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Landgericht Regensburg
Niederbayern: Swingerclub-Besitzer erpresste schwule Kunden
Mit seinem Swingerclub "Gay Lounge" in Ascha verdiente Manfred H. kein Geld. Daraufhin erpresste er seine überwiegend älteren Gäste mit Outing-Drohungen – einige zahlten. Jetzt steht der 59-Jährige vor Gericht.

Erpressung, Nötigung und Betrug: Vor dem Landgericht Regensburg muss sich ein schwuler Ex-Swingerclub-Betreiber verantworten (Bild: AJEL / pixabay)
- Von Aaron Warnecke
20. März 2025, 13:49h 2 Min.
Im kleinen Dorf Ascha, das zum Landkreis Straubing-Bogen bei Regensburg gehört, gibt es nahe der Dorfkirche ein unverkleidetes Haus, in dem der 59-jährige Manfred H. ohne Genehmigung einen Swingerclub für Männer betrieb – so weit, so unbedeutend. Trotz Werbung im Internet für "Kaffeeklatsch mit Anfassen", eine "Gay-Night total" oder Partys für "Handwerker, neugierige Hetero Männer und Bi Männer" lief die "Gay Lounge" im Froschauer Hof, den H. zusammen mit seinem Partner leitete, allerdings nicht den Erwartungen entsprechend.
Seit Mittwoch muss sich der 59-Jährige nun sogar vor dem Landgericht Regensburg verantworten – wegen mehrerer Straftaten. So erschienen laut Anklage auf seinen Rechnungen Zimmerbuchungen und Getränke, die Kunden nicht genutzt hatten. Bei anderen soll er sogar noch weiter gegangen sein: Mit Drohungen, sie bei ihrem Arbeitgeber oder in den lokalen Medien zu outen, soll er seine überwiegend älteren Gäste unter Druck gesetzt haben, ihm Geld zu zahlen. Auch Gewalt habe er laut "Bild"-Zeitung Kunden angedroht. Zwei Männer zahlten ihm Geld aufgrund der Mahnschreiben und Drohungen, einmal 2.500 und einmal 680 Euro. Andere ließen sich davon nicht beeindrucken.
H. befindet sich seit Juli 2024 in Untersuchungshaft
Das Treiben konnte laut Anklage erst unterbunden werden, als ein verdeckter Ermittler im Zuge der Ermittlungen sich zuerst zu einer Veranstaltung anmeldete und dann wieder absagte. Manfred H. drohte daraufhin auch ihm. Drei Tage später wurde der Swingerclub-Betreiber verhaftet. Er befindet sich seit Juli 2024 in Untersuchungshaft. Vor Gericht steht er wegen Erpressung, Nötigung und Betrug. Ihm drohen inklusive Vorstrafe bis zu fünf Jahre Haft.
Seine beiden Verteidiger vor Gericht nannten die Alkoholsucht als Hauptgrund, weshalb H. versucht habe, an Geld zu gelangen. Die Alkoholsucht habe sich wegen des langjährigen Missbrauchs durch einen Pfarrer und einen Pater entwickelt. Dies sei ab dem Alter von neun Jahren passiert.
Anerkanntes Missbrauchsopfer
Als Missbrauchsopfer ist H. auch anerkannt. Das Erzbistum München-Freising zahlte ihm einmalig 45.000 Euro. Der 59-Jährige muss sich aber auch vor Gericht verantworten, weil er 2023 noch einmal versuchte, vom Erzbistum weiteres Geld zu erhalten. Damals sagte er, dass er in einer schwierigen Lage wegen Mietrückständen sei, und forderte 130.000 Euro.
Eine solche Notlage habe es nie gegeben, räumten die Verteidiger gleich zu Beginn des Verfahrens vor dem Landgericht Regensburg ein. Auch deswegen liegt seit Mittwoch ein Haftbefehl vor. Laut "Mittelbayerischer Zeitung" weckt der Prozess sogar "grundsätzliche Zweifel" an den Missbrauchsvorwürfen des Angeklagten.














