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  • 31. Juli 2006 34 3 Min.

Nichtverpartnerte Homo-Paare sind ab sofort zumindest bei Hartz IV "eheähnlich" - und damit könnten bei einigen die Ansprüche erlöschen.

Von Dennis Klein

Arbeitslose Schwule und Lesben, die mit ihren Partner zusammenleben, hatten es bislang besser als Heteros: Da sich nach der aktuellen Rechtsprechung nur Frauen und Männer "eheähnlich" die Wohnung teilen konnten, war das gemeine Homo-Paar nur eine WG. Damit konnte der arbeitslose Schwule selbst dann Arbeitslosengeld II beziehen, wenn sein Liebster ein gutes Einkommen oder ein Aktiendepot hatte. Das wird jetzt anders: Künftig werden auch "lebenspartnerschaftliche Gemeinschaften" füreinander einstehen müssen - und aus so manchem Bezugsempfänger ein "Vermögender".

Diese Änderung ist Teil eines Optiminierungsgesetzes, mit dem die Bundesregierung Missbrauch einschränken und jährlich 1,2 Milliarden Euro einsparen will. Schön für Steuerzahler, aber unangenehm für Hartz-IV-Empfänger: Die Daumenschrauben werden an einigen Ecken kräftig angezogen. Künftig müssen nämlich Schwule und Lesben wie Heteros nachweisen, dass ihr Mitbewohner tatsächlich nur ein Mitbewohner ist. Zuvor war es Aufgabe der Arbeitsagentur zu beweisen, dass ein angeblicher WG-Kollege in Wirklichkeit die Liebe des Lebens (oder des Lebensabschnitts) ist. Jetzt liegt die Beweispflicht beim Empfänger. "Eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftliche Gemeinschaft wird dann vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können, gemeinsame Kinder haben oder gemeinsam Kinder, bzw. Angehörige versorgen", so eine Infobroschüre der Agentur.

Sozialdetektive decken auf

Hartz-IV-Empfänger können jederzeit von den "Sozialdetektiven" der Agentur angerufen oder besucht und ihr Anspruch überprüft werden. Anders als den nervigen GEZ-Vertreter muss den Abgesandten der Arbeitsagentur allerdings Auskunft gegeben werden - zumidest dann, wenn man die Leistungen weiter beziehen will. Die Außendienstler überprüfen dann unter anderem: Gibt es getrennte Schlafzimmer oder teilen sich die "Mitbewohner" ein Bett? Die Ausrede, beim Mitbewohner handelt es sich lediglich um einen "Fuck Buddy", zieht nicht. Auch ein beliebtes Recherche-Ziel: Der Kühlschrank. Wenn alle Putenbrustfilets und Prosecco-Fläschchen mit Namensschildchen ausgestattet sind, deutet das auf eine WG hin. Wenn nicht, kann der Ermittler schließen, dass eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt - und unter Umständen die Förderung kürzen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert die Angleichung für Lesben und Schwule bei Hartz IV. Denn damit würde das Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten bei Hetero- und Homo-Paaren nun noch größer werde: "Eheähnliche Paarer können, wenn sie wollen, heiraten und können dann ihre gesamten Unterhaltsleistungen über das Ehegattensplitting von der Steuer absetzen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare eine Lebenspartnerschaft eingehen, ändert sich an ihrer Besteuerung nichts, Sie werden sowohl bei der Einkommen- als auch bei der Erbschaftsteuer weiter wie Fremde behandelt", argumentiert Manfred Bruns, Sprecher des LSVD. "Wir haben immer betont, dass wir bereit sind, 'gleiche Pflichten' zu übernehmen, wenn uns 'gleiche Rechte' zugestanden werden. Das ist bei den gleichgeschlechtlichen Paaren nicht der Fall."

Die Arbeitsagentur verteidigt das Optiminierungsgesetz mit seinen Verschärfungen. Schließlich würden Langzeitarbeitslose jetzt deutlich häufiger vermittelt als noch vor einem Jahr. Dabei gilt für Leistungsempfänger das Prinzip Zuckerbrot und Peitsche: Denn dem erhöhten Druck, wie eine Reduzierung des Freibetrages für Vermögen, stehen Verbesserungen wie das "Sofortangebot" gegenüber, argumentiert die Agentur. Ziel sei es, Arbeitslosen einen Job zu vermitteln - nicht sie zu versorgen.

31. Juli 2006

-w-

#1 seb1983
  • 31.07.2006, 19:21h
  • im ZDF wurde eben gesagt dass die Sozialdetektive, tolles Wort übrigens, eben nicht eingelassen werden müssen!

    Allerdings würde dann eben vermutet dass es etwas zu verbergen gibt......
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#2 ThomasAnonym
  • 31.07.2006, 19:34h
  • Natürlich müssen wir bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaften die gleichen Rechte erhalten wie es sie bei einer heterosexuellen Ehe gibt! Es ist nicht hinnehmbar, dass wir dies noch nicht verwirklicht haben.
    Die Betonung liegt hier auf dem WIR!!. Es gab ja auch bei den diesjährigen CSD´s wieder mal genügend Kommentare die es wunderbar fanden "dass so ne Party steigt" und die kräftig am abfeiern waren. Aber wehe es wird Engagement gefordert - dann sind alle weg!

    Was übrigens keiner gerne hört oder laut sagt: Längerfristig können wir uns eine Bevorzugung von Ehen und eben auch eingetragenen Lebenspartnerschaften volkswirtschaftlich sowieso nicht leisten. Das Ziel muss eine Förderung von Kindern sein! Nur hier macht eine Förderung wirklich Sinn. Demnach müssen wir die grundgesetzliche Bevorzugung der Ehe und die sich daraus rechtfertigende steuerliche Besserstellung abschaffen und den Schutz des Kindes in das GG aufnehmen und zwar ungeachtet dessen ob des in einer Ehe aufwächst, ob innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft , bei einer auf Dauer angelegten heterosexuellen Partnerschaft außerhalb der Ehe oder bei einem allein erziehenden Elternteil Nur laut sagen will´s halt keiner – kostet ja Wählerstimmen.
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#3 GerdAnonym
  • 31.07.2006, 20:25h
  • Ich finde es richtig, dass es diese Sozialdetektive gibt. Schließlich zahlen wir alle mit unseren Steuern für die Gelder, die vergeben werden. Immerhin muss auch Druck auf die Leute ausgeübt werden. Immerhin ist unser soziales Netz im Vergleich zu anderen Ländern wie Großbritannien mehr als üppig.

    Allerdings sind die Pflichten für Schwule und Lesben im Vergleich zu den Rechten zu groß. Da sollte man ansetzen, dass wir endlich gleichberechtigt sind. Hier ein gutes Projekt dazu:
    www.aktion-einszueins.de/
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