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Bundesgerichtshof
Sohn beim Schlafwandeln vergewaltigt? Verfahren wird neu aufgerollt
Vor sechs Jahren soll ein früherer Staatsanwaltschaft seinen achtjährigen Sohn vergewaltigt haben. Letztes Jahr wurde er verurteilt. Doch jetzt die Wende: Der Angeklagte hat offenbar während der Tat geschlafwandelt.

Der Bundesgerichtshof rüffelt in einem besonders bizarren Fall die Vorinstanz (Bild: IMAGO / Bihlmayerfotografie)
- 25. März 2025, 10:45h 2 Min.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat laut einem "Spiegel"-Bericht bereits am 15. Januar ein Urteil gegen einen ehemaligen Staatsanwalt aufgehoben, der ein Jahr zuvor zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, weil er seinen Sohn vergewaltigt haben soll. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt werden.
Das Landgericht Lübeck hatte gegen den jetzt 53-Jährigen im Februar 2024 eine Bewährungsstrafe von einen Jahr und sechs Monaten verhängt (queer.de berichtete). Der Mann habe seinen damals achtjährigen Sohn im März 2019 im Schlafzimmer vergewaltigt. Laut dem Gericht habe es sich um ein einmaliges Geschehen gehandelt. Die Argumentation der Verteidigung, dass der Mann die Tat beim Schlafwandeln begangen habe, wischte das Gericht beiseite.
BGH: Vorinstanz hat Aussage von wichtiger Zeugin ignoriert
Die höhere Instanz urteilte jetzt aber, dass das Landgericht damit einen Rechtsfehler begangen habe. Insbesondere wurde der Umgang mit einer "besonders wichtigen Zeugin" kritisiert. Dabei handelte es sich um eine renommierte Richterin, die vor 20 Jahren mit dem Angeklagten liiert gewesen war und vor Gericht ausgesagt hatte: "Es gab mehrmals die Situation, dass wir Sex miteinander hatten, obwohl er tief und fest schlief. Ich habe dann immer erfolglos versucht, ihn aufzuwecken." Sie habe das immer als "Geschlechtsverkehr beim Schlafwandeln" bezeichnet. Das Landgericht hatte diese Aussage als "lebensfremd" bezeichnet und ignoriert.
Das BGH argumentierte jedoch, dass die Vorinstanz nicht erörtert habe, warum die Zeugin gelogen haben soll. Sie habe 15 Jahre keinen Kontakt mit dem Mann gehabt, außerdem hätte eine mögliche Falschaussage "einen erheblichen Reputationsverlust" für sie bedeutet.
"Es sind deutlich Worte, die einen Freispruch für unseren Mandanten in einer neuen Hauptverhandlung nahelegen", erklärte Verteidiger Johann Schwenn gegenüber dem "Spiegel". Er habe bereits im Verfahren darauf hingewiesen, dass die Annahme abwegig sei, die Zeugin würde für eine Falschaussage ihre berufliche Existenz gefährden.
Der Angeklagte könnte damit an Sexsomnia leiden. Bei dieser Schlafstörung führt eine Person sexuelle Handlungen auf, kommt jedoch nicht aus dem Non-REM-Schlaf zu Bewusstsein.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eigentlich zunächst keine Anklage gegen den Mann erheben wollen, die inzwischen geschiedene Frau und der Sohn des Angeklagten hatten jedoch mit einem Klageerzwingungsverfahren Erfolg. Beim Verfahren vor dem Landgericht hatten sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert – beide hatten danach Revision eingelegt. Der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler hatte damals das Urteil als "überraschend" bezeichnet. (cw)











