. 394-419).

Die Folter

Die Folter galt zu dieser Zeit als ein rechtmäßiges Verfahren zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren und als ein den Teufel vertreibendes Mittel. Einige Beschuldigte bekamen vor der Folterung eine "geweihte Foltersuppe", damit der Teufel nicht störe. Heinz Nagl betont: "Man muss sich also immer wieder vergegenwärtigen, daß der Richter bei der Tortur mit dem Teufel zu kämpfen glaubte, viel stärker (…) als mit dem Angeklagten." Von der Folter ausgenommen waren alle unter 14-Jährigen, wobei das Androhen einer Folter und Schlagen auch bei ihnen erlaubt war. Auch in anderer Hinsicht wurde auf das Alter "Rücksicht" genommen: Vier 12- und 13-jährige Jungen wurden am 22. September 1678 nicht verbrannt, sondern mit dem Beil hingerichtet (Nagl, Teil I, S. 189-218, 456-457).

Die Fragen unter Folter waren suggestiv. Nach Mülleder (s. o.) wurde in Salzburg bei den Verhören "auf einen genau vorbestimmten Geständnisinhalt hingedrängt" (S. 157). "Um den Deliktvorstellungen zu entsprechen, mußte (…) die Schilderung des Hergangs" meistens auch Details über den "Tanz samt der darauf erfolgten Unzucht mit dem Teufel" enthalten (S. 149). "Von miteinander verwandten Personen musste Inzest gestanden werden" (S. 266).

Die Begrüßung durch den Teufel und die Orgien

Nagl behandelt ausführlich, wie sich die Richter verschiedene Teufelsrituale vorstellten: die Begrüßung durch den Teufel, das Hexenmahl, den Hexentanz und den darauffolgenden Sex. Bezüglich der Begrüßung durch den Teufel schwelgten die Inquisitoren – wie auch bei ihren Vorstellungen zur Hostienschändung (Nagl, Teil II, S. 104-111) – in analen und skatologischen Phantasien. Der 13-jährige Hans Ni(e)dermayr gestand, er habe dem Teufel "die Hände und den Hintern geküßt und diesen sogar gesäubert. Rosina Kalspergerin mußte den Hintern des Teufels mit der Zunge ausschlecken. Christina Fleis (habe) den Teufel geküßt, (…) den Hintern geleckt" und mit einer Hostie des Teufels "Hintern (…) ausgesäubert". Andere gaben an, dass sie beim "Hinternauslecken" Kot im Mund gehabt hätten, "der fürchterlich gestunken habe". Einige der Beschuldigten sagten aus, dass sie den Kot hätten essen müssen, andere, dass das Hexenmahl aus Aas und Kot bestanden und köstlich geschmeckt habe (Nagl, Teil II, S. 111-116). Nach Mülleder (s. o., S. 264) fand Nidermayrs Geständnis vom "Kuss auf das Hinterteil nebst dessen 'Säuberung' rasch Aufnahme in die Geständnisse anderer und wurde bald zu einem festen Bestandteil aller Geständnisse".


(Bild: Symbolbild zum Kuss auf den Hintern: Ein Templer küsst einen Kleriker von hinten (Illustration, etwa 1350)wikipedia)

Nach dem Essen ging es laut den Geständnissen zum Hexentanz, der bis zum frühen Morgen andauerte. Dann sei das Licht gelöscht worden und der Tanz in Orgien übergegangen. "Zu unterst lag ein Teufel (…), in der Mitte ein Mensch und obenauf wieder ein Teufel oder der Zauberer-Jackl. (…) Der Mensch beging also gleichzeitig zwei Verbrechen: einerseits Teufelsbuhlschaft, andererseits 'Sodomie'" (= gleichgeschlechtlicher Sex). Nagl betont an dieser Stelle: "Ganz dem herrschenden Volksglauben entsprechend" wurde der Teufel "mit Hörnern am Kopf, langen Nägeln an den Fingern und zottigen, behaarten Beinen" geschildert.

Die Zentralfigur beim Hexentanz war der Teufel. Der Zauberer-Jackl habe aber, so heißt es in den Protokollen, eine besondere Stellung innegehabt, er habe die Beschuldigten zum Hexentanz geführt und dort mit ihnen die "Unzucht oder Sodomie" verübt. Er wird als "der Initiator aller Verbrechen, die am Hexensabbat üblich waren", geschildert (Nagl, Teil II, S. 115-116). Dies kann als eine Aussagestrategie gesehen werden: Mit der Beschuldigung eines Abwesenden konnten die Beschuldigten ihre eigene Verantwortlichkeit für die angeblichen Taten als gering darstellen. Auch das trug mit dazu bei, den Zauberer-Jackl zu mystifizieren. Die in einigen Quellen auffallende Koppelung von Sex mit Tieren und Sex unter Männern führte nicht nur zur Kriminalisierung, sondern auch zur Diabolisierung homosexuellen Verhaltens, worauf ich nachfolgend jedoch nicht weiter eingehen werde.


Die Aussagen der "Zauberbuben"

Heinz Nagl hat eine übersichtliche Tabelle erstellt, in der er alle 198 Angeklagten der Zauberer-Jackl-Prozesse mit Namen und Herkunft auflistet (Teil I, S. 524-539). Nachfolgend gehe ich auf einige Aussagen von sieben Angeklagten im Alter von 5 bis 20 Jahren ein, die in dieser Tabelle aufgeführt sind (23., 35., 49., 54., 62., 139. und 142. Opfer). Danach werde ich auch noch auf den ebenfalls wegen Hexerei und Sodomie hingerichteten Lorenz Siess aus einem späteren Prozess in Moosham eingehen.

Dionysus Feldner

Der nach eigenen Angaben 14-jährige Dionysus Feldner stammte aus dem Marktflecken Schellenberg (heute: Marktschellenberg, bei Berchtesgaden). Feldner gab zu Protokoll, dass ihm der Teufel während der Haftzeit dreimal in einer Nacht erschienen sei und ihn dabei jeweils sodomitisch (= anal) "gebraucht" habe. Dionysus wurde am 15. September 1677 zuerst enthauptet und dann auf dem Scheiterhaufen verbrannt (Nagl, Teil I, S. 524-525; Teil II, S. 127). Nach Mülleder (s. o., S. 151) wurden Fragen nach Besuchen des Teufels in der Haft vielen der Beschuldigten gestellt, ein Treffen mit dem Teufel "musste jeder gestehen". Bei seinen Besuchen tröstete der Teufel die Beschuldigten laut den Erzählungen, forderte sie auf, nichts zu gestehen, und hatte anschließend Sex mit ihnen.

Der österreichische Autor Felix Mitterer behandelt die Zauberer-Jackl-Prozesse in einem Theaterstück mit dem Titel "Die Kinder des Teufels" (1989). Darin tritt Dionysus Feldner als einziger der von mir behandelten Beschuldigten als Figur auf. Im Stück wird er vernommen, ausgezogen, geschoren und auch an den "heimlichen Orten" körperlich untersucht. Dabei wird festgestellt, dass er noch nicht geschlechtsreif ist (S. 16-17), und es taucht die Frage auf, ob einige der auf seiner Haut gefundenen acht Zeichen (Muttermal, Narben, Warzen) "Teufelsmale" vom Zauberer-Jackl sind (S. 18-19). Weil er noch nicht in der Pubertät ist, wird bei ihm auf die Folter verzichtet. Das Drama endet mit einem Gespräch zwischen Dionysus und einer Ratte, bei der es sich offenbar um den verwandelten Zauberer-Jackl handelt. Auf die nächtlichen sexuellen Erlebnisse mit dem Teufel geht das Drama nicht ein.

Christoph Glenegger

Der elfjährige Christoph Glenegger aus dem Dorf Embach bei Taxenbach im Pinzgau wurde während der Verhöre gefragt, ob "er aktive oder passive Sodomie mit dem Teufel geübt habe". Seine Antwort ist nicht überliefert, es wurde jedoch dreimal die Rute eingesetzt. Am 3. September 1678 wurde er mit dem Beil getötet und anschließend verbrannt (Nagl, Teil I, S. 526-527; Teil II, S. 186).

Maxl Händl

Der Richter wollte den fünf- oder sechsjährigen Maxl Händl wie einen Erwachsenen verhören. Maxl berichtete ihm zunächst, dass ihm der Teufel immer die Hosen herunterziehe. Dann wurde er nach dem Hexentanz befragt. Bei seinen Schilderungen kam Maxl auch "bis zu den Orgien, bei denen er plötzlich stockte". Dann wurde gezielt nachgefragt, was er denn nach dem Tanz getan habe. Als Maxl anfing zu weinen, wurde Weihwasser in alle Richtungen gespritzt. Im März und April 1678 wurden von seiner siebenköpfigen Familie seine beiden Eltern und drei seiner Geschwister hingerichtet. Nur Maxl und sein siebenjähriger Bruder Johannes überlebten aufgrund ihres Alters und wurden anderen Personen zur Obhut übergeben (Nagl, Teil I, S. 526-527; Teil II, S. 130, 155).

Matthias Thoman Hasendorfer

Der wohl 14- oder 15-jährige Matthias Thoman Hasendorfer stammte aus der Steiermark. Nach seiner Verhaftung am 3. Dezember 1677 wurde er im Verhör mit Fragen aus einem Katalog konfrontiert, die so oder ähnlich auch anderen gestellt wurden, ob z. B. die Lichter beim Hexentanz ausgeschaltet worden seien. Eine Frage bezog sich auf das "et postea copula active et passive" (= "das spätere aktive und passive Kopulieren"). Matthias' Antworten sind bei Nagl nicht abgedruckt. Er gab aber zu Protokoll, dass, seitdem er im Gefängnis sitze, der Teufel jede Nacht zu ihm gekommen sei, und es "habe einer den anderen unkeusch gebraucht". Er gab an, dem Teufel folgen zu müssen, weil dieser ihn ansonsten wieder "unzichtig brauchen" werde. In einer späteren Vernehmung wurde Matthias gefragt, "ob nicht auch der Vater ihn und seinen Bruder gebraucht und hingegen ein anderer den Vater". Aufgrund der Folter war Matthias später geständiger als im ersten Verhör und beantwortete alle Fragen zur Zufriedenheit der. Am 15. Februar 1678 wurde er erdrosselt und danach verbrannt (Nagl, Teil I, S. 528-529; Teil II, S. 87-89, 128, 146).

Simon Hof(f)mayr

Der 13-jährige Simon Hof(f)mayr stammte aus dem Dorf Goldegg im Pongau. Er sollte im Verhör gefragt werden, ob er nach dem Teufelstanz und dem Auslöschen der Lichter mit dem Teufel auch "active et passive" verkehrt habe. Falls er nicht gestehen würde, sollte er gefoltert werden. Seine Antworten sind nicht bekannt. Bekannt ist eine andere Aussage: "Jackl und er haben sich in einen Stier verwandelt, seien auf eine Kuh gesprungen und hätten diese missbraucht." Mit zwölf anderen Kindern wurde er am 26. Mai 1678 zuerst stranguliert und dann verbrannt (Nagl, Teil I, S. 428-429; Teil II, S. 119, 187).

Lorenz Prezner

Der 20-jährige Lorenz Prezner aus "Kürchberg" (vermutlich Kirchberg, es gibt in Österreich mehrere Orte dieses Namens) musste nach seiner Aussage den Teufel am ganzen Leib hinten und vorne küssen und "dessen ins Maul hineingelassene unflätereyen schlinden" (= sein Sperma schlucken). Danach habe er mit seiner Zunge den Hintern des Teufels säubern und mit einer heiligen Hostie auswischen müssen. Nach dem Teufelstanz habe er mit ihm "Unzucht" getrieben. Auf ihm habe der "Teufel gelegen, und im hindtern gebraucht" bzw. in "hindtern sodomitisch gebraucht". Brigitte Spreitzer (s. o., S. 67) betont, dass Prezner damit "zum Geständnis des homosexuellen Analverkehrs mit dem Teufel gezwungen" wurde. Wie auch Nagl weist sie darauf hin, dass diese Textstelle nicht öffentlich verlesen werden durfte, was – so Spreitzer weiter – "auf die zunehmende Tabuisierung des Themas der Homosexualität verweist". Am 3. März 1679 wurde Lorenz Prezner zuerst erdrosselt und dann verbrannt (Nagl, Teil I, S. 534-535; Teil II, S. 226-228).

Matthias Puechner

Der elfjährige Matthias Puechner aus Traunstein gab im Rahmen seiner Vernehmung zu, er habe "den Teufel im Gesicht, Hintern und am vorderen Glied, das er ins Maul nehmen mußte, geküßt und geschleckt und dasjenige, was ihm der Teufel hineingelassen habe, schlucken müssen". Auch das "Auswischen des Hintern mit der hl. Hostie" gab er im Rahmen seines Geständnisses zu. Matthias wurde am 3. September 1678 zuerst mit dem Beil getötet und dann verbrannt (Nagl, Teil I, S. 534-535; Teil II, S. 114).

Die Hexenprozesse in Moosham und Lorenz Siess

Die Zauberbuben-Prozesse waren der Auftakt für weitere ähnliche Prozesse im Erzstift Salzburg. Ihren Höhepunkt erreichte diese Entwicklung mit einer Reihe von Kinderhexenprozessen in den Jahren 1715-1717 und 1719-1721. Zu den Verfolgungen an anderen Orten gehörten auch die Hexenjagden 1683 und 1688 in Moosham (Lungau). In diesen Verhören ging es auch um den Zauberer-Jackl.

Eines der Opfer der Verfolgung in Moosham war der 11-jährige Lorenz Siess, der zunächst mit dem Leben davonkommen sollte und ein halbes Jahr Bewährungsfrist bekam. In den Augen der Ankläger wurde er jedoch bezogen auf "sodomia cum diabolo" (= Sodomie mit dem Teufel) rückfällig, daher wurde er im September 1683 mit dem Schwert hingerichtet (Nagl, Teil I, S. 470-471).

Zu den Hexenverfolgungen in Moosham gibt es eine eigene Rezeption, zu welcher der Trash- und Horrorfilm "Hexen bis aufs Blut gequält" (1970) gehört. Er wurde an mehreren Orten in Österreich gedreht, u. a. auf Schloss Moosham, wo es noch einen Folterkeller aus dieser Zeit gibt. Der Schauspieler Udo Kier verkörperte in diesem Film Christian de Meron, den Gehilfen des Richters.


Bücher und Filme über Zauberbuben und Teufelsbuhlschaften

Der "Hexenhammer"

Das Buch "Hexenhammer" (lateinisch "Malleus maleficarum") ist ein Werk des Theologen und Inquisitors Heinrich Kramer (= Henricus Institoris) unter der teilweisen Mitarbeit von Jakob Sprenger, das die Hexenverfolgung legitimierte und wesentlich förderte. Das 1486 erstmals gedruckte Buch erschien bis zum Ende des 17. Jahrhunderts in rund 30.000 Exemplaren.

Der "Hexenhammer" (hier Ausgabe von 1923 online in drei Teilen mit separater Seitenzählung) geht an mehreren Stellen indirekt auf Männer ein, die Sex mit Männern oder dem Teufel haben. So weisen die Autoren an einer Stelle darauf hin, dass sogar die Dämonen vor der Ausübung dieser "unnatürlichen Laster" zurückschreckten, worunter sie speziell die "Laster (des Coitus) außerhalb der gebotenen Gefäße" (= Anal- und Oralverkehr) verstanden (Teil I, S. 42). Wegen dieses "Lasters" sei bereits "ein furchtbares Gericht (…) über Sodom" ergangen (Teil I, S. 44). Die Autoren verdeutlichen die sogenannte Erbsünde u. a. "an den Söhnen der Sodomiter" (Teil II, S. 45). Die Lombarden seien für "das schlimmste Laster der Ausschweifung" besonders bekannt (Teil II, S. 45). Brigitte Spreitzer (s. o., S. 62-65) verweist auf diese und weitere Textstellen im "Hexenhammer".

Der Teufel und der Hintern bei Goethe und Heine

Wegen des Bekanntheitsgrades von Johann Wolfgang von Goethe und Heinrich Heine möchte ich auf zwei Werke dieser beiden Autoren zum Faust-Stoff hinweisen. In Goethes "Faust II" (1832) wird der Teufel, als er sich Fausts Seele bemächtigen will, ausgetrickst und entwickelt homoerotische Gefühle für die herbeischwebenden Engel. Der Teufel: "Sie wenden sich – von hinten anzusehen! – Die Racker sind doch gar zu appetitlich!" Diese Zeilen zeigen zumindest die Fixierung des Teufels auf den Hintern und wurden bereits zeitgenössisch in einem sündhaft-analen Sinne interpretiert.

Rund zwei Jahrzehnte später beschrieb Heinrich Heine in "Der Doktor Faust. Ein Tanzpoem" (1851) im 3. Akt einen Hexensabbat: "Ein Mann und ein Weib (…) verbeugen sich vor der Rückseite des Bocks, knieen davor nieder und leisten das Homagium des Kusses." Diesen Kuss auf den Hintern bezeichnet der Germanist Paul Derks ("Die Schande der heiligen Päderastie", 1990, S. 642-647) als "eine neue Variante der analen Fixierung", womit die "gewöhnliche Unzucht" nicht ausgeschlossen und so auf die "Pansexualität des Hexen- und Teufelswesens" verwiesen werde.

Weitere Sekundärliteratur über den Zauberer-Jackl

Neben den bereits angeführten geschichtswissenschaftlichen Untersuchungen von Heinz Nagl und Gerald Mülleder möchte ich noch auf weitere Publikationen verweisen. Sehr positiv überrascht bin ich, wie viel Mühe sich der Schriftsteller Felix Mitterer in seinem Drama "Die Kinder des Teufels. Ein Theaterstück und sein historischer Hintergrund" (1989) gegeben hat, indem er neben dem Text des Theaterstücks (S. 7-110) mit Beiträgen von Heinz Nagl, Norbert Schindler und Meinrad Pizzinini auch eine ausführliche historische Einordnung (S. 111-160) bietet. Das Buch von Wolfgang Fürweger "Verbrannte Kindheit. 1677-1679. Die vergessenen Kinder der Hexenprozesse um den Zauberer Jackl" (2015) sollte eine Lücke an populärer Literatur schließen, es kann jedoch meines Erachtens nicht überzeugen. So schreibt Fürweger u. a.: "Angesichts der jüngsten Diskussionen um Bettlerfamilien hat dieses historische Thema eine beklemmende Aktualität." Für mich entbehrt es jeder Grundlage, den Umgang mit Bettler*innen im 17. und im 21. Jahrhundert auf diese Weise miteinander zu vergleichen.

Weitere Publikationen, die nur zum Teil die Zauberer-Jackl-Prozesse behandeln, sind das Buch des Juristen und Volkskundlers Fritz Byloff "Hexenglaube und Hexenverfolgung in den österreichischen Alpenländern" (1934; hier Reprint von 2011, S. 116-118, nur S. 116 ist online), Anna Ehrlichs "Hexen, Mörder, Henker: Eine Kriminalgeschichte" (2006, 2007, hier z. T. online), Peter Wehles "Teufelskoller. Ein dämonischer Kriminalroman" (2014, hier z. T. online) und Clemens M. Hutters "Gruselwandern in Salzburg" (2018, hier z. T. online).


Das Cover von Felix Mitterers Buch "Die Kinder des Teufels" (1989) mit Luzifer als brennendem Kind und Wolfgang Fürwegers Buch "Verbrannte Kindheit" (2015)

Filme mit schwulen Teufelsbuhlschaften

Es gibt wenige Filme, in denen Teufelsbuhlschaften von Männern aufgegriffen werden. Hierzu gehören auch Pornos wie "Desires of the Devil" (aka "Verlangen des Teufels", 1971, s. IMDB), in dem eine Stricher durch Voodoo-Kräfte zum Objekt der Begierde wird und der vermutlich nicht der erste Porno zu diesem Themenkomplex war.

In Pier Paolo Pasolinis Episodenfilm "Pasolinis tolldreiste Geschichten" (1972) wird in der letzten Episode die Hölle gezeigt, in der ein Mann von einem Ungeheuer, offenbar vom Teufel selbst, gefickt wird. Der Horrorthriller "The Infernal Rapist" (1988) handelt von einem Pakt mit dem Teufel in der heutigen Zeit: Der Teufel rettet einem zum Tod verurteilten Strafgefangenen das Leben unter der Bedingung, dass dieser sich im Gegenzug bereit erklärt, im Namen des Teufels Menschen zu vergewaltigen und zu töten. Das erste Opfer wird erstochen, vergewaltigt und es wird ihm mit einem Messer die Zahl 666 als Zeichen des Antichrist in seinen Hintern geritzt.

In dem provokanten Zeichentrickfilm für Erwachsene "South Park. Der Film" (1999) hat Saddam Hussein ein sexuelles Verhältnis mit dem Teufel, wobei dieser von Saddams dauernder Bitte "Lass uns ficken" schon ziemlich genervt ist. In einer Folge der "Simpsons" knutscht Charles Darwin intensiv mit dem Teufel (Staffel 17, Folge 21, 2006), womit sich die Serie über die Menschen lustig macht, die immer noch an ein Fegefeuer im Jenseits glauben. Hier werden die christlichen Fundamentalist*innen in den USA ähnlich kritisiert wie in der Dokumentation "Chasing the Devil. Inside the Ex-Gay Movement" (2008, übersetzt: "Den Teufel jagen. In der Ex-Schwulen-Bewegung"). In dieser werden vier Menschen porträtiert, die angeblich ihre sexuelle Orientierung von schwul zu hetero geändert haben. In weiteren Teilen nicht nur der amerikanischen Bevölkerung gehört die Vorstellung, dass Homosexualität mit dem Teufel in Verbindung stehe, zum gelebten Glaubensverständnis.


Die Vorstellung einer Teufelsbuhlschaft hat sich verändert. Über das, was früher Angst gemacht hat, kann man sich heute lustig machen, z. B. über Saddam Hussein ("South Park. Der Film", 1999) und Charles Darwin ("The Simpsons", 2006), die sich sexuell mit dem Teufel einlassen

Ist der Teufel ein androgyner Hermaphrodit?

Der Teufel, so die frühere Vorstellung, konnte den Menschen als Mann und als Frau erscheinen (Nagl, Teil II, S. 130-131). In den Geständnissen der Zauberer-Jackl-Prozesse wäre es damit für die Beschuldigten naheliegend gewesen, Sex mit einer Teufelin zuzugeben, was aber nicht der Fall war. Mülleder betont, dass der Teufel nach den Geständnissen dieser Prozessserie den Beschuldigten "fast immer in männlicher Gestalt erschien" (S. 151) und dass "Geständnisse der Teufelsbuhlschaft bzw. Unzucht mit anderen Hexentanzteilnehmern (…) wahllos abverlangt (wurden), egal ob Personen männlichen oder weiblichen Geschlechts oder beliebigen Alters daran beteiligt waren" (S. 265). Nach den von Brigitte Spreitzer zitierten Quellen (s. o., S. 65) konnte der Teufel im Mittelalter aufgrund seiner Wandlungsfähigkeit als eine Art Zwitter bzw. androgyner Hermaphrodit wahrgenommen werden. Diese sexuelle Vorstellung hat vielen Menschen Angst gemacht und kann als Parallele zu den Homosexuellen aufgefasst werden, die durch eine nicht der Zeugung dienende Sexualität und durch angebliches oder reales Überschreiten der Geschlechtergrenzen ebenfalls die Vorstellung von dem gefährdeten, was als natürliche Ordnung der Welt angesehen wurde.

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Wollte die Obrigkeit eigentlich nur bettelnde Kinder töten?

Die Berichte über die Hinrichtungen werfen Fragen auf. Welche religiöse und juristische Auffassung musste ein Richter haben, der selbst bei der Tötung von Kindern glaubte, das Richtige getan zu haben? Oder ging es doch um etwas ganz anderes? Nach Ansicht von Wolfgang Fürweger (s. o.) versuchte die "Obrigkeit, diese Bettlerkinder unter dem Vorwand der Zauberei auszurotten". Diese Annahme wurde zuvor schon von Fritz Byloff vertreten und ist wohl deshalb so ähnlich auch in Wikipedia zu lesen: Der Salzburger Erzbischof habe mit diesen Hinrichtungen "auf seine Art auch das 'Bettelunwesen' (…) bekämpfen" wollen (Wikipedia).

Ich halte mich da lieber an die wissenschaftlichen Publikationen von Gerald Mülleder (S. 16-17) und Hans Nagl (Teil II, S. 241), die dieser Theorie deutlich widersprechen. Als Motiv bleibt also nur das der religiösen Verblendung.


Symbolbild: "Der junge Bettler" (Gemälde von Bartolomé Esteban Murillo, 1650)

Vergleiche und Gedanken

Was auf eine andere Weise befremdet, ist der Umstand, dass Vorstellungen von Jungfrauengeburt, Christi Himmelfahrt und einer posthumen Belohnung durch Jungfrauen in einem Paradies bis heute zu den akzeptierten religiösen Vorstellungen gehören. Auch diese lassen sich mit einem aufgeklärten Weltbild nicht in Einklang bringen. Zu den wichtigen Unterschieden zwischen der heutigen Zeit und dem 17. Jahrhundert gehören das Ausmaß des Vernichtungswillens und die heutige Möglichkeit, gegen ein solches Religionsverständnis Position beziehen zu können, ohne dabei um Leib und Leben fürchten zu müssen.

Selbst unter Berücksichtigung heutiger Religionskriege und der vielen Beispiele für religiösen Fanatismus bleiben die mehr als 130 Hinrichtungen in Salzburg unfassbar. Auch Nagl (Teil II, S. 134) scheint für einen Moment die wissenschaftliche Distanz zu seinem Untersuchungsthema zu verlassen, wenn er die Frage stellt, warum die vielen Erlebnisse die Verantwortlichen "nicht zum Zweifel und nicht zur Vernunft gebracht" haben.

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